Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 438

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 438 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 438); 438 Gesetzblatt Teil II Nr. 66 Ausgabetag: 5. Juli 1968 werdende Korrekturen der Nomenklatur volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben vor und setzt die Nomenklatur für die Plandurchführung in Kraft. 10. Mit der Bestätigung der Grundlinie der strukturkonkreten Planunterlagen und der Festlegung mehrjähriger staatlicher Planauflagen sind zugleich Entscheidungen zur bedeutenden Erhöhung des Tempos und des Niveaus der Konzentration der Produktion, der Produktivität und Effektivität sowie zur Einstellung oder Einschränkung gegenwärtig und perspektivisch uneffektiver Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen zu treffen. Für solche Entscheidungen sind in den strukturkonkreten Planunterlagen berechnete Varianten vorzuschlagen, die mit den Zuliefer- und Abnehmerbereichen sowie mit den territorialen Organen abzustimmen sind. Die Entscheidungen sind auf der Grundlage von Vergleichen mit dem Welthöchststand in technischer und ökonomischer Hinsicht unter Anwendung volkswirtschaftlicher Berechnungen, die alle wesentlichen volkswirtschaftlichen Verflechtungsbeziehungen sowohl der Vorstufen als auch der Finalstufen sowie der außenwirtschaftlichen Auswirkungen aufwands- und ertragsseitig berücksichtigen, zu treffen. Dabei sind Maßnahmen festzulegen, die gewährleisten, daß neue Erzeugnisse zu einem solchen Zeitpunkt auf dem Markt erscheinen, der eine langfristige Absatzperspektive mit hoher Effektivität gewährleistet. Bei der Entscheidung über die Einschränkung oder Einstellung uneffektiver Erzeugnislinien hat der zuständige Minister festzuiegen, durch wen und mit welchen Fonds der volkswirtschaftliche Bedarf an solchen Erzeugnissen künftig befriedigt wird. Dabei ist nachzuweisen, wie sich durch diese Maßnahmen die Effektivität der Volkswirtschaft erhöht. 11. Die mehrjährigen staatlichen Planauflagen für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Aufgaben werden im Prozeß der Jahresplanung weder bei den staatlichen Aufgaben zur Planausarbeitung noch für den Prozeß der Durchführung des Planes erneut zum Gegenstand von Planentscheidungen gemacht. Die sich aus den mehrjährigen staatlichen Planauflagen ergebenden Anforderungen sind bei der komplexen Perspektiv- und Jahresplanung vorrangig zu planen, zu bilanzieren und zu realisieren. Der für eine volkswirtschaftlich strukturbestimmende Aufgabe vom Ministerrat als Verantwortlicher festgelegte Minister hat entsprechend den ihm speziell dazu erteilten Vollmachten zu sichern, daß durch die Gestaltung der Pläne in seinem Führungsbereich und durch koordinierende Einwirkung auf die beteiligten Führungsbereiche anderer zentraler und örtlicher Staatsorgane die vorrangige Planung, Bilanzierung und vertragliche Sicherung der volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben verwirklicht und deren Realisierung regelmäßig kontrolliert wird. 12. Die Aufgaben zur Sicherung des materiell-technischen Bedarfs der bewaffneten Organe sind hinsichtlich der vorrangigen Planung, Bilanzierung und Realisierung den volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben gleichzusetzen. 13. Die vorrangige Planung, Bilanzierung, vertragliche Bindung und Realisierung umfaßt grundsätzlich die Zulieferungen und Leistungen, die nachweislich für die Verwirklichung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben erforderlich sind. Die gemäß Ziff. 4 vom Ministerrat festgelegten Schlüsselnummern sind ausschließlich durch die für die jeweilige volkswirtschaftlich strukturbestimmende Aufgabe verantwortlichen Betriebe, volkseigenen Kombinate, Einrichtungen und WB anzuwenden. Sie wenden die Schlüsselnummern im Prozeß der Planung, Leitung und Organisation der Kooperation nur für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Aufgaben innerhalb des Zuliefer-und Versorgungsbereiches an. Die Anwendung der Schlüsselnummern für die übrigen Kooperationsbeziehungen ist nicht gestattet. Die Schlüsselnummern sind gegenüber den einzelnen Kooperationsstufen bzw. Gliedern der Kooperationskette nur dann anzuwenden, wenn dies zur vorrangigen Sicherung der Planung, Bilanzierung, vertraglichen Bindung und Realisierung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben zwingend notwendig ist. Die den Betrieben, volkseigenen Kombinaten und Einrichtungen übergeordneten Organe haben dies zu kontrollieren. Bis zur Bestätigung der mehrjährigen staatlichen Planauflagen durch den Ministerrat ist der jeweils für eine volkswirtschaftlich strukturbestimmende Aufgabe verantwortliche Minister berechtigt, die Verwendung der Schlüsselnummern anzuweisen. In Verbindung mit einer konkreten Planauflage bzw. mit einer spezifischen Weisung des als verantwortlich festgelegten Ministers konstituiert die Anwendung der Schlüsselnummern einen Vertragsabschluß- und Lieferzwang für die zur Durchführung der volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben erforderlichen Zulieferungen und Leistungen. 4 14. Die Leiter der Betriebe, volkseigenen Kombinate, Wirtschafts- und Staatsorgane sind verpflichtet, die sich aus den Kooperationsbeziehungen für volkswirtschaftlich stukturbestimmende Aufgaben für sie ergebenden Lieferungen und Leistungen vorrangig zu planen, zu bilanzieren, vertraglich zu binden und zu realisieren. Die für die Durchführung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben verantwortlichen Betriebe volkseigenen Kombinate, Einrichtungen sowie WB und gleichgestellten Organe haben durch inhaltlichen und zeitlichen Vorlauf in der Planung, Bilanzierung, Vertragsbindung sowie durch rechtzeitige Information und Entscheidungsvorbereitung zu gewährleisten, daß die Vorrangigkeit für die volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben verwirklicht wird;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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