Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 526

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 526 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 526); 525 Gesetzblatt Teil II Ni.71 Ausgabetag: 12. Juli 1988 Zu § 24 Abs. 3 der Anordnung Nr. 1: § 24 (1) Der Gewinn nach § 24 Abs. 2 der Anordnung Nr. 1 verbleibt dem Hersteller für ein Planjahr zuzüglich des Zeitraumes bis zur Beendigung des laufenden Planjahres, in dem ein Erzeugnis ais veraltet erklärt wird. (2) Wird ein veraltetes Erzeugnis über den gemäß Abs. 1 festgelegten Zeitraum hinaus produziert, so sind der kalkulatorische Gewinn nach Abs. 1 und weitere 20 bezogen auf den Industrieabgabepreis, gemäß § 23 Abs. 2 der Anordnung Nr. 1 abzuführen. (3) Der sich nach § 24 Abs. 3 der Anordnung Nr. 1 ergebende Industrieabgabepreis sowie die nach Abs. 2 abzuführenden Beträge sind vom zuständigen Preis-bildungsorgan mit dem jeweiligen Inkraftsetzungsdatum in die Preisbewilligung bei Beantragung der Preisfestsetzung als veraltetes Erzeugnis einzusetzen, sofern der Hersteller die Industrieabgabepreise nicht selbständig bilden darf. Zu § 26 der Anordnung Nr. 1: §25 (1) Die Entscheidungen der WB bzw. des DAMW sind endgültig, sofern nicht §2(1 der Anordnung Nr. 1 zutrifft. Bei Widersprüchen entscheidet das DAMW endgültig. (21 Bei Anträgen der Abnehmer und der Bankfilialen an das für den Hersteller zuständige wirtschaftsleitende Organ entscheidet dieses endgültig. Zu §2* Abs. 1 der Anordnung Nr. 1: §26 Wird ein veraltetes Erzeugnis als solches länger als 2 Planjahre produziert, ist ab diesem Zeitpunkt der Industrieabgabepreis gegenüber dem Abnehmer um 20" .. bezogen auf den nach §24 festgesetzten Industrieabgabepreis, zu erhöhen. Der sich aus dieser Preiserhöhung ergebende Betrag in M ist durch den Hersteller gemäß § 23 Abs. 2 der Anordnung Nr. 1 abzuführen. Die Preisfestsetzung hat im Zusammenhang mit der Durchführung des § 24 Abs. 3 zu erfolgen. Zu §28 der Anordnung Nr. 1: §27 Dem zuständigen Preisbildungsorgan ist in jedem Falle vom Hersteller eine schriftliche Entscheidung des bilanzverantwörtlichen Organs einzureichen. Das zuständige Preisbildungsorgan erteilt dem Hersteller eine befristete Preisbewilligung mit dem bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Industrieabgabepreis, sofern der Hersteller die Industrieabgabepreise nicht selbständig bilden darf. Zu §30 der Anordnung Nr. 1: §28 Die Analyse erfolgt grundsätzlich mit im Rahmen der nach den Verfügungen und Mitteilungen des Amtes für Preise aufzustellenden generellen Preisanalysen. Das Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau und die wirtschaftsleitenden Organe geben je nach Notwendigkeit zusätzliche Schwerpunkte jeweils bekannt. §29 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1968 in Kraft. Berlin, den 31. Mai 1968 Der Minister für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau Dr. Georg! Anlage zu vorstehender Anordnung Nr. 2 Ermittlung des ökonomischen Nutzens und der maximalen Höhe des Industrieabgabepreises 1. Ermittlung der absoluten Größe des ökonomischen Nutzens beim Export V., N = Vn -r ■ I„ b Symbolerklärung: N = Durch die Verbesserung der Exportrentabilität entstehender ökonomischer Nutzen als absoluter Betrag V„ = M-Gegenwert des Nettovalutaerlöses des neu-bzw. weiterentwickelten Erzeugnisses V = M-Gegenwert des Nettovalutaerlöses des vergleichbaren bisherigen Erzeugnisses I = Betriebspreis ohne Nutzensanteil des neu-bzw. weiteren!wickelten Erzeugnisses I* = Zum Zeitpunkt der Ermittlung des ökonomischen Nutzens gesetzlich zulässiger Betriebspreis mit Nutzensanteil, soweit ein solcher zu diesem Zeitpunkt noch enthalten ist. des vergleichbaren bisherigen Erzeugnisses 2. Ermittlung des in den Industrieabgabepreis eingehenden Nutzensanteils, wenn das Erzeugnis sowohl für den Inlandabsatz als auch für den Export bestimmt ist Nr -Mi + Nk Mg N" ~ M, + M Symbolerklärung: Nd = Durchschnittlicher ökonomischer Nutzen Ni = ökonomischer Nutzen im Inland Ng = ökonomischer Nutzen im Export M[ = Liefermenge im Inland in ME Mi; = Liefermenge im Export in ME 3. Ermittlung der maximalen Höhe des Industrieabgabepreises mit Nutzensanteil t v" I„max. = Symbolerklärung: I„max. = Maximaler Industrieabgabepreis mit Nutzensanteil Va = M-Gegenwert des Nettovalutaerlöses des neu- bzw. weiterentwickelten Erzeugnisses R* = Exportrentabilitätskennziffer des bishe- rigen vergleichbaren Erzeugnisses. Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Kloslerstraße 47, Telefon: 209 :16 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lix.enz-Nr.15na Verlag (610 62) Staatsverlag cl *r Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin. Otlo-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teit I 1.20 M. Teil II 1.80 M und Teil III 1.80 M - Einzelabgabe bis zum Umrang von 3 Seiten 0.15 M, bis zum Umfang von 16 Seilen 0.25 M. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M. bis zum Umfang von 43 Seiten 0.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 M mehr Bestellungen be*m Zenlral-Versand Fiifurt. 501 Erfurt, Post Schließfach 696. sowie Bezug gegen Barzahlung und Selbstabholung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente. 1054 Berlin. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur Kaderarbeit und vorhandenen Erfordernissen in den aktiven Dienst Staatssicherheit übernommen werden. Sie sind langfristig als Perspektivkader in der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet in langfristigen Konzeptionen nach Abstimmung und Koordinierung mit den anderen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet sind grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Diensteinheiten durchzuführen, die entsprechend den Festlegungen in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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