Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 407

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 407 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 407); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 28. Juni 1968 Teil II Nr. 63 Tag Inhalt Seite 31. 5. 68 Verordnung über Lieferungen und Leistungen an die bewaffneten Organe Lieferverordnung (LVO) 407 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 422 Verordnung über Lieferungen und Leistungen an die bewaffneten Organe Lieferverordnung (LVO) vom 31. Mai 1968 Dev Bedarf der bewaffneten Organe ist auf der Grundlage der zentralen staatlichen Planung durch die eigenverantwortliche planmäßige Gestaltung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen von den Betrieben und Institutionen vollständig, qualitäts-, sortiments-und termingerecht zu decken. Dabei sind die neuesten Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik im Interesse der Landesverteidigung anzuwenden und die mili-■ tär-ökonomisch vorteilhaftesten Lösungswege zu beschreiten. Gemäß § 21 des Verteidigungsgesetzes vom 20. September 1961 (GBl. I S. 175) wird zur Durchführung des § 7 Abs. 1 diesp Gesetzes folgendes verordnet: I. Abschnitt Geltungsbereich §1 (1) Diese Verordnung gilt für Wirtschaftsverträge und die Erfüllung von Regierungsaufträgen (nachstehend Verträge genannt), bei denen das Ministerium für (Nationale Verteidigung, das Ministerium für Staatssicherheit oder das Ministerium des Innern sowie ihre nachgeordneten Dienststellen oder Betriebe als Auftraggeber oder Besteller (nachstehend Besteller genannt) auftreten und die a) Lieferungen b) wissenschaftlich-technische Leistungen c) industrielle Instandsetzungen d) Vorbereitung und Durchführung von Investitionen und Baureparaturen e) sonstige Leistungen durch Betriebe (nachstehend Lieferer bzw. Leistende genannt) zum Inhalt haben. (2) Diese Verordnung gilt auch für Verträge, bei denen die Zollverwaltung, die Staatliche Verwaltung der Staatsreserve, die Dienststellen der zeitweilig in der Deutschen Demokratischen Republik stationierten so- wjetischen Streitkräfte oder der Außenhandelsbetrieb „Ingenieurtechnischer Außenhandel“ als Besteller auftreten. Für die Durchführung von Regierungsaufträgen können durch das zuständige zentrale Staatsorgan besondere Regelungen getroffen werden. (3) Die Leiter der in den Absätzen 1 und 2 nicht genannten zentralen Staatsorgane sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung, dem Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts und den Leitern anderer beteiligter zentraler Staatsorgane festzulegen, daß ihre nachgeordneten Betriebe, Einrichtungen oder Dienststellen unter Anwendung dieser Verordnung'als Besteller gelten. §2 (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung finden auf den Abschluß und die Erfüllung von Verträgen über Kooperationsbeziehungen entsprechend Anwendung, wenn die Kooperationsleistung in Lieferungen und Leistungen für Besteller eingeht. Trifft dies nur für einen Teil der von ihnen zu kooperierenden Lieferungen und Leistungen zu, ist dieser eindeutig abzugrenzen. (2) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten auch für Vertragsbeziehungen, die a) zur Aufnahme, Erweiterung oder Rationalisierung der Produktion für Besteller oder b) zur Sicherung anderer Maßnahmen im Interesse der Landesverteidigung erforderlich sind, wenn der zuständige Minister bzw. Vorsitzende des Rates des Bezirkes dies im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung festgelegt hat. (3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 sollen die Partner in die Vertragsangebote und Verträge den Vermerk: „Für diesen Vertrag gilt die LVO vom 31. Mai 1968“ aufnehmen. §3 (1) Für alle Lieferungen und Leistungen an die Besteller gelten die zur Regelung der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung der Vertragsbeziehungen erlassenen gesetzlichen Bestimmungen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist. (2) Für Einfuhrverträge findet diese Verordnung nur Anwendung, soweit dazu in den gesetzlichen Bestim- *;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie über die operative Personenkontrolle. Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Durchführung von Sicne rhe.itsüberprüf ungen, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Einschätzung der Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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