Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 489

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 489 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 489); Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 5. Juli 1968 489 (5) Die Banken haben bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit insbesondere auf die Beschleunigung des Umschlages der Vorräte die Einhaltung der vorgegebenen Kennziffern für die Umschlagsgeschwindigkeit unter Berücksichtigung des Nutzeffektes von Vorratserhöhungen die Verbesserung der Lieferbereitschaft und einer hohen Fondsrentabilität Einfluß zu nehmen. Die Bankorgane haben die Kreditplanung und Kreditplandurchführung mit einer wirksamen Kontrolle über den Einsatz und die Ausnutzung der materiellen Fonds zu verbinden. VI. Schlußbcstimmungen § 16 Die Minister und Leiter der anderen zentralen Siaatsorgane sind berechtigt, für ihren Verantwortungsbereich Durchführungsbestimmungen im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister für Materialwirtschaft und den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane zu erlassen. §17 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1963 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 26. Juni 1965 über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft Bilanzordnung (GBl. II S. 515) Verordnung vom 22. April 1954 über die Aufhebung von Verpflichtungen zur zweckgebundenen Bereitstellung von Material (GBl. S. 454) Anordnung vom 31. März 1966 über die Nomenklaturen für die Planung und Bilanzierung von Material, Ausrüstungen und Konsumgütern zum Volkswirtschaftsplan 1967 (Sonderdruck Nr. 532 des Gesetzblattes). Berlin, den 26. Juni 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S to p h Vorsitzender Anlage zu § 15 Abs. 4 vorstehender Verordnung Festlegungen zur Bildung und Verwendung planmäßiger materieller Reserven Die von den Betrieben, volkseigenen Kombinaten, WB und Wirtschaftsräten der Bezirke zu bildenden materiellen Reserven haben die Dispositionsfähigkeit, Stabilität und Effektivität der volkswirtschaftlichen Reproduktion zu erhöhen. Sie sind einzuselzen für: die Sicherung der Produktion strukturbestimmender Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen sowie die Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik und die Sicherung der Produktion und Instandsetzung militärischer Technik und Ausrüstung die Entwicklung moderner hocheffektiver Technologien und Verfahren die bewegliche Gestaltung der Absatz- und Versorgungsbeziehungen sowie Gewährleistung einer kontinuierlichen, bedarfsgerechten Produktion vor allem weltmarktfähiger Erzeugnisse die Verkürzung der Lieferfristen. Die Finanzierung der Reserven hat im Rahmen der Eigenerwirtschaftung der Mittel durch die Reservehalter zu erfolgen. Eine Beteiligung der Abnehmer an der Finanzierung kann zwischen Lieferer und Abnehmer vertraglich vereinbart werden, wenn dadurch eine höhere Materialdisponibilität für die Abnehmer erreicht wird. Soweit bilanzierende Organe außerhalb ihrer Führungsbereiche die Bildung von Reserven für notwendig halten, haben sie Lagerung und Finanzierung vertraglich zu vereinbaren. Dabei kann eine finanzielle Beteiligung der bilanzierenden Organe an dem für die Reservehaltung erforderlichen Aufwand erfolgen. Die Höhe der zu bildenden Reserven für wichtige Erzeugnisse wird vom verantwortlichen Führungsorgan durch Kennziffern festgelegt. Zu den materiellen Reserven im Sinne vorstehender Verordnung zählen: diponible Kapazitätsreserven materielle Übererfüllung der Produktionsaufgaben der Perspektiv- und Jahrespläne oder Unterschrei-tung des geplanten Verbrauchs an solchen Erzeugnissen, die universell einsetzbar sind oder deren technisches und qualitatives Niveau den Absatz und die Verwendung in späteren Planzeiträumen gewährleisten Reserven, deren Bildung durch planmäßige Produktions- und Importaufgaben auf Grund vertraglicher Bindungen durch die bilanzierenden Organe erfolgt zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht, verwendungsseitig verfügte Mengen des geplanten Aufkommens, die in den Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen als operative Bilanzreserve auszuweisen sind. Im Grundsatz sind die materiellen Reserven bei den Lieferern zu bilden. Finanziell sind sie Bestandteil der Umlaufmittel und gesondert nachzuweisen. Die Generaldirektoren der WB und volkseigener Kombinate und die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke sind verantwortlich für die Festlegung der Verfügungsberechtigung über die Reserven und das Verfahren der Wiederauffüllung nach Inanspruchnahme die mit den Bankorganen abgestimmte Festlegung der Finanzierungsbedingungen für die Reserven die Regelung der notwendigen Bedingungen der Aufwandsbeteiligung an der Reservehaltung entsprechend den Erfordernissen des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung die Festlegung der Bedingungen der Lagerung, Verwaltung und Werterhaltung der Reserven die Gewährleistung der Abrechnung sowie die ständige Kontrolle über die Resevehaltung und eines kontinuierlichen Informationsflusses.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten entsprechen in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde.

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