Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 46

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 46 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 46); 46 Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 30. Januar 1968 tungen treffen die Partner in den Kooperationsvereinbarungen und den lanfristigen Wirtschaftsverträgen insbesondere Vereinbarungen über: 1. die Festlegung von Normativen der langfristigen Kosten- und Preisentwicklung 2. die Festlegung von Kosten- und Preislimiten 3. die Gewährung von Preisvergünstigungen im Kooperationsverband (Vereinbarung von Vorzugspreisen) unter Ausnutzung der sich durch die Zusammenarbeit der Kooperationspartner ergebenden spezifischen Möglichkeiten einer Produktion mit niedrigen Selbstkosten 4. die Anwendung des Prinzips der Nutzensteilung bei der Preisbildung 5. die Anwendung von Preiszu- und -abschlägen 6. die Gewinn- oder Verlustbeteiligung 7. die Beteiligung am Außenhandelsergebnis und an Valutaanrechten 8. die gemeinsame Finanzierung von Rationalisie-rungs- und Investitionsvorhaben sowie Forschungsund Entwicklungsleistungen. §15 (1) Erfüllt ein am Kooperationsverband beteiligter Partner die sich für ihn aus der KooperationsVereinbarung ergebenden Verpflichtungen gemäß §§ 11 und 12 nicht oder nicht ordnungsgemäß, so ist er verpflichtet, die dadurch den anderen Partnern entstandenen Aufwendungen und Schäden nach den entsprechenden Bestimmungen des Vertragsgesetzes zu ersetzen. (2) Für den Fall der Nichterfüllung, der nicht qualitätsgerechten und der nicht termingerechten Erfüllung der Verpflichtungen aus den Wirtschaftsverträgen haben die Partner Preissanktionen zu zahlen. Die Höhe der Preissanktion ist im Wirtschaftsvertrag zu vereinbaren. Die Verpflichtung zum Ersatz eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht berührt. (3) Wurde eine Vereinbarung nicht getroffen, so beträgt die Höhe der Preissanktion die Hälfte der in gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Vertragsstrafensätze. Die für Vertragsstrafen geregelten Hochst-beträge gelten auch als Höchstbeträge für Preissanktionen. 7. Abschnitt Entscheidung von Streitigkeiten §16 (1) Die Partner der Kooperationsvereinbarung sind verpflichtet, auftretende Streitfälle über den Abschluß, die Gestaltung und die Erfüllung der Kooperationsvereinbarung eigenverantwortlich zu lösen. Die Leiter der übergeordneten Organe haben die Partner bei der Lösung des Streitfalles zu unterstützen. (2) Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane sind verpflichtet, bei Streitfällen über den Abschluß, die Gestaltung und die Erfüllung der Kooperationsvereinbarungen, die von den Partnern nicht eigenverantwortlich gelöst werden können, vorrangig eine Entscheidung gegebenenfalls in Abstimmung mit den Leitern anderer Staats- und Wirtschaftsorgane herbeizuführen. (3) Wird durch Maßnahmen gemäß Absätzen 1 und 2 keine Lösung der Streitfälle herbeigeführt, kann das Staatliche Vertragsgericht zur Entscheidung angerufen werden. Der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts ist berechtigt, den Leitern der übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe und den Ministern Auflagen zur Herbeiführung notwendiger in ihrem Verantwortungsbereich liegender Entscheidungen zu erteilen. (4) Für das Verfahren über die Gestaltung und Erfüllung von Kooperationsvereinbarungen gelten im übrigen die Bestimmungen der Verordnung vom 18. April 1963 über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts (GBl. II S. 293) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 9. September 1965 (GBl. II S. 711). 8. Abschnitt Schlußbestimmung §17 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. März 1968 in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1967 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin. Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil IX 1,80 M und Teil HI 1,80 M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 606, sowie Bezug gegen Barzahlung und Selbstabholung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 - Gesamtherstellung: Slaatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotations-Hoch-druck) Index 31 KI7;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der getroffenen gemeinsamen Festlegungen dieser Diensteinheiten in kameradschaftlicher Weise zu gestalten. Ihre gemeinsame Verantwortung besteht darin, optimale Voraussetzungen und Bedingungen für die qualifizierte Aufklärung sämtlicher Straftaten, insbesondere der Pläne und Absichten Inhaftierter; - Einleitung von wirkungsvollen politisch-operativen Maßnahmen gegen Inhaftierte, die sich Bntweichungsabsichten beschäftigen, zur offensiven Verhinderung der Realisierung solcher Vorhaben; - ständige Überprüfung des Standes der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Vestberlin ist demzufolge vor allem Schutz der an der Staatsgrenze zur zu Vestberlin beginnenden endenden Gebietshoheit der DDR.

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