Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 659

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 659 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 659); Gesetzblatt Teil II Nr. 82 - Ausgabetag: 31. Juli 1968 659 weitere spezifische Kreditvoraussetzungen festgelegt werden, deren Erfüllung durch den Kreditnehmer Voraussetzung für die Gewährung der Kredite ist. § 22 (1) Diese Verordnung tritt am 1. September 1968 in KraffT (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Verordnung vom 23. März 196t über die Gewährung kurzfristiger Kredite zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 123) 2. Verordnung vom 8. April 1964 über die Gewährung kurzfristiger Kredite für den Umlaufmittelbereich der volkseigenen Industrie Kreditverordnung (Industrie) - (GBl. II S. 263). (3) Ferner treten gleichzeitig die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Anordnungen außer Kraft bzw. sind im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 19. Juni 1968 Der Ministerrat ' der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Anlage zu vorstehender Kreditverordnung Gemäß § 22 Abs. 3 der Verordnung treten außer Kraft: 1. Anordnung vom 28. April 1959 über die Kreditierung zeitweiliger Mehraufwendungen, die den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft bei Anlauf und Umstellung der Produktion entstehen (GBl. I S. 524) 2. Anordnung vom 24. März 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite, an die volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Industrie- und Verkehrsbetriebe zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 127) 3. Anordnung vom 24. März 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die volkseigenen Bau-und Projektierungsbetriebe zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 130) 4. Anordnung (Nr. 1) vom 24. März 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Betriebe des Konsumgüterhandels zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 132) 5. Anordnung vom 24. März 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 136) 6 6. Anordnung (Nr. 1) vom 24. März 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die Außenhandelsunternehmen der Deutschen Demokratischen Republik zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 139) 7. Anordnung Nr. 2 vom 25. September 1961 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die Außenhandelsunternehmen der Deutschen Demokratischen Republik zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 465) 8. Anordnung Nr. 2 vom 28. Juni 1963 über die Gewährung kurzfristiger Kredite an die volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Betriebe des Konsumgüterhandels zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 515) 9. Anordnung vom 18. September 1963 über die vorläufige Regelung der operativen Quartalskreditplanung und der Bildung und Verwendung der Kreditreserve in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. II S. 683) 10. § 1 Ziff. 1 der'Anordnung vom 15 Januar 1964 über die vorläufige Regelung der operatioen Quartalskreditplanung, der Quartalskassenplanung, der VVB-Umlage, der Bildung und Verwendung von Fonds in den dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. Ill S. 83) 11. §§ 29 bis 35 der Anordnung vom 8. Februar 1964 über die Finanzierung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (GBl. III S. 121) 12. Anordnung vom 25. Mai 1964 über die operative Quartalskreditplanung für das III. Quartal 1964 unter Berücksichtigung der ersten Etappe der Industriepreisreform und der Neuregelung der Abschreibungen für Grundmittel (GBl. II S. 474) 13. Anordnung vom 25. Juni 1964 über die Gewährung kurzfristiger Kredite für den Umlaufmittelbereich der volkseigenen Industrie Kreditanordnung (lndurie) - (GBl. Ill S. 357) 14. Anordnung Nr. 3 vom 2. Dezember 1964 über die Gewährung kurzfristiger Kredite zur Finanzierung von Beständen und Forderungen in Auswirkung der Industriepreisreform und der Neuregelung der Abschreibungen für Grundmittel Volkseigene und konsumgenossenschaftliche Wirtschaft (GBl. II S. 1005) 15. Anordnung vom 20. Januar 1965 über die Gewährung kurzfristiger Kredite für den Umlaufmittelbereich der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Wirtschaftsräte der Bezirke und deren volkseigene Betriebe Kreditanordnung für die volkseigene bezirksgeleitete Industrie (GBl. II S. 146) 16. Anordnung vom 5. Februar 1965 über die Kreditreserve des Generaldirektors der WB (GBl. II S. 195) 17. Anordnung (Nr. 1) vom 8. Februar 1965 über die Gewährung von Krediten zur Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen in der örtlichen Versorgungswirtschaft sowie den kommunalen Wohnungsverwaltungen (GBl. II S. 183) 18. Anordnung vom 22. Februar 1965 über die Gewährung kurzfristiger Kredite für den Umlaufmittelbereich der volkseigenen Bauindustrie Kreditanordnung (Bauindustrie) (GBl. II S. 205);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher enthält. Insbesondere können damit Handlungen bekämpft werden, die vorsätzlich vom Täter inhaltlich so gestaltet wurden, daß ihre Verfolgung erhebliche rechtspolitische Probleme aufwirft.

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