Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 527

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 527 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 527); TUCUXJ' - r-7/ 7 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 15. Juli 1968 Teil II Nr. 72 Tag Inhalt Seite 4. 7. 68 4. 7. 68 1.7.68 Anordnung über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik dienordnung Dritte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge ; Anordnung über die Erstattung von Kosten bei der Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen durch die Organe der Jugendhilfe Heimkostenordnung 527 531 532 Anordnung über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik Stipendienordnung vom 4. Juli 1968 Zur Sicherung des Studiums durch eine nach sozialen Gesichtspunkten und nach dem Leistungsprinzip gestaltete Stipendiengewährung wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für a) Direktstudenten an den Universitäten und Hochschulen (im folgenden Hochschulen genannt) und den Fachschulen der Deutschen Demokratischen ■ Republik b) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die im Ausland studieren c) Schüler an Einrichtungen zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium d) ausländische Staatsbürger oder Staatenlose, denen die Deutsche Demokratische Republik Asylrecht ge- j währt oder die ihren ständigen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben i e) ausländische Staatsbürger oder Staatenlose, deren Eltern oder Ehegatten langfristige Arbeitsverträge mit Betrieben, staatlichen Dienststellen oder Institutionen der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen haben. Voraussetzungen für die Stipendiengewäbrung §2 (1) Stipendien werden entsprechend Artikel 26 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 (GBl. I S. 199) nach sozialen Gesichtspunkten und nach Leistung gewährt. (2) Es ist das staatsbürgerliche Recht und die staatsbürgerliche Pflicht der Studenten, in Wahrnehmung ihrer eigenen hohen Verantwortung für ihre Bildung und Erziehung an der Gestaltung des Ausbildungs- und Erziehungsprozesses, der Forschungstätigkeit und des gesellschaftlichen Lebens an den Hoch- und Fachschulen aktiv mitzuwirken. Deshalb sind hohe fachliche und gesellschaftliche Leistungen durch bewußte Studiendisziplin sowie schöpferische Betätigung im wissenschaftlich-produktiven Studium der Maßstab für die Gewährung eines Stipendiums. (3) Das Stipendium und die Zuschläge werden nur solange gewährt, wie der Student die Anforderungen, die zum Erhalt des Stipendiums und der Zuschläge führten, erfüllt. §3 (1) Stipendium wird grundsätzlich in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen der Eltern bzw. des Ehegatten des Studenten und von der Anzahl der insgesamt von den Eltern bzw. dem Studenten zu versorgenden Kinder gewährt. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens des letzten Kalenderjahres. (2) Als zu versorgende Kinder im Sinne dieser Anordnung gelten a) Kinder im Vorschulalter b) Schüler von Oberschulen c) Lehrlinge d) Direktstudenten der Hoch- und Fachschulen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel stehen für die weitere Bearbeitung zur Verfügung, werden benötigt sind zu schaffen? Mit welchen anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und welchen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß die Besuche durch je einen Mitarbeiter ihrer Abteilungen abgesichert werden. Besuche von Diplomaten werden durch einen Mitarbeiter der Hauptabteilung abgesichert.

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