Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 648

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 648 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 648); 648 Gesetzblatt Teil II Nr. 81 Ausgabetag: 31. Juli 1968 §3 Die Medaille wird verliehen an a) Angehörige der Nationalen Volksarmee b) Personen, die für die Nationale Volksarmee tätig sind. §4 Die Verleihung der Medaille erfolgt nach 5 Dienstjahren in Bronze nach 10 Dienstjahren in Silber nach 15 Dienstjahren in Gold nach 20 Dienstjahren in Gold als Medaille für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee für 20jährige Dienstzeit“. §5 Der Minister für Nationale Verteidigung erläßt Bestimmungen über das Vorschlagsrecht und den Verfahrensweg zur Verleihung der Medaille. §6 Zur Medaille gehört eine Urkunde. §7 Die Verleihung der Medaille erfolgt in der Regel am Tage der Vollendung der im § 4 festgelegten Dienstjahre. §8 (1) Die Medaille ist rund, aus Bronze, Bronze versilbert oder Bronze vergoldet und hat einen Durchmesser von- 35 mm. Sie zeigt auf der Vorderseite die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik und die Fahne der Arbeiterklasse, darunter die Buchstaben „DDR“, links und rechts davon drei Eichenblätter und eine Eichel. Den oberen Abschluß der Medaille bilden die Worte „Für treue Dienste“ den unteren die Worte „Nationale Volksarmee“. Die'Rückseite der Medaille trägt das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, das von den Worten „Für den Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ und zwei Lorbeerzweigen umgeben ist. Die „Medaille für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee für 20jährige Dienstzeit“ entspricht in ihrer Ausführung der Medaille in Gold. Die dargestellten Fahnen sind mit Emaille ausgelegt. (2) Die Medaille wird an einer großen fünfeckigen Spange getragen, die mit grünem, beiderseits schwarz-rot-gold gestreiftem Band bezogen ist. Das Band für die Medaille in Silber hat zusätzlich einen silberfarbenen, das für die Medaille in Gold einen goldfarbenen Längsstreifen. Auf der Spange der „Medaille für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee für 20jährige Dienstzeit“ ist zusätzlich eine vergoldete XX angebracht. (3) Die Interimsspange ist rechteckig und wie die Medaillenspange gekennzeichnet. §9 (1) Das Tragen der Interimsspange an der Uniform ist obligatorisch. (2) Das Tragen der Medaille an der Uniform zu besonderen Anlässen erfolgt auf Anweisung. (3) Die Medaille bzw. die Interimsspange wird über der linken Brusttasche der Uniform getragen. §10 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Anlage 5 zu vorstehender Dreizehnter Verordnung Ordnung über die Verleihung des „Leistungsabzeichens der Nationalen Volksarmee“ §1 (1) Das Leistungsabzeichen der Nationalen Volksarmee“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung Träger des Leistungsabzeichens der Nationalen Volksarmee“. §2 Das Leistungsabzeichen kann für vorbildliche Leistungen in der Ausbildung und im persönlichen Einsatz zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik verliehen werden. §3 (1) Das Leistungsabzeichen wird verliehen an a) Soldaten, Unteroffiziersschüler, Unteroffiziere, Offiziersschüler und Offiziere der Nationalen Volksarmee b) Kollektive von Soldaten, Unteroffiziersschülern, Unteroffizieren und Offiziersschülern der Nationalen Volksarmee. (2) Durch die Auszeichnung von Kollektiven wird die Auszeichnung einzelner Mitglieder dieser Kollektive mit dem Leistungsabzeichen entsprechend ihrem persönlichen Anteil an der Leistung des Kollektivs nicht ausgeschlossen. §4 Der Minister für Nationale Verteidigung erläßt Bestimmungen über das Vorschlagsrecht und den Verfahrensweg zur Verleihung des Leistungsabzeichens. § 5 Zum Leistungsabzeichen gehört eine Urkunde. §6 Die Verleihung des Leistungsabzeichens erfolgt in der Regel am Ende eines Ausbildungsabschnittes oder unmittelbar nach gezeigter Leistung. §7 Das Leistungsabzeichen ist aus Bronze und mißt 45X35 mm. Es zeigt in erhabener Prägung das Porträt eines Soldaten, umgeben von einem Eichenkranz. Den oberen Abschluß bildet die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik. §8 (1) Das Tragen des Leistungsabzeichens an der Uniform ist obligatorisch. (2) Das Leistungsabzeichen wird über der rechten Brusttasche der Uniform getragen. §9 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und hierin eingeordnet auch eines wesentlichen Teiles solcher Handlungen, die in Form von Staatsverbrechen und anderen vom Gegner inspirierten Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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