Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 482

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 482 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 482); 482 Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 5. Juli 1968 sozialistischen Reproduktionsprozesses und auf allen Ebenen der Volkswirtschaft anzuwenden. Mit der Bilanzierung sind Entscheidungen zur Gestaltung und Durchsetzung einer hocheffektiven Struktur der Volkswirtschaft und zu deren porporlionalen Entwicklung sowie zur Gewährleistung eines langfristigen stabilen Zuwachses an Nationaleinkommen und dessen effektivster Verwendung vorzubereiten und herbeizuführen. (2) Die bilanzierenden Organe sind für die Deckung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs durch Sicherung eines in Umfang, Struktur und Qualität entsprechenden Aufkommens und dessen ökonomisch effektive Verwendung verantwortlich. Diese Bilanzverantwortung haben die bilanzierenden Organe als Bestandteil der Planung und Leitung des Reproduktionsprozesses durch die Vorbereitung, Ausarbeitung, Koordinierung und Kontrolle der Durchführung der Bilanzen wahrzunehmen. (3) Zur Wahrnehmung der den bilanzierenden Organen als staatlicher Auftrag übertragenen Bilanzverantwortung konzentrieren sie sich vor allem auf die materielle Sicherung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben den Aufbau und die Durchführung der lieferseitigen Markt- und Bedarfsforschung, einschließlich der aktiven Marktbeeinflussung eine komplexe, langfristige und kontinuierliche Planung und Bilanzierung zur Gestaltung der ökonomisch zweckmäßigsten Rohstoffbasis und einer effektiven Materialstruktur die Durchsetzung der ökonomischen Materialverwendung, einschließlich der Materialsubstitution, zur Verringerung der Materialintensität als wesentliches Element der auf eine höhere Effektivität der Volkswirtschaft gerichteten wissenschaftlichen Wirtschaftsführung sowie die den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende Vorrats- und Reservehaltung die Einschätzung der sich verändernden Realisierungsbedingungen und der Kostenentwicklung der Materialarten sowie die Erarbeitung von Vorschlägen über notwendige Preisänderungen an die für die Bestätigung der Preise zuständigen Organe die Einbeziehung der Außenwirtschaft, insbesondere der Industriekooperation mit der UdSSR und anderen sozialistischen Ländern, zur Erhöhung der Effektivität der Volkswirtschaft und die damit verbundene notwendige Einengung des Produktions-sortimentes der Deutschen Demokratischen Republik. (4) Die bilanzierenden Organe sind bei der Bilanzierung materiahvirtschaftlicher Prozesse verpflichtet, die vom Ministerrat festgelegten volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben sowie die Aufgaben zur Deckung des materiell-technischen Bedarfs der bewaffneten Organe vorrangig zu bilanzieren. §3 (1) Die bilanzierenden Organe üben zur Vorbereitung und Durchführung der Bilanzierung materialwirt-schaftlicher Prozesse, insbesondere zur Einhaltung der verbindlichen Kennziffern der Staatsplanbilanzen, Sleuerungsfunktionen im volkswirtschaftlichen Interesse aus. Hierzu sind sie berechtigt und verpflichtet: auf der Grundlage der staatlich verbindlichen Normative und Kennziffern sowie der Niveaukenn- zifiern der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftsplanung durch den Abschluß langfristiger Vereinbarungen mit den zuständigen Führungsorganen auf ein bedarfsgerechtes Aufkommen in Menge, Sortiment, Qualität, Kosten und Lieferterminen einzuwirken und die notwendigen Planentscheidungen rechtzeitig herbeizuführen den zuständigen Staats- und Wirtschaftsorganen bzw. Betrieben, insbesondere zur Stimulierung eines bedarfsgerechten Aufkommens unter Berücksichtigung der internationalen sozialistischen Kooperation vor allem mit der UdSSR und zur Erhöhung der Effektivität der Verwendung der materiellen Fonds, Vorschläge für die Anwendung von Preis-zu- und -abschlägen, Beteiligung am Valutaerlös und über die Anwendung anderer ökonomischer Hebel zu unterbreiten in Übereinstimmung mit den zuständigen Führungsorganen Überprüfungen zur Auslastung bzw. Steigerung der Produktionskapazitäten, der ökonomischen Materialverwendung und der planmäßigen Entwicklung der Produktions- und Zirkulationsvorräte, insbesondere in Betrieben, die Hauptproduzenten der zu bilanzierenden Erzeugnisse sind, zu veranlassen, deren Ergebnisse auszuwerten und in die Bilanzierung einzubeziehen in Übereinstimmung mit den zuständigen Führungsorganen die Einhaltung der Kennziffern der Materialökonomie, der Konzeptionen für die Vorratsproportionierung sowie der Verwendungsge- und -verböte bei den wichtigsten Hauptabnehmern zu überprüfen, auszuwerten und bei der Bilanzierung zu berücksichtigen. (2) Die bilanzierenden Organe treffen ohne Verzögerung in Durchführung ihrer Steuerungsfunktionen insbesondere zur Sicherung der Vorrangigkeit der volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben der Gesamtproportionalität innerhalb des Bilanzbereiches einer volkswirtschaftlich effektiven Vorrats- und Reservewirtschaft des materiell-technischen Bedarfs der bewaffneten Organe der planmäßigen Bildung der Staatsreserve die erforderlichen Bilanzentscheidungen. Zur Vorbereitung der Bilanzentscheidungen sind die bilanzierenden Organe berechtigt und verpflichtet, von den zuständigen Führungsorganen zu verlangen, innerhalb einer von den bilanzierenden Organen gestellten Frist die notwendigen Entscheidungen zu treffen. (3) Die bilanzierenden Organe sind zur Erteilung von Weisungen an Betriebe und Organe anderer Führungsbereiche nicht berechtigt. Zur Durchführung der Bilanzentscheidungen haben die zuständigen Führungsorgane unverzüglich die notwendigen Weisungen zu erteilen. Die zuständigen Führungsorgane sind weiter verpflichtet, die erforderlichen Plan- bzw. anderen Entscheidungen einschließlich herzustellender Kooperationsbeziehungen unverzüglich zu treffen oder herbeizuführen. Daraus resultierende Veränderungen sind planwirksam zu machen. (4) Bilanzprobleme, die durch die bilanzierenden Organe nicht entschieden werden können, sind dem Leiter des übergeordneten Organs mit Lösungsvorschlä-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

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