Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 522

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 522 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 522); 522 Gesetzblatt Teil II Nr. 70 Ausgabetag: 11. Juli 1968 nen Güter (VEG) des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik und der dazu erlassenen Nachträge auf der Grundlage der abzuschließenden Anschlußprotokolle. (2) Die Regelung hinsichtlich der Entlohnung der in den Ingenieurbüros beschäftigten Werktätigen trifft nicht für die Ingenieurbüros zu, die ihren Sitz in Berlin haben. Dafür sind gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Land und Forst und den staatlichen Organen abzuschließen. (3) Für die Ingenieurbüros für Rationalisierung, Mechanisierung, Betriebswirtschaft usw. sind die für ihre Bereiche geltenden tariflichen Bestimmungen anzuwenden. §10 (1) Die Bildung des Prämienfonds der Ingenieurbüros für Landwirtschaftsbau erfolgt für das Jahr 1968 in Höhe von 5.5 % Oes geplanten Lohnfonds. (2) Bei Überbietung der geplanten technisch-ökonomischen Parameter und Termine der wissenschaftlich-technischen Leistungen (in Beispielsanlagen, Angebotsprojekten usw.) können von dem dadurch erzielten Überplangewinn 20 % zusätzlich dem Prämienfonds zugeführt werden. (3) Bei Nichterfüllung der geplanten technisch-ökonomischen Parameter und Termine der wissenschaftlich-technischen Leistungen verringert sich die Grundzuführung zum Prämienfonds um 30 n/o des dadurch bedingten Mindergewinnes. (4) Der Prämienfonds darf insgesamt 11 % des geplanten Lohnfonds nicht überschreiten. Die Mindestzuführung beträgt 1,5 % des geplanten Lohnfonds. (5) In besonderen Fällen kann die Höhe der Jahresprämiensumme einzelner Mitarbeiter maximal das 2fache ihres Monatsgehaltes betragen. (6) Über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds der weiteren Ingenieurbüros im Bereich der Landwirtschaft für das Jahr 1968 entscheiden die Leiter der ihnen übergeordneten Organe. §11 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1968 in Kraft. (2) Für den Geltungsbereich dieser Anordnung sind die Anordnung vom 30. November 1965 über die Entrichtung von Anwendungsgebühren für Typen- und betriebliche Angebotsprojekte (GBl. Ill S. 143) sowie die Anweisung vom 20. Oktober 1966 über die Verrechnung von Projektierungsleistungen für Baumaßnahmen der Landwirtschaft gemäß Preisanordnung Nr. 2036 vom 1. Februar 1965 Bautechnische Pro- jektierungsleistungen der volkseigenen Betriebe in der Fassung der Preisanordnung Nr. 2036/1 vom 8. Februar 1966 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen Nr. 12/1966) nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 10. Juni 1968 Der Vorsitzende des Landwirtsehaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anordnung zur Änderung der Richtlinien über die Besteuerung des Arbeitseinkommens . (AStR) vom 17. Juni lSfiS Auf Grund des § 35 der Verordnung vom 22. Dezember 1952 zur Besteuerung des Arbeitseinkommens (GBl. S. 1413) wird zur Änderung der Richtlinien vom 22. Dezember 1952 über die Besteuerung des Arbeitseinkommens (AStR)* folgendes angeordnet: §1 In der Ziff. 50 Abs. 1 Ziff. 2 (letzte Fassung gemäß § 1 der Anordnung vom 21. Dezember 1963 zur Änderung der Richtlinien über die Besteuerung des Arbeitseinkommens AStR - [GBl. II 1964 S. 7]) werden die festgelegten Einkommensgrenzen für die Gewährung einer Steuerermäßigung beim Unterhalt von Eltern auf Grund der ab 1. Juli 1968 eintretenden Erhöhung der Mindestrente wie folgt geändert: 1. Anstelle des Betrages von 1 548 M tritt ein Betrag von 1 800 M 2. Anstelle des Betrages von 3 096 M tritt ein Betrag von 3 600 M. §2 In der Ziff. 51 Abs. 6 (letzte Fassung gemäß § 2 der Anordnung vom 21. Dezember 1963 zur Änderung der Richtlinien über die Besteuerung des Arbeitseinkommens AStR ) wird die festgelegte Einkommensgrenze von 1 548 M auf 1 800 M erhöht. §3 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1968 in Kraft. Berlin, den 17. Juni 1968 Der Minister der Finanzen I. V.: Sandig Stellvertreter des Ministers „Steuer der Lohnempfänger und der freischaffenden Intelligenz“, VEB Deutscher Zentralverlag 1952 Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deuts Jien Demokratischen Republik, 102 Berlin, Kiosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610:62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin. Otto-Grolewohl-Str. 17. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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