Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 62

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 62 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 62); 62 Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 5. Februar 1968 b) die Räte der Stadtkreise, kreisangehörigen Städte und Gemeinden Verspätungszuschläge, Verzugszuschläge sowie Mahn- und Vollstreckungsgebühren, die sie wegen verspäteter Zahlung von Gemeindesteuern und Steuern der LPG-Mitglieder erheben c) die Räte der Stadt- und Landkreise Verspätungszuschläge, Verzugszuschläge sowie Mahn- und Vollstreckungsgebühren, die sie wegen verspäteter Zahlung von Steuern und Abgaben erheben. (2) Als außerplanmäßige Einnahmen erhalten die Räte der Stadt- und Landkreise 50 % der im Ergebnis von Preisprüfungen festgestellten und nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen an den Rat des Kreises abgeführten Mehrerlöse wegen Preisüberschreitungen der Betriebe der volkseigenen und nichtvolkseigenen Wirtschaft auf ihrem Territorium, unabhängig von deren Unterstellung bzw. Zuordnung. Die weiteren 50 % sind entsprechend dem Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. September 1967 über die Weiterentwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden (GBl. I S. 111) den Räten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. (3) Mehrerlöse gemäß der Anordnung vom 24. Juni 1961 zur Sicherung der Übereinstimmung von Preis und Qualität bei Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie einschließlich der Produktionsstätten des Handels (GBl. II S. 293) sind an den Haushalt der Republik abzuführen. §5 Abführung von nichtvcrbrauchten Haushaltsmitteln durch die Räte der Bezirke, Stadt- und Landkreise sowie Stadtbezirke 1 (1) Als Mittel, die gemäß § 18 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 1967 über den Staatshaushaltsplan 1968 infolge Nichtdurchführung planmäßiger Aufgaben von den Räten der Bezirke, Räten der Stadt- und Landkreise und Räten der Stadtbezirke an den Haushalt der Republik abzuführen sind, gelten insbesondere Mittel, die nicht verbraucht werden durch verspätete Inbetriebnahme oder Nichtfertigstellung neuer Kapazitäten Nichtinanspruchnahme geplanter Zuschüsse, z. B. Berufsausbildung bei Unterschreitung der geplanten Anzahl der Lehrlinge Minderausgaben des geplanten Lohnfonds, soweit sie nicht auf Einsparung von Planstellen zurückzuführen sind oder nicht für eine gesetzlich zulässige Erhöhung des Prämienfonds verwendet werden Nichtdurchführung geplanter Einzelmaßnahmen, wie z. B. Enttrümmerung. Die Abführung dieser Mittel hat unter Berücksichtigung der Absätze 2 bis 5 bis zu der Höhe zu erfolgen, in der sie am Jahresende über den geplanten Kassenbestand hinaus vorhanden sind. Dabei sind die Einnahmen, die gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 1967 über den Staatshaushaltsplan 1968 bei der Festsetzung des Anteils an den Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes nicht berücksichtigt werden, und die außerplanmäßigen Einnahmen aus Verspätungszuschlägen, Verzugszuschlägen, Mahn- und Vollstreckungsgebühren sowie Mehrerlösabführungen zu eliminieren. I (2) Einsparungen von für Verluststützungen der volkseigenen Wirtschaft geplanten Haushaltsmitteln, die auf eine überplanmäßige Senkung der Selbstkosten zurückzuführen sind, sowie nichtverbrauchte Mittel der planmäßigen Haushaltsreserve sind nicht an den Haushalt der Republik abzuführen. Sie können im Rahmen des über den geplanten Kassenbestand hinaus vorhandenen Betrages dem Fonds der Volksvertretung zugeführt werden. (3) Entstehen durch Nichterfüllung geplanter Aufgaben im gleichen Kapitel sowohl Mindereinnahmen als auch Minderausgaben, kann vor Ermittlung des abführungspflichtigen Betrages die Mindereinnahme gegengerechnet werden. (4) Werden gemäß § 14 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 1967 über den Staatshaushaltsplan 1968 bei der Beschlußfassung der örtlichen Volksvertretung über den Haushaltsplan 1968 die von der Volkskammer, dem Bezirkstag bzw. der Stadtverordnetenversammlung bestätigten Ausgaben erhöht, verbleiben bei Nichterfüllung der zusätzlich geplanten Aufgaben den Räten der Bezirke, Stadt- und Landkreise sowie Stadtbezirke die daraus resultierenden Minderausgaben. (5) Die Räte der Bezirke, Stadt- und Landkreise sowie Stadtbezirke sind berechtigt, 10 0,'0 des unter Berücksichtigung der Absätze 2 bis 4 ermittelten Abführungsbetrages pauschal für örtliche Initiative ohne besonderen Nachweis dem Fonds der Volksvertretung zuzuführen. Wird ein höherer Anteil an den nichtverbrauchten Haushaltsmitteln geltend gemacht, ist für den Gesamtbetrag, der nicht an den Haushalt der Republik abgeführt wird, nachzuweisen, daß es sich um Einsparungen durch gutes ökonomisches Wirtschaften handelt. Haushalt der Republik und örtliche Haushalte §6 Persönliche und kollektive materielle Interessiertheit (1) Voraussetzung für die materielle Anerkennung von Leistungen der Bürger gemäß § 19 des Gesetzes vom 15. Dezember 1967 über den Staatshaushaltsplan 1968 in Form von Geld- und Sachprämien ist, daß durch die Leistungen zur Erhaltung des staatlichen Vermögens nachweisbar Einsparungen erzielt werden. Die Prämien müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzeffekt stehen. Die als materielle Anerkennung von Leistungen zur Erhaltung des staatlichen Vermögens sowie für hervorragende ehrenamtliche Leistungen von Bürgern und Kollektiven gewährten Prämien sind steuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. (2) Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Haushaltspläne legen die Leiter der zentralen Staatsorgane sowie die örtlichen Räte fest, welche Formen der materiellen Interessiertheit (Entgelte, Geldprämien, Sachprämien, Verbesserung der kulturellen und sozialen Betreuung) Anwendung Anden, wer den erzielten Nutzen beurteilt, nach welchen Maßstäben die Entgelte und Prämien zu berechnen sind und wer berechtigt ist, die Zahlung anzuweisen. (3) Werden durch die Initiative der Organe der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, der Massenorganisationen und anderer Kollektive Mehrein-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist. Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen. Dabei sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung durchzuführeude UntersuchungshaftVollzug im MfShat durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Wach-, Sicherungs-, Kontroll- und Betreuungs-aufgäben zu gewährleisten, daß.

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