Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 566

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 566 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 566); 566 Gesetzblatt Teil II Nr. 78 Ausgabetag 19. Juli 1968 der sozialistischen Bewußtseinsbildung und der patriotischen Erziehung zu dienen die Verteidigungsbereitschaft zu stärken die Ziele des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems auf allen seinen Stufen verwirklichen zu helfen, besonders die ständige Weiterbildung der Werktätigen zu fördern die wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken der Bezirke die wissenschaftlichen Fachbibliotheken der staatlichen Organe und Einrichtungen und der Betriebe die staatlichen allgemeinbildenden Bibliotheken; dazu gehören: die Stadt- und Bezirksbibliotheken die Stadt- und Kreisbibliotheken die Stadtbibliotheken die ländlichen Zentralbibliotheken die Gemeindebibliotheken die Schülerbibliotheken die Heim-, Patienten- und Anstaltsbibliotheken. (2) Der im folgenden gebrauchte Begriff Bibliotheken umfaßt die vorgenannten bibliothekarischen Einrichtungen. II. Aufgaben und Unterstellungsverhältnis der Bibliotheken § 2 Grundlegende Aufgaben der Bibliotheken (1) Die Aufgaben der Bibliotheken bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft bestehen darin, Bücher. Zeitschriften, Musikalien, audiovisuelle Dokumente und Materialien aller Sach- und Wissensgebiete für Forschung, Lehre, Praxis, Bildung und Freizeit in gesellschaftlich und funktional bedingter Auswahl zu sammeln, zu erschließen, zu vermitteln und Informationstätigkeit zu leisten. Die Bibliotheken müssen die differenzierten und ständig steigenden Bedürfnisse, Interessen und Erfordernisse der Gesellschaft und der Leser aller Altersstufen und aller Berufs- und Bildungsgruppen nach Literatur und Literaturinformation befriedigen. Dabei werden die Maßstäbe durch die Bedürfnisse und Forderungen der Schrittmacher auf allen gesellschaftlichen Gebieten gesetzt. (2) Die Bibliotheken haben sich besonders darauf zu orientieren, schneller neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik zu vermitteln, um die Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere in den strukturbestimmenden Zweigen, im Kampf um die Erreichung und Mitbestimmung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes zu unterstützen einen wissenschaftlichen Vorlauf für die Produktion wichtiger Erzeugnisse erreichen zu helfen zur Ausarbeitung von Prognosen auf entscheidenden Gebieten beizutragen die wissenschaftliche Organisation der Arbeit und des Produktionsprozesses und die Einführung neuer Leitungsmethoden, wie die Anwendung der Kybernetik und der Operationsforschung, zu fördern neue wissenschaftliche Erkenntnisse und fortgeschrittene Erfahrungen des Auslandes, besonders der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten, zu erschließen und zu verbreiten die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie und die neuen sozialistischen Beziehungen zwischen den Bürgern im gesellschaftlichen Leben zu fördern das geistig-kulturelle Leben reicher zu gestalten die neuen ästhetischen und kulturellen Bedürfnisse und eine schöpferische Freizeitgestaltung der Er- . wachsenen, Jugendlichen und Kinder entwickeln zu helfen das kulturelle Erbe zu pflegen, zu erschließen und zu vermitteln. (3) Die Bibliotheken und die Einrichtungen der Information und Dokumentation arbeiten dabei eng zusammen. Die Bibliotheken tragen entsprechend ihrer jeweiligen Funktion die Verantwortung für den Erwerb, das bibliothekarische Erschließen und das Bereitstellen der erforderlichen Informationsquellen. Sie üben eine umfangreiche Informationstätigkeit auf der Grundlage der von ihnen verwalteten Informationsmaterialien aus und gewährleisten eine koordinierte und planmäßige bibliographische Tätigkeit. Wissenschaftliche Allgemein- und Faehhihliotheken § 3 Die wissenschaftlichen Allgemein- und Fachbibliotheken sichern die Befriedigung des Bedarfs an Literatur und Literalurinformation in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Praxis. Vorrangig haben sie die Lösung der strukturbestimmenden Aufgaben in Volkswirtschaft und Wissenschaft und die Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus zu unterstützen. Sie vermitteln neueste Erkenntnisse und Erfahrungen der marxistischen Organisationswissenschaft. Die wissenschaftlichen Allgemein- und Fachbibliotheken arbeiten, entsprechend ihrer Funktion, mit den Einrichtungen der Information und Dokumentation zusammen. § 4 (1) Die Deutsche Staatsbibliothek sammelt und erschließt als zentrale wissenschaftliche Bibliothek der Deutschen Demokratischen Republik die wissenschaftlich wichtige Literatur aller Länder und übt entsprechende Informationstätigkeit aus. Sie pflegt das wissenschaftliche und kulturelle Erbe des deutschen Volkes und nimmt zentrale Aufgaben von nationaler und internationaler Bedeutung wahr. Die Deutsche Staatsbibliothek untersteht dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen. (2) Die Deutsche Bücherei ist die Deutsche Nationalbibliothek. Sie ist Gesamtarchiv des deutschsprachigen Schrifttums und Zentrale der deutschen Bibliographie. Als wissenschaftliche Einrichtung des sozialistischen Staates deutscher Nation übt sie nationale Funktionen aus und wird dadurch auch bei der Pflege der deutschen Literatur und humanistischer Traditionen international wirksam. Die Deutsche Bücherei untersteht dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen. (3) Die zentralen wissenschaftlichen Fachbibliotheken, wie die Deutsche Militärbibliothek und die Pädagogische Zentralbibliothek, bilden das Zentrum für das wissenschaftliche Bibliothekswesen des betreffenden gesellschaftlichen Bereiches. In Zusammenarbeit mit der;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 566 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 566) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 566 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 566)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen durchzusetzen. Das rechtzeitige Erkennen der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen gibt. Vielmehr kommt den innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen ist die Frogeihrer Erkennbarkeit von besonderem Interesse. Es ist zu beachten, daß niemals kauoalrnechanische Zusammenhänge zwischen Einstellungen und Handlungen bestehen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X