Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 424

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 424 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 424); 424 Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 1. Juli 1968 lung ganz oder teilweise verweigern kann. Der Käufer kann deshalb die Vereinbarung dieses Verfahrens fordern, soweit nicht in dieser Verordnung oder in den , dazu erlassenen Anordnungen etwas anderes bestimmt ist. (3) Das Scheckverfahren soll vorzugsweise in solchen Fällen vereinbart werden, bei denen der Käufer die Warenlieferung oder Leistung unmittelbar vom Verkäufer entgegennimmt und ihre sofortige Prüfung möglich ist. Der Käufer kann anstelle einer vom Verkäufer gemäß Abs. 4 geforderten Vereinbarung der Verrechnung im Lastschriftverfahren die Vereinbarung des Scheckverfahrens mit der Maßgabe verlangen, daß der Scheck unmittelbar bei Entgegennahme der Warenlieferung oder Leistung übergeben wird. (4) Das Lastschriftverfahren soll vereinbart werden, wenn eine Prüfung der Warenlieferung oder Leistung durch den Käufer infolge ihrer Art und Eigenschaften nicht möglich oder nicht erforderlich ist bzw. wenn die Prüfung durch den Käufer entsprechend gesetzlichen oder vertraglichen Festlegungen bereits vor der Rechnungserteilung erfolgt. Das Lastschriftverfahren kann für die Verrechnung solcher Geldforderungen nach Maßgabe der in gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Bedingungen durch den Verkäufer gefordert werden. Geldforderungen aus der Lieferung von Elektroenergie, Gas, Wärme und Wasser werden im Lastschriftverfahren verrechnet, ohne daß es hierzu einer Vereinbarung bedarf. Das Ministerium für Nationale Verteidigung sowie seine nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen nehmen nicht am Lastschriftverfahren teil. (5) Das Akkreditivverfahren soll bei schlechter Zahlungsdisziplin des Käufers angewendet werden. Der Verkäufer kann gemäß § 99 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) die Anwendung dieses Verfahrens fordern. (6) Die Banken führen die Verrechnungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen im Auftrag der Kontoinhaber durch. Die Verrechnung im Lastschriftverfahren wird von den Banken auf Grund des vom Verkäufer eingereichten Lastschriftauftrages vorgenommen. Wendet der Verkäufer das Lastschriftverfahren unberechtigt an, so hat der Käufer gegen ihn Anspruch auf Rückverrechnung des Rechnungsbetrages und Ersatz eines weitergehenden Schadens nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. §3 Rechte und Pflichten der Betriebe und der ihnen übergeordneten Organe (1) Die Verkäufer und Käufer haben das Verrechnungsverfahren und die Zahlungsfrist zu vereinbaren. Dabei sind die Erfordernisse für eine ordnungsgemäße Waren- und Rechnungsprüfung zu berücksichtigen, die sich aus der Art und den Eigenschaften der Ware oder Leistung sowie aus den vertraglichen Prüf- und Abnahmebedingungen und ähnlichen Festlegungen ergeben. Sie können in Rahmenvereinbarungen oder Rahmenverträgen erzeugnistypische Bedingungen für die Anwendung der Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen vereinbaren. Die Betriebe stimmen ihre Kreditbedürfnisse, die sich aus dem gewählten Ver- rechnungsverfahren ergeben, mit ihrer Bank ab und treffen hierüber die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen, (2) Bei Lieferungen der volkseigenen Betriebe im Exportstreckengeschäft beginnt die Zahlungsfrist mit der Einreichung der vollständigen zahlungsauslösenden Exportdokumente bei der Deutschen Außenhandelsbank AG. (3) Der Käufer ist für die rechtzeitige Bereitstellung der zur Bezahlung der vertragsgerechten Warenlieferung oder Leistung erforderlichen Geldmittel verantwortlich. Er ist berechtigt, bei einer nicht vertragsgerechten Warenlieferung oder Leistung, deren Rechnungsbetrag im Lastschriftverfahren von seinem Konto abgebucht wurde, eine weitere Verrechnung im Last-schriftverfahren gegenüber diesem Verkäufer abzulehnen, auch wenn die Anwendung dieses Verfahrens gesetzlich vorgeschrieben ist. ■ (4) Der Verkäufer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Realisierung seiner Geldforderungen und für die Wahrnehmung der Rechte, die ihm bei nicht fristgerechter Bezahlung auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen sowie nach den von ihm abgeschlossenen Verträgen zustehen. t (5) Die WB können innerhalb Ihres Verantwor-! tungsbereiches bzw. in Vereinbarungen mit anderen wirtschaftsleitenden Organen den Betrieben Empfehlungen für eine differenzierte Anwendung der Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen entsprechend den spezifischen Bedingungen des Zweiges oder der Erzeugnisgruppe geben. Werden durch die Leiter zentraler staatlicher Organe in Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) oder anderen gesetzlichen Bestimmungen die anzuwendenden Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen bzw. Bedingungen für deren Anwendung festgelegt, bedürfen diese Festlegungen der Zustimmung des Präsidenten der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. §4 Aufgaben der Banken Die Banken sind verpflichtet, ln die von ihnen gegenüber den Betrieben durchzuführende Finanzkontrolle die Einhaltung der Verrechnungsgrundsätze entsprechend dieser Verordnung und den zwischenbetrieblichen Zahlungsausgleich einzubeziehen. Sie beraten die Betriebe bei der Vereinbarung und Anwendung der den ökonomischen Erfordernissen entsprechenden Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen. * 1 §5 Schlußbeslimmungen (1) Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik erläßt Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe im Rahmen der Grundsätze dieser Verordnung Anordnungen, in denen die zwischenbetrieblichen Verrechnungen und die Zahlungsfristen entsprechend den jeweiligen ökonomischen Bedingungen geregelt werden. (2) Diese Verordnung tritt am 1. August 1968 in Kraft.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wichtiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Unter suchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der jeweils zu übertragenden Aufgabe, Funktion, Befugnis, Vollmacht zu erteilenden Erlaubnis oder Genehmigung, dem vorgesehenen Einsatzbereich und den jeweiligen Lagebedingungen ergebenden konkreten sicherheitspolitischen Anforderungen durchzuführen.

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