Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 669

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 669 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 669); (faßr * 6G9 GESETZBLATT s' der Deutschen Demokratischen Republik /. 1968 Berlin, den 8. August 1968 j Teil II Nr. 85 Tag Inhalt Seite 26. 6. 68 Anordnung über die Organisation und Vergütung der freiwilligen Tätigkeit von Bürgern zur Erhaltung und Rekonstruktion von Wohn- und Gesellschaftsbauten sowie dazugehörigen baulichen Anlagen 609 676 Anordnung über die Organisation und Vergütung der v freiwilligen Tätigkeit von Bürgern zur Erhaltung und Rekonstruktion von Wohn- und Gesellschaftsbauten sowie dazugehörigen baulichen Anlagen vom 26. Juni 1968 Zur Förderung der Initiative der Bevölkerung bei der selbständigen Durchführung von Pflege-, Erhaltungs-und Rekonstruktionsmaßnahmen an Wohn- und Gesellschaftsbauten sowie dazugehörigen baulichen Anlagen wird im Einvernehmen mit dem Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte und den Leitern der anderen zuständigen zentralen staatlichen Organe sowie in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bau Holz zur weiteren Durchsetzung des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. September 1967 über die Weiterentwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden (GBl. I S. 111) folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung gilt für die organisierte freiwillige bezahlte Tätigkeit gemäß § 2 von Bürgern oder Bi'igaden, die unter Verantwortung der Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden ausgeführt wird. Sie gilt nicht für organisierte ehrenamtliche Aufbauarbeiten. (2) Die Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeinden können für die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der freiwilligen Tätigkeit Beauftragte gemäß i'b einsetzen, die ihnen rechenschaftspflichtig sind. §2 (1) Die freiwillige Tätigkeit ist auf die Pflege und Wartung von Ausrüstungen und Ausstattungsgegenständen, auf die Instandhaltung und auf kleine Instandsetzungsarbeiten an und in Wohngebäuden aller Eigentumsformen, Gesellschaftsbauten sowie auf die dazugehörigen baulichen Anlagen des Hoch- und Tiefbaues gemäß Anlage 1 zu konzentrieren. Sie umfaßt weiterhin: Schaffung zusätzlicher Nutzfläche durch kleine Um-, Aus- und Anbauten Modernisierungsmaßnahmen, wie Einbau von sanitärtechnischen Anlagen, Heiz- und Kochstellen, Elektroinstallationen Pflege und Wartung von Park- und Grünanlagen und Plätzen sowie kleine Ausbesserungen von Wegen und Straßen Gewinnung von Baumaterialien aus örtlichen Reserven. (2) Gesellschaftsbauten, im Sinne dieser Anordnung sind Einrichtungen der Volksbildung und des Gesundheitswesens sowie der kulturellen und sportlichen Betätigung, wie Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen, Ambulatorien, Klubeinrichtungen, Kleinsportanlagen und Kinderspielplätze in den Wohngebieten. (3) Die Anordnung vom 23. Oktober 1967 über die Vergütung von Feierabendarbeit in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen (GBl. II S. 746) findet mit Ausnahme des § 12 für freiwillige Tätigkeit an Wohn- und Gesellschaftsbauten keine Anwendung. (4) Die in freiwilliger Tätigkeit auszuführenden Baumaßnahmen gemäß Abs. 1 bedürfen entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der bauaufsicht-lichen Kontrolle. Sie sind, sofern ein statischer Nachweis erforderlich ist, nur unter Leitung eines dafür qualifizierten Baufachmannes auszuführen. Arbeiten gemäß Anordnung vom 15. Januar 1965 über die Berechtigung zum Ausführen von Arbeiten an Energieversorgungsanlagen (GBl. II S. 97) dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Ausführenden eine entsprechende Qualifikation besitzen und die Abnahme durch einen Abnahmeberechtigten gewährleistet ist. §3 (1) /Voraussetzung für die Durchführung einer freiwilligen Tätigkeit ist, daß der Bürger seine Bereitschaft zur Ausübung einer freiwilligen Tätigkeit gegenüber dem Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde bzw. gegenüber deren Beauftragten erklärt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes eingesetzt wird;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen zu planen und vorzubereiten, die in Spannungsperioden und unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes die staatliche Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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