Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 55

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 55 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 55); Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 1. Februar 1968 55 nicht Mitglied des Vorstandes sein. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Kreisbeirates für die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften. 5 Der Vorstand unterstützt die Tätigkeit der Kommissionen oder Aktivs, z. B. für Baufragen, für Fragen der Werterhaltung, der Entwicklung des Gemeinschaftslebens, für Finanzfragen und organisiert den Erfahrungsaustausch. 6. Der Vorstand erläutert die Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, anderer demokratischer Organisationen und der Staatsorgane auf dem Gebiet des genossenschaftlichen Wohnungsbaues in der Mitgliederversammlung, in den Kommissionen und Aktivs sowie den Hausgemeinschaften. 7 Der Vorstand tritt mindestens einmal monatlich zusammen. Über die Sitzungen des Vorstandes ist Protokoll zu führen. 8. Der Vorstand ist verantwortlich für: a! Führung der laufenden Geschäfte der GWG b) Ausarbeitung und Begründung der von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Pläne und Maßnahmen cl Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens in den Wohngebieten dl Unterstützung der Arbeit der Hausgemeinschaften sowie Verallgemeinerung guter Methoden und Erfahrungen auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Mitarbeit einzelner Hausgemeinschaften in der gesamten GWG e) Abschluß von Verträgen mit den Hausgemeinschaften zur Übernahme der Selbstverwaltung der Wohngebäude f) Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Verwaltung und Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums g) Organisierung der manuellen Eigenleistungen der Mitglieder h) Einstellung und Entlassung. Anleitung und Kontrolle hauptamtlich tätiger Mitarbeiter unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. 9. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres berichtet der Vorstand vor der Mitgliederversammlung vor allem über: a) den Erfolg der genossenschaftlichen Arbeit im abgelaufenen Jahr, insbesondere über die Entwicklung der innergenossenschaftlichen Demokratie, die Arbeit der Organe der GWG, der Kommissionen und Aktivs sowie der einzelnen Hausgemeinschaften b‘ die durchgeführten Maßnahmen zur Erhaltung, Modernisierung und den Um- und Ausbau des Wohnungsbestandes c) die Durchführung des Wohnungsneubaues d) die Entwicklung des genossenschaftlichen Eigentums e) die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Jahres. C. Die Revisionskommission 1. Die Revisionskommission ist das Kontrollorgan der Mitgliederversammlung. Sie ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. 2. Die Revisionskommission besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. Die Wiederwahl ist zulässig. In der Regel wird mindestens ein Drittel der Mitglieder der Revisionskommission neu gewählt. Die Mitglieder der Revisionskommission wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und den Stellvertreter des Vorsitzenden. Hauptamtlich Beschäftigte der GWG dürfen nicht Mitglied der Revisionskommission sein. 3. Die Revisionskommission kontrolliert die Geschäfts- und Rechnungsführung des Vorstandes, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, des Statuts und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. 4. Die Revisionskommission hat ihre Kontrolltätigkeit fortlaufend durchzuführen, den Vorstand über fest-gestellte Mängel oder Verstöße sofort zu informieren und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vorzuschlagen. Schwerwiegende Verstöße sind dem Prüfungsverband der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften sowie der zuständigen Sparkasse mitzuteilen. In diesem Falle hat die Revisionskommission das Recht, umgehend die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, auf der sie über die festgestellten Verstöße berichtet, zu verlangen. 5. Die Revisionskommission stellt Arbeitspläne auf der Grundlage der verbindlichen Richtlinien des Prüfungsverbandes der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften über die innergenossenschaftliche Revision auf. Jährlich sind mindestens 6 Revisionen durchzuführen. 6. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Revisionskommission folgende Rechte: a) in alle Akten und Schriftstücke der GWG einzusehen b) Auskünfte vom Vorstand und den Beschäftigten sowie von allen Mitgliedern der GWG zu verlangen c) an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. 7. Die Revisionskommission ist nicht befugt, Weisungen zu erteilen. 8. Die Revisionskommission berichtet der Mitgliederversammlung nach Ablauf jedes Geschäftsjahres über ihre Kontrolltätigkeit sowie über die Prüfung des Jahresabschlusses und schlägt der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes vor.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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