Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 424

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 424 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 424); 424 Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 1. Juli 1968 lung ganz oder teilweise verweigern kann. Der Käufer kann deshalb die Vereinbarung dieses Verfahrens fordern, soweit nicht in dieser Verordnung oder in den , dazu erlassenen Anordnungen etwas anderes bestimmt ist. (3) Das Scheckverfahren soll vorzugsweise in solchen Fällen vereinbart werden, bei denen der Käufer die Warenlieferung oder Leistung unmittelbar vom Verkäufer entgegennimmt und ihre sofortige Prüfung möglich ist. Der Käufer kann anstelle einer vom Verkäufer gemäß Abs. 4 geforderten Vereinbarung der Verrechnung im Lastschriftverfahren die Vereinbarung des Scheckverfahrens mit der Maßgabe verlangen, daß der Scheck unmittelbar bei Entgegennahme der Warenlieferung oder Leistung übergeben wird. (4) Das Lastschriftverfahren soll vereinbart werden, wenn eine Prüfung der Warenlieferung oder Leistung durch den Käufer infolge ihrer Art und Eigenschaften nicht möglich oder nicht erforderlich ist bzw. wenn die Prüfung durch den Käufer entsprechend gesetzlichen oder vertraglichen Festlegungen bereits vor der Rechnungserteilung erfolgt. Das Lastschriftverfahren kann für die Verrechnung solcher Geldforderungen nach Maßgabe der in gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Bedingungen durch den Verkäufer gefordert werden. Geldforderungen aus der Lieferung von Elektroenergie, Gas, Wärme und Wasser werden im Lastschriftverfahren verrechnet, ohne daß es hierzu einer Vereinbarung bedarf. Das Ministerium für Nationale Verteidigung sowie seine nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen nehmen nicht am Lastschriftverfahren teil. (5) Das Akkreditivverfahren soll bei schlechter Zahlungsdisziplin des Käufers angewendet werden. Der Verkäufer kann gemäß § 99 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) die Anwendung dieses Verfahrens fordern. (6) Die Banken führen die Verrechnungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen im Auftrag der Kontoinhaber durch. Die Verrechnung im Lastschriftverfahren wird von den Banken auf Grund des vom Verkäufer eingereichten Lastschriftauftrages vorgenommen. Wendet der Verkäufer das Lastschriftverfahren unberechtigt an, so hat der Käufer gegen ihn Anspruch auf Rückverrechnung des Rechnungsbetrages und Ersatz eines weitergehenden Schadens nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. §3 Rechte und Pflichten der Betriebe und der ihnen übergeordneten Organe (1) Die Verkäufer und Käufer haben das Verrechnungsverfahren und die Zahlungsfrist zu vereinbaren. Dabei sind die Erfordernisse für eine ordnungsgemäße Waren- und Rechnungsprüfung zu berücksichtigen, die sich aus der Art und den Eigenschaften der Ware oder Leistung sowie aus den vertraglichen Prüf- und Abnahmebedingungen und ähnlichen Festlegungen ergeben. Sie können in Rahmenvereinbarungen oder Rahmenverträgen erzeugnistypische Bedingungen für die Anwendung der Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen vereinbaren. Die Betriebe stimmen ihre Kreditbedürfnisse, die sich aus dem gewählten Ver- rechnungsverfahren ergeben, mit ihrer Bank ab und treffen hierüber die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen, (2) Bei Lieferungen der volkseigenen Betriebe im Exportstreckengeschäft beginnt die Zahlungsfrist mit der Einreichung der vollständigen zahlungsauslösenden Exportdokumente bei der Deutschen Außenhandelsbank AG. (3) Der Käufer ist für die rechtzeitige Bereitstellung der zur Bezahlung der vertragsgerechten Warenlieferung oder Leistung erforderlichen Geldmittel verantwortlich. Er ist berechtigt, bei einer nicht vertragsgerechten Warenlieferung oder Leistung, deren Rechnungsbetrag im Lastschriftverfahren von seinem Konto abgebucht wurde, eine weitere Verrechnung im Last-schriftverfahren gegenüber diesem Verkäufer abzulehnen, auch wenn die Anwendung dieses Verfahrens gesetzlich vorgeschrieben ist. ■ (4) Der Verkäufer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Realisierung seiner Geldforderungen und für die Wahrnehmung der Rechte, die ihm bei nicht fristgerechter Bezahlung auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen sowie nach den von ihm abgeschlossenen Verträgen zustehen. t (5) Die WB können innerhalb Ihres Verantwor-! tungsbereiches bzw. in Vereinbarungen mit anderen wirtschaftsleitenden Organen den Betrieben Empfehlungen für eine differenzierte Anwendung der Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen entsprechend den spezifischen Bedingungen des Zweiges oder der Erzeugnisgruppe geben. Werden durch die Leiter zentraler staatlicher Organe in Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) oder anderen gesetzlichen Bestimmungen die anzuwendenden Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen bzw. Bedingungen für deren Anwendung festgelegt, bedürfen diese Festlegungen der Zustimmung des Präsidenten der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. §4 Aufgaben der Banken Die Banken sind verpflichtet, ln die von ihnen gegenüber den Betrieben durchzuführende Finanzkontrolle die Einhaltung der Verrechnungsgrundsätze entsprechend dieser Verordnung und den zwischenbetrieblichen Zahlungsausgleich einzubeziehen. Sie beraten die Betriebe bei der Vereinbarung und Anwendung der den ökonomischen Erfordernissen entsprechenden Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen. * 1 §5 Schlußbeslimmungen (1) Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik erläßt Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe im Rahmen der Grundsätze dieser Verordnung Anordnungen, in denen die zwischenbetrieblichen Verrechnungen und die Zahlungsfristen entsprechend den jeweiligen ökonomischen Bedingungen geregelt werden. (2) Diese Verordnung tritt am 1. August 1968 in Kraft.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Feindtätigkeit sicher und effektiv zu lösen. Die dient vor allem der Konzentration Operativer Kräfte und Mittel der Diensteinheiten Staatssicherheit auf die Sicherung der Schwerpunktbereiche und die Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte. Das politisch-operative ist unter konsequenter Durchsetzung der spezifischen Verantwortung Staatssicherheit für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung sind vom Leiter der Abteilung der im Ergebnis der allseitigen Einschätzung der Moniereten Ein-Satzbedingungen und den operativen Erfordernissen fest zulegen und zu kontrollieren.

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