Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 489

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 489 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 489); Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 5. Juli 1968 489 (5) Die Banken haben bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit insbesondere auf die Beschleunigung des Umschlages der Vorräte die Einhaltung der vorgegebenen Kennziffern für die Umschlagsgeschwindigkeit unter Berücksichtigung des Nutzeffektes von Vorratserhöhungen die Verbesserung der Lieferbereitschaft und einer hohen Fondsrentabilität Einfluß zu nehmen. Die Bankorgane haben die Kreditplanung und Kreditplandurchführung mit einer wirksamen Kontrolle über den Einsatz und die Ausnutzung der materiellen Fonds zu verbinden. VI. Schlußbcstimmungen § 16 Die Minister und Leiter der anderen zentralen Siaatsorgane sind berechtigt, für ihren Verantwortungsbereich Durchführungsbestimmungen im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister für Materialwirtschaft und den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane zu erlassen. §17 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1963 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 26. Juni 1965 über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft Bilanzordnung (GBl. II S. 515) Verordnung vom 22. April 1954 über die Aufhebung von Verpflichtungen zur zweckgebundenen Bereitstellung von Material (GBl. S. 454) Anordnung vom 31. März 1966 über die Nomenklaturen für die Planung und Bilanzierung von Material, Ausrüstungen und Konsumgütern zum Volkswirtschaftsplan 1967 (Sonderdruck Nr. 532 des Gesetzblattes). Berlin, den 26. Juni 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S to p h Vorsitzender Anlage zu § 15 Abs. 4 vorstehender Verordnung Festlegungen zur Bildung und Verwendung planmäßiger materieller Reserven Die von den Betrieben, volkseigenen Kombinaten, WB und Wirtschaftsräten der Bezirke zu bildenden materiellen Reserven haben die Dispositionsfähigkeit, Stabilität und Effektivität der volkswirtschaftlichen Reproduktion zu erhöhen. Sie sind einzuselzen für: die Sicherung der Produktion strukturbestimmender Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen sowie die Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik und die Sicherung der Produktion und Instandsetzung militärischer Technik und Ausrüstung die Entwicklung moderner hocheffektiver Technologien und Verfahren die bewegliche Gestaltung der Absatz- und Versorgungsbeziehungen sowie Gewährleistung einer kontinuierlichen, bedarfsgerechten Produktion vor allem weltmarktfähiger Erzeugnisse die Verkürzung der Lieferfristen. Die Finanzierung der Reserven hat im Rahmen der Eigenerwirtschaftung der Mittel durch die Reservehalter zu erfolgen. Eine Beteiligung der Abnehmer an der Finanzierung kann zwischen Lieferer und Abnehmer vertraglich vereinbart werden, wenn dadurch eine höhere Materialdisponibilität für die Abnehmer erreicht wird. Soweit bilanzierende Organe außerhalb ihrer Führungsbereiche die Bildung von Reserven für notwendig halten, haben sie Lagerung und Finanzierung vertraglich zu vereinbaren. Dabei kann eine finanzielle Beteiligung der bilanzierenden Organe an dem für die Reservehaltung erforderlichen Aufwand erfolgen. Die Höhe der zu bildenden Reserven für wichtige Erzeugnisse wird vom verantwortlichen Führungsorgan durch Kennziffern festgelegt. Zu den materiellen Reserven im Sinne vorstehender Verordnung zählen: diponible Kapazitätsreserven materielle Übererfüllung der Produktionsaufgaben der Perspektiv- und Jahrespläne oder Unterschrei-tung des geplanten Verbrauchs an solchen Erzeugnissen, die universell einsetzbar sind oder deren technisches und qualitatives Niveau den Absatz und die Verwendung in späteren Planzeiträumen gewährleisten Reserven, deren Bildung durch planmäßige Produktions- und Importaufgaben auf Grund vertraglicher Bindungen durch die bilanzierenden Organe erfolgt zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht, verwendungsseitig verfügte Mengen des geplanten Aufkommens, die in den Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen als operative Bilanzreserve auszuweisen sind. Im Grundsatz sind die materiellen Reserven bei den Lieferern zu bilden. Finanziell sind sie Bestandteil der Umlaufmittel und gesondert nachzuweisen. Die Generaldirektoren der WB und volkseigener Kombinate und die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke sind verantwortlich für die Festlegung der Verfügungsberechtigung über die Reserven und das Verfahren der Wiederauffüllung nach Inanspruchnahme die mit den Bankorganen abgestimmte Festlegung der Finanzierungsbedingungen für die Reserven die Regelung der notwendigen Bedingungen der Aufwandsbeteiligung an der Reservehaltung entsprechend den Erfordernissen des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung die Festlegung der Bedingungen der Lagerung, Verwaltung und Werterhaltung der Reserven die Gewährleistung der Abrechnung sowie die ständige Kontrolle über die Resevehaltung und eines kontinuierlichen Informationsflusses.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Gerichtsgebäuden ist. Die Gerichte sind generell nicht in der Lage, die Planstellen der Justizwachtmeister zu besetzen, und auch die Besetzung des Einlaßdienstes mit qualifizierten Kräften ist vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

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