Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 568

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 568 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 568); 568 Gesetzblatt Teil II Nr. 78 Ausgabetag 19. Juli 1968 meinde, in der sie ihren Silz haben, soweit die zuständigen Gemeindevertretungen keine anderen Vereinbarungen treffen. (3) Die Stadt- und Bezirksbibliotheken und die Stadt-und Kreisbibliotheken dienen der Bereitstellung, Erschließung und Vermittlung wissenschaftlicher, fachlicher und schöner Literatur und sonstiger Informationsquellen, die in den jeweiligen Wirkungsbereichen benötigt, jedoch nur im Leihverkehr zwischen den Bibliotheken rationell genutzt werden können. Sie sind zugleich Ausleihbibliothek für die Orte, in denen sie ihren Sitz haben. Die Stadt- und Bezirksbibliotheken und die Stadt- und Kreisbibliotheken wirken außerdem als methodische Einrichtungen zur Unterstützung der Arbeit der staatlichen allgemeinbildenden Bibliotheken im Bezirk bzw. im Kreis. Über die Aufgaben, die Arbeitsweise, die Rechenschaftspflicht und die anteilige Finanzierung sind deshalb zwischen den Räten der Kreise und den Räten der Städte, in denen der Rat des Kreises seinen Sitz hat, sowie zwischen den Räten der Bezirke und den Räten der Bezirksstädte Vereinbarungen zu treffen. Die Stadt- und Bezirksbibliotheken und die Stadt- und Kreisbibliotheken unterstehen in der Regel den Räten der Städte, in denen sie ihren Sitz haben, soweit zwischen den zuständigen Räten keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. §8 Die Schülerbibliotheken fördern die sozialistische Erziehung und Bildung der Schüler im Unterricht und in der außerunterrichtlichen Tätigkeit. Sie unterstützen die Schüler bei der Lösung der Hausaufgaben, insbesondere durch die Bereitstellung und Propagierung der lehrplanbedingten Literatur. Für die Gestaltung des vielseitigen interessanten Lebens der Freien Deutschen Jugend und ihrer Pionierorganisation „ErnstThälmann“ sind die Möglichkeiten der Schülerbibliotheken voll zu nutzen. Die ehrenamtlichen Leiter der Schülerbibliotheken erhalten für ihre Arbeit von den Stadt- und Kreisbibliotheken bzw. von den ländlichen Zentralbibliotheken Anleitung und Hilfe. Verantwortlich für die Schülerbibliotheken sind die Direktoren der Schulen. §9 Die Heim-, Patienten- und Anstaltsbibliotheken fördern durch Bereitstellung, Erschließung und Vermittlung entsprechender Literatur durch Literaturpropaganda die Aufgaben der jeweiligen Einrichtungen. Verantwortlich für diese Bibliotheken sind die Leiter der Heime, Krankenhäuser und Anstalten. III. Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Bibliotheken § 10 Sozialistische Gemeinschaftsarbeit (1) Die Bibliotheken lösen ihre Aufgaben eigenverantwortlich und organisieren die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen den Bibliotheken. Zur effektiven Nutzung aller vorhandenen Kapazitäten des Bibliothekssystems, zur vernünftigen Abstimmung der Aufgaben der einzelnen Bibliotheken und zur rationellen Arbeitsteilung wirken die Bibliotheken, bei Wahrung der Eigenverantwortlichkeit, in Bibliotheksnetzen zu- sammen. Das verlangt, die Kooperationsbeziehungen zwischen den Bibliotheken nach den jeweiligen Bedürfnissen zu entwickeln und zu erweitern. (2) Die Herstellung vielfältiger Kooperationsbeziehungen ist dabei zu konzentrieren auf die Abstimmung über die Profilierung und Standortverteilung der Bestände und einen entsprechenden Bestandsaufbau die Erschließung der Bestände wissenschaftlicher und Fachliteratur durch den Ausbau der Zentralkataloge und die systematische Anwendung neuer Formen der Bestandserschließung den Ausbau und die Beschleunigung des Leihverkehrs zwischen den Bibliotheken mit dem Ziel der maximalen Nutzung aller Bestände die gemeinsame Planung und Entwicklung der bibliographischen Arbeit und die gegenseitige Unterstützung in der Informationstätigkeit gemeinsame Maßnahmen zur Leserwerbung. Biblio-theks- und Literaturpropaganda den Austausch der Erfahrungen auf allen Gebieten der Organisation, Technik und Methodik der Bibliotheksarbeit. §11 Bestandsaufbau (1) Bestimmend für den Bestandsaufbau der Bibliotheken sind die Aufgaben und der Informationsbedarf ihrer Planträger für den Perspektivplan und für den Prognosezeitraum und die sich daraus ergebenden Erfordernisse nach Literaturversorgung und Literaturinformation. Kapazität und Leistung der Bibliotheken sind dabei ständig den Veränderungen in der Berufsgliederung und in der Bevölkerungsdichte anzupassen. Durch die Planträger ist eine exakte Funklionsbestim-mung und Bestandsprofilierung der Bibliotheken unter Beachtung von Sammelschwerpunkten vorzunehmen. Als Orientierung für den koordinierten Bestandsaufbau der wissenschaftlichen Allgemein- und Fachbibliotheken dient der vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen in Abstimmung mit den zuständigen Planträgern und mit den zuständigen Einrichtungen der Information und Dokumentation herausgegebene „Sammelschwerpunktplan der wissenschaftlichen Bibliotheken der DDR“. ' (2) Im Rahmen der Kooperationsbeziehungen und der Netzbildung der staatlichen allgemeinbildenden Bibliotheken sind die Stadt- und Bczirksbibliotheken, Stadt-und Kreisbibliolheken und die ländlichen Zentralbibliotheken zu leistungsfähigen Bestandszenlren zu entwik-keln. die jederzeit in der Lage sind, die Bibliotheken in den Gemeinden und Städten zu unterstützen. (3) Die Planträger haben zu gewährleisten, daß in allen Bibliotheken die in ihrem Wirkungsbereich ständig benötigte Literatur unmittelbar zur Verfügung steht und darüber hinausgehende Literaturanforderungen durch die Ausnutzung des Leihverkehrs befriedigt werden. §12 ßcstandserschlicßung und Informationstätigkcit (1) Die Bibliotheken sind zu einer umfassenden und schnellen Bestandserschließung mit Hilfe eines differenzierten Katalogwerkes, bibliographischer Arbeit und Informationstätigkeit verpflichtet.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug schuldhaft verletzten. Sie dienen der Disziplinierung der Verhafteten, der Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und des Strafverfahrens sowie zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit, zu lösen. Die Tätigkeit der hauptamtlichen ist darauf gerichtet, zur schöpferischen Umsetzung und störungsfreien Erfüllung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er und er Oahre. Höhere qualitative und quantitative Anforderungen an Staatssicherheit einschließlich der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Partei besonders geeignete Potenz erwies sich dabei zunehmend in den letzten Oahren die Anwendung der Bestimmungen des strafprozessualen Prüfungsstadiums und des Gesetzes zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge auf der Basis einer schwerpunktbezogenen politisch-operativen Grundlagenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im jeweiligen Verantwortungsbereich. Mit der zielstrebigen Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge werden den Leitern und Mitarbeitern insgesamt noch konkretere und weiterführende Aufgaben und Orientierungen zur Aufklärung und zum Nachweis staatsfeindlicher Tätigkeit und schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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