Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 490

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 490 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 490); 490 Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 5. Juli 1968 Verordnung Uber die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, volkseigenen Kombinaten, den WB (Zentrale) und Einrichtungen für die Jahre 1969 und 1970 vom 26. Juni 1968 Zur Durchführung der Grundsatzregelung für komplexe Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Planung und Wirtschaftsführung der Jahre 1909 und 1970 wird in Abstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes für die Bildung und Verwendung des Prämienfonds folgendes verordnet: Abschnitt I Geltungsbereich § 1 (1) Diese Verordnung gilt für zentralgeleitete volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe, volkseigene Kombinate und Vereinigungen volkseigener Betriebe (Zentrale) der Industrie und des Bauwesens, die das Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion in Verbindung mit Zweijahresnormativen anwenden.’ (2) Für volkseigene Betriebe der Industrie und des Bauwesens, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung, jedoch nicht nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion oder die nicht nach Zweijahresnormativen arbeiten, ist diese Verordnung entsprechend anzuwenden. Die Minister treffen hierzu in Übereinstimmung mit dem zuständigen Zentralvorstand der Industriegewerkschaft die erforderlichen Regelungen. (3) Die Leiter der zentralen staatlichen Organe der im Abs. 1 nicht erfaßten Bereiche der Volkswirtschaft haben für ihren Bereich entsprechend den spezifischen Besonderheiten Regelungen über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds auf der Grundlage dieser Verordnung im Einvernehmen mit dem Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne, dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister der Finanzen und dem zuständigen Zentralvorstand der Industriegewerkschaft/Gewerkschaft zu erlassen. (4) Für Einrichtungen, die wissenschaftlich-technische Leistungen entsprechend vertraglicher Beziehungen erbringen, wird die Planung' und Verwendung des Prämienfonds gesondert geregelt. Abschnitt II Planung und Bildung des Prämienfonds § 2 (1) Die Planung und Bildung des Prämienfonds der Betriebe, volkseigenen Kombinate und WB (Zentrale) erfolgt aus eigenerwirtschafteten Mittel auf der Grundlage von Zweijahresnormativen, die an einer ständig steigenden Effektivität bei Einhaltung der festgelegten Struktur- und proportionsbestimmenden Aufgaben materiell interessieren. Die Effektivitätsentwicklung ist an der Entwicklung des Nettogewinns zu messen. In den Exportbetrieben, bei denen ab 1969 die Exportergebnisse im Betriebsergebnis voll wirksam werden, ist der Nettogewinn auf der Grundlage des einheitlichen Betriebsergebnisses zu berechnen. (2) Die Zweijahresnormative werden auf der Grundlage der im Perspektivplan vorgesehenen Entwicklung des Nettogewinns und des vorgesehenen Volumens der Entwicklung des Prämienfonds gebildet. (3) Für die Stimulierung des Nettogewinnzuwachses gegenüber dem Vorjahr wird ein Zuwachsnormativ und für die Berücksichtigung des erreichten Rentabilitätsniveaus ein Grundnormativ festgelegt. (4) Die Zweijahresnormative für die Jahre 1969 und 1970 sind als prozentuale Anteile festzulegen, und zwar das Grundnormativ vom geplanten Nettogewinn des Jahres 1968 das Zuwachsnormativ vom erreichten Nettogewinnzuwachs gegenüber dem Vorjahr. (5) Der Prämienfonds wird gebildet aus der Grundzuführung, die sich aus der Anwendung des Grundnormativs auf den geplanten Nettogewinn des Jahres 1968 ergibt. Für das Jahr 1970 erhöht sich die Grundzuführung um 15 % des im Vorjahr erreichten Prämienfondszuwachses aus der Anwendung des Zuwachsnormativs; aus dem Prämienfondszuwachs, dessen Volumen sich aus der Anwendung des Zuwachsnormativs auf den erreichten Nettogewinnzuwachs gegenüber dem Vorjahr ergibt. (6) Der Nettogewinnzuwachs für das Jahr 1969 ist gegenüber dem geplanten Nettogewinn 1968 gemäß Staatlicher Auflage, der Nettogewinnzuwachs für das Jahr 1970 ist gegenüber dem erreichten Nettogewinn 1969 zu berechnen. Für Betriebe, die ab 1969 das einheitliche Betriebsergebnis bilden, ist durch das übergeordnete Organ die Vergleichbarkeit des Nettogewinns für die Jahre 1968 und 1969 zu regeln. (7) Die Normative gelten für die Planaufstellung und Plandurchführung. § 3 (1) Die Staatliche Plankommission übergibt im Einvernehmen mit dem Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne und dem Ministerium der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes den Industrieministerien und dem Ministerium für Bauwesen ein Grundnormativ und ein Zuwachsnormativ. (2) Die Ministerien legen für die WB und die ihnen direkt unterstellten Betriebe, volkseigenen Kombinate und die WB sowie die übrigen wirtschaftsleitenden Organe für die ihnen unterstellten Betriebe und volkseigenen Kombinate die Grund- und Zuwachsnormative fest. Sie haben das Recht, die Normative zu differenzieren. Das sich aus der Anwendung der Normative ergebende planmäßige Prämienfondsvolumen des Ministeriums bzw. der WB ist insgesamt einzuhalten. (3) Bei der differenzierten Festlegung der Grund-und Zuwachsnormative ist davon auszugehen, daß insbesondere solche Betriebe und Kombinate einen hohen Anreiz zur Leistungssteigerung erhalten, die die Exportstruktur bestimmen, wenn der Export in Valuta-Mark gegenüber dem Vorjahr gesteigert wird;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen. Die Entscheidung dazu ist vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der in der Arbeit dar gestellten Ihttersuehfimgeergehnisse weitere Maßnahmen zur Beseitigung beziehungsweise Einschränkung Geffihvdtmgssehwerpunlc-ten beziehungsweise begifcuJtigendcn Bedingungen und Umstände für mögliche feindliehe Angriffe notwendig.

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