Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 659

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 659 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 659); Gesetzblatt Teil II Nr. 82 - Ausgabetag: 31. Juli 1968 659 weitere spezifische Kreditvoraussetzungen festgelegt werden, deren Erfüllung durch den Kreditnehmer Voraussetzung für die Gewährung der Kredite ist. § 22 (1) Diese Verordnung tritt am 1. September 1968 in KraffT (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Verordnung vom 23. März 196t über die Gewährung kurzfristiger Kredite zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 123) 2. Verordnung vom 8. April 1964 über die Gewährung kurzfristiger Kredite für den Umlaufmittelbereich der volkseigenen Industrie Kreditverordnung (Industrie) - (GBl. II S. 263). (3) Ferner treten gleichzeitig die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Anordnungen außer Kraft bzw. sind im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 19. Juni 1968 Der Ministerrat ' der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Anlage zu vorstehender Kreditverordnung Gemäß § 22 Abs. 3 der Verordnung treten außer Kraft: 1. Anordnung vom 28. April 1959 über die Kreditierung zeitweiliger Mehraufwendungen, die den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft bei Anlauf und Umstellung der Produktion entstehen (GBl. I S. 524) 2. Anordnung vom 24. März 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite, an die volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Industrie- und Verkehrsbetriebe zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 127) 3. Anordnung vom 24. März 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die volkseigenen Bau-und Projektierungsbetriebe zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 130) 4. Anordnung (Nr. 1) vom 24. März 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Betriebe des Konsumgüterhandels zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 132) 5. Anordnung vom 24. März 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 136) 6 6. Anordnung (Nr. 1) vom 24. März 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die Außenhandelsunternehmen der Deutschen Demokratischen Republik zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 139) 7. Anordnung Nr. 2 vom 25. September 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die Außenhandelsunternehmen der Deutschen Demokratischen Republik zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 465) 8. Anordnung Nr. 2 vom 28. Juni 1963 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Betriebe des Konsumgüterhandels zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 515) 9. Anordnung vom 18. September 1963 über die vorläufige Regelung der operativen Quartalskreditplanung und der Bildung und Verwendung der Kreditreserve in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. II S. 683) 10. § 1 Ziff. 1 der'Anordnung vom 15 Januar 1964 über die vorläufige Regelung der operatioen Quartalskreditplanung, der Quartalskassenplanung, der VVB-Umlage, der Bildung und Verwendung von Fonds in den dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. Ill S. 83) 11. §§ 29 bis 35 der Anordnung vom 8. Februar 1964 über die Finanzierung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (GBl. III S. 121) 12. Anordnung vom 25. Mai 1964 über die operative Quartalskreditplanung für das III. Quartal 1964 unter Berücksichtigung der ersten Etappe der Industriepreisreform und der Neuregelung der Abschreibungen für Grundmittel (GBl. II S. 474) 13. Anordnung vom 25. Juni 1964 über die Gewährung kurzfristiger Kredite für den Umlaufmittelbereich der volkseigenen Industrie Kreditanordnung (lndurie) - (GBl. Ill S. 357) 14. Anordnung Nr. 3 vom 2. Dezember 1964 über die Gewährung kurzfristiger Kredite zur Finanzierung von Beständen und Forderungen in Auswirkung der Industriepreisreform und der Neuregelung der Abschreibungen für Grundmittel Volkseigene und konsumgenossenschaftliche Wirtschaft (GBl. II S. 1005) 15. Anordnung vom 20. Januar 1965 über die Gewährung kurzfristiger Kredite für den Umlaufmittelbereich der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Wirtschaftsräte der Bezirke und deren volkseigene Betriebe Kreditanordnung für die volkseigene bezirksgeleitete Industrie (GBl. II S. 146) 16. Anordnung vom 5. Februar 1965 über die Kreditreserve des Generaldirektors der WB (GBl. II S. 195) 17. Anordnung (Nr. 1) vom 8. Februar 1965 über die Gewährung von Krediten zur Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen in der örtlichen Versorgungswirtschaft sowie den kommunalen Wohnungsverwaltungen (GBl. II S. 183) 18. Anordnung vom 22. Februar 1965 über die Gewährung kurzfristiger Kredite für den Umlaufmittelbereich der volkseigenen Bauindustrie Kreditanordnung (Bauindustrie) (GBl. II S. 205);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit im Netz und die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung, einzubeziehen. Dem Tätigwerden des Untersuchungsorgans geht entweder eine operative Bearbeitung gemäß Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Aufklärung politisch-operativ und ggf, strafrechtlich relevanter Handlungen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit anderen politisch-operativen Zielstellungen zu befragen. Die Durchführung einer ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom über die Durchführung der Untersuchungshaft j: Untersuchungshaftvollzugsordnung - einschließlich ihrer bisherigen Änderungen. Außerdem enthalten das Vierseitige Abkommen über Westberlin.

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