Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 423

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 423 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 423);  A 7 423 TZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik / 1968 Berlin, den 1. Juli 1968 Teil II Nr. 64 Tag Inhalt' Avi. 6. 68 Verordnung über die Verrechnung von Geldforderungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen Verrechnungs-Verordnung 12. 6. 68 Anordnung über die Verrechnung von Geldforderungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen im Lastschriftverfahren Lastschrift-Anordnung 12.6.68 Anordnung über die Fälligkeit von Geldforderungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen Fälligkeits-Anordnung Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ Seite 423 425 426 428 Verordnung über die Verrechnung von Geldforderungcn aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen Verrechnungs-Verordnung vom 12. Juni 1968 Zur Sicherung der vollen Verantwortung der Betriebe bei der Entwicklung der zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen, insbesondere stabiler Kooperationsbeziehungen, wird für die Anwendung der Verrechnungsverfahren und -bedingungen zur Bezahlung der Geldforderungen folgendes verordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung regelt die Verrechnung der Geldforderungen aus der Lieferung von Erzeugnissen, der Durchführung von Bau- und Montageleistungen, wissenschaftlich-technischen Leistungen sowie aus sonstigen Leistungen (nachstehend Warenlieferungen und Leistungen genannt) zwischen a) volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Konsortien b) Vereinigungen Volkseigener Betriebe (WB) c) rechtlich selbständigen staatlichen Organen und Einrichtungen, soweit diese Partner von Wirtschaftsverträgen sind d) sozialistischen Genossenschaften und deren rechtlich selbständigen Einrichtungen e) Betrieben mit staatlicher Beteiligung f) anderen Betrieben, die Planaufgaben erhalten g) gesellschaftlichen Organisationen und deren rechtlich selbständigen Einrichtungen (nachstehend Betriebe genannt). (2) Diese Verordnung gilt auch für die wechselseitige Verrechnung aus Ware-Geld-Beziehungen der privaten Betriebe zu Betrieben gemäß Abs. 1. Private Betriebe sind private Industrie-, Bau-, Verkehrs- und Handelsbetriebe, die den Industrie- und Handelskammern angehören, sowie Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks. (3) Zwischen Betrieben gemäß Absätzen 1 oder 2 und Betrieben, die den Handwerkskammern der Bezirke angehören, sowie zwischen privaten Betrieben gemäß Abs. 2 untereinander kann die wechselseitige Verrechnung aus Ware-Geld-Beziehungen nach den Bestimmungen dieser Verordnung vereinbart werden. §2 Verrechnungsgrundsätze (1) Die Verrechnung der Geldforderungen erfolgt, soweit nicht bar bezahlt wird, entsprechend der von den Betrieben getroffenen Vereinbarung in einem der nachstehenden Verrechnungsverfahren: a) Überweisungsverfahren b) Scheckverfahren c) Lastschriftverfahren d) Akkreditivverfahren. Wird die Verrechnung im Postscheckdienst durchgeführt, so treten an die Stelle der zu Buchstaben a bis c genannten Verfahren die Überweisung, der Scheck und der Einziehungsauftrag nach den hierfür geltenden Bestimmungen. Das Akkreditivverfahren kann im Postscheckdienst nicht angewendet werden. (2) Das Überweisungsverfahren soll vereinbart werden, wenn es erforderlich ist, die Warenlieferung oder Leistung vor Bezahlung zu prüfen, so daß der Käufer bei festgestellter Vertragsverletzung entsprechend seinen gesetzlichen und vertraglichen Rechten die Bezah-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Ob.jekt-dienststellen wesentlich zu erhöhen. Eines der Probleme besteht darin, durch eine konkretere Anleitung und zielgerichtetere Kontrolle sie besser in die Lage zu versetzen, rechtzeitig und vorausschauend Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erkennen und entsprechend reagieren zu können, ein Umschlagen solcher Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft zu führen. Die allgemein soziale Vorbeugung richtet sich in ihrer komplexen Gesamtheit gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und deren Ursachen und.

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