Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 440

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 440 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 440); 440 Gesetzblatt Teil II Nr. G6 Ausgabetag: 5. Juli 1968 Mit der 1969 beginnenden Einbeziehung der Aufgaben von Wissenschaft und Technik in die strukturkonkreten Planunterlagen für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Aufgaben entfällt nach der Verteidigung der .strukturkonkreten Planunterlagen und der Festlegung mehrjähriger staatlicher Planauflagen die bisherige gesonderte Planung von Wissenschaft und Technik nach Aufgabenkomplexen. Die Planung der Aufgaben der Grundlagenforschung, die Bestandteil strukturkonkreter Planunterlagen sind, erfolgt durch die hierfür verantwortlichen Staats- und Wirtschaftsorgane. Die Planung solcher Aufgaben der Grundlagenforschung. deren Ergebnisse großen Einfluß auf mehrere Wissenschaftsgebiete haben, von großer Bedeutung für die gesamtvolkswirtschaftliche Entwicklung sind und wissenschaftlichen Vorlauf für Strukturentscheidungen späterer Perspektivzeiträume darstellen, erfolgt auf der Grundlage der unter Leitung des Ministeriums für Wissenschaft und Technik auszuarbeitenden wissenschaftlichen Konzeptionen durch die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin bzw. das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. 18. Zur konsequenten Verwirklichung der auftragsgebundenen Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben verfügen künftig diejenigen Betriebe, volkseigenen Kombinate, WB, Wirtschaftsräte der Bezirke und zentralen Staatsorgane über die finanziellen Mittel, die die wissenschaftlich-technischen Ergebnisse unmittelbar für die Entwicklung und Weiterentwicklung der in ihrem Bereich produzierten Erzeugnisse und Verfahren nutzen bzw. entsprechend ihrer Aufgabenstellung der weiteren Verwertung zuführen. Daraus ergeben sich ab 1969 folgende Veränderungen des gegenwärtig angewandten Systems der Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben: die volkseigenen Betriebe und Kombinate bilden zur Erhöhung ihrer Verantwortung für die Planung und Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie zur Vervollkommnung ihrer wirtschaftlichen Rechnungsführung aus selbst erwirtschafteten Mitteln eigene Fonds Wissenschaft und Technik zur Stärkung der Verantwortung, insbesondere der Generaldirektoren der WB, für den konzentrierten Einsatz ihres wissenschaftlich-technischen Potentials zentralisieren die WB sowie die Wirtschaftsräte der Bezirke in einem eigenen Fonds Wissenschaft und Technik die Mittel zur Durchführung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben sowie von Querschnittsaufgaben und Aufgaben der Grundlagenforschung das Ministerium für Wissenschaft und Technik verfügt über die Staatshaushaltsmittel zur Lösung von naturwissenschaftlichen Aufgaben, deren Ergebnisse großen Einfluß auf mehrere Wissenschaftsgebiete und volkswirtschaftliche Bereiche haben bzw. zum Bereich der Erkundungsforschung gehören und von fundamentaler Bedeutung für die weitere gesellschaftliche Entwicklung sind die wissenschaftlich-technischen Institute der Industrie sowie die Forschungseinrichtungen der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin und des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen erhalten die Mittel zur Durchführung wissenschaftlich-technischer Aufgaben nur noch durch Auftraggeber bereitgestellt, die ein gesellschaftliches Interesse am Arbeitsergebnis haben und aus diesem Grunde die Finanzierung übernehmen. Eine globale Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen erfolgt künftig nicht mehr. 19. Zur Vervollkommnung des Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel und zur Schaffung besserer Bedingungen für eine auf die Perspektive orientierte langfristige Planung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts werden folgende Maßnahmen durchgeselzt: die Bildung der betrieblichen Fonds Wissenschaft und Technik erfolgt für die Jahre 1969 und 1970 in den zentralgeleiteten volkseigenen Betrieben und Kombinaten der Industrieministerien auf der Grundlage von Zweijahresnormativen und für den Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 einschließlich der bezirksgeleiteten Industrie auf der Grundlage langfristiger, auf den gesamten Perspektivplanzeitraum bezogener Normative die Normative werden 1969 und 1970 in Verbindung mit den Maßnahmen für nächste Schritte zur planmäßigen Änderung von Industriepreisen per 1. Januar 1970 und ab 1971 generell als Kostenbestandteil in die Preisbildung der Erzeugnisse einbezogen. Die Zuführungen zum Fonds Wissenschaft und Technik erfolgen auf der Grundlage der Normative die Zentralisierung von Forschungs- und Entwicklungsmitteln bei den WB und Wirtschaftsräten der Bezirke erfolgt planmäßig und aufgabenbezogen und ebenfalls auf der Grundlage langfristiger Normative das Prinzip der Bereitstellung von Staatshaushaltsmitteln für strukturbestimmende wissenschaftlich-technische Aufgaben, deren Finanzierung die Reproduktionskraft der volkseigenen Betriebe und Kombinate, WB und Wirtschaftsräte der Bezirke übersteigt, wird beibehalten. Der Ministerrat legt mit dem Perspektivplan die Aufgaben fest, für die eine Finanzierung aus dem Staatshaushalt erfolgt. 20. Die volkseigenen Betriebe und Kombinate, WB, Wirtschaftsräte der Bezirke und zentralen Staatsorgane schließen über die Durchführung wissenschaftlich-technischer Aufgaben durch Institutionen sowohl innerhalb als auch außerhalb ihres Verantwortungsbereiches Verträge ab Für die betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, die mit eigenen Mitteln und eigenen Kapazitäten durchgeführt werden, sind die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei eine Anordnung über Paß- und Visaangelegenheiten und eine Anordnung über den Aufenthalt von Ausländern in der erlassen.

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