Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 558

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 558 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 558); 558 Gesetzblatt Teil II Nr. 76 Ausgabetag: 17. Juli 1968 lieh der Fähigkeiten, neue Erkenntnisse in der praktischen Tätigkeit anzuwenden, sind in der Weiterbildung die in Ausbildung und Berufsausübung erworbenen speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten rechtzeitig zu erweitern oder durch neue Erkenntnisse zu ergänzen. Durch die Vermittlung von Kenntnissen der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtswissenschaften, der Wirtschaftsführung und -planung sowie anderer Gesellschaftswissenschaften sind die Werktätigen immer besser zu befähigen, ihre verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten in der Ausübung der Staatsmacht wahrzunehmen. Nur dadurch kann dem raschen Tempo der gesellschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung entsprochen werden. Die Weiterbildung muß vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität führen und ist deswegen insbesondere zu orientieren auf die Meisterung der fortgeschrittenen Wissenschaft und Technik die neuesten Erfahrungen der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft die modernsten Methoden der Wirtschaftsführung die Beherrschung moderner Technologien und Arbeitsmethoden im Bereich der materiellen Produktion. 3. Die volkseigenen Kombinate und volkseigenen Betriebe sind entsprechend der Verordnung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes für die Weiterbildung ihrer Werktätigen voll verantwortlich. Die gleiche Verantwortung gilt für ihnen entsprechende staatliche Einrichtungen und sozialistische Genossenschaften. Die Weiterbildung ist Bestandteil des Reproduktionsprozesses; deshalb müssen die Aufgaben der Produktion, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der . Qualifizierung der Werktätigen in der Planung und Leitung der Betriebe und Einrichtungen eine Einheit bilden. Die Zielsetzungen und inhaltlichen Aufgaben der Bildungsmaßnahmen sind von den Erfordernissen für die Entwicklung weltmarktfähiger Erzeugnisse entsprechend den Zweigprognosen sowie aus den Perspektiv- und Jahresplänen und aus spezifischen betrieblichen Erfordernissen rechtzeitig abzuleiten und festzulegen. Die Erhöhung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist mit der Erweiterung der theoretischen Grundkenntnisse zu verbinden, um systematisch die Voraussetzungen zu verbessern, die zur ständigen Meisterung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts erforderlich sind. 4. Das Streben und die Initiative der Werktätigen, sich mehr Wissen anzueignen, sind zu fördern mit dem Ziel, das Bedürfnis zur systematischen Qualifizierung in Übereinstimmung mit den betrieblichen, volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben zu entwickeln. Die Brigadebewegung „sozialistisch arbeiten, lernen, leben“ ist im Zusammenhang mit der Führung des sozialistischen Wettbewerbs durch alle Leiter in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften besonders im Hinblick auf das zielstrebige und systematische Lernen entsprechend den perspektivischen Aufgaben der Betriebe und Einrichtungen zu fördern. Davon ausgehend, haben die Leiter im Zusammenhang mit den Perspektiv- und Jahresplänen ihres Bereiches Anordnungen über die Weiterbildung zu treffen. Die Aufgaben der Weiterbildung sind in die Pläne der Betriebe aufzunehmen, ihre Ergebnisse sind zu kontrollieren und einzuschätzen. Zur Wahrnehmung der Interessen der Werktätigen und insbesondere der Jugendlichen auf dem Gebiet der Weiterbildung sind mit dem Bundesvorstand des FDGB und dem Zentralrat der FDJ Vereinbarungen abzuschließen. 5. Die Fragen der Weiterbildung sind fester Bestandteil der Kaderarbeit. Auf der Grundlage der Kaderentwicklungspläne sind Aussprachen mit den Werktätigen, insbesondere mit technischen, ökonomischen und naturwissenschaftlichen Fachkräften und Leitungskadern, zu führen und konkrete Maßnahmen für deren Weiterbildung zu vereinbaren. Die Weiterbildung der Frauen ist in besonderer Weise zu fördern. Weiblichen Fachkräften ist unter Berücksichtigung familiärer Bedingungen durch spezielle Formen und Methoden die Teilnahme an der Weiterbildung zu ermöglichen. Für zeitweilig nicht berufstätige weibliche wissenschaftliche, technische und ökonomische Fachkräfte sind Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Qualifizierung festzulegen. Die Initiative und erfolgreiche Teilnahme der Werktätigen an der Weiterbildung sind bei Einstellungsgesprächen, in Beurteilungen, bei der Auswahl von Kadern für die Besetzung verantwortlicher Funktionen usw. zu berücksichtigen. Die Teilnahme an der Weiterbildung, durch Prüfungen belegte Ergebnisse und in der Weiterbildung erworbene spezielle Befähigungen sind im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung einzutragen oder in anderer geeigneter Form nachweisbar uncl kontrollierbar zu machen. II. Inhalt und Durchführung der Weiterbildung 1. Die Weiterbildung in den Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften ist auf die kombinats- bzw. betricbsspczifischcn Aufgaben zu richten, insbesondere auf die Vorbereitung auf Veränderungen im Produktionsprozeß, besonders bei der Einführung neuer Technologien, neuer Werkstoffe, hochproduktiver Maschinen und Anlagen die Beherrschung der fortgeschrittensten Arbeitsmethoden durch Vermittlung neuer Erkenntnisse und Erfahrungen des technischen Fortschritts für den jeweiligen Arbeitsbereich die Aneignung moderner Erkenntnisse der sozialistischen Betriebswirtschaft und ihrer fortgeschrittensten Methoden, wie der Kybernetik, der Operationsforschung, der Netzwerktechnik, wissenschaftlicher Arbeitsstudien, der Arbeitsgestaltung und Arbeitsnormung, der wirtschaftlichen Rechnungsführung die Erweiterung des Berufsprofils, um insbesondere die Disponibilität des Einsatzes im Zusam-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft Einsicht in die Vollzugsakten nehmen und Befragungen von Inhaftierten durchführen. Die im Rahmen der Überprüfung durch den. aufsichts-führenden. Staatsanwalt, erteilten Auflagen sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Dresden, Magdeburg und Potsdam bereits und in der Abteilung der Berlin erfahrene Mitarbeiter für zentrale -Leitung der Arbeit mit eingesetzt.

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