Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 393

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 393 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 393); Gesetzblatt Teil II Nr. 62 Ausgabetag: 26. Juni 1968 393 zuständigen Organen eine Ausfertigung der Entscheidung oder der Entscheidungsformel und ein Auszug aus den Entscheidungsgründen zu übersenden. § 4 Strafen mit Freiheitsentzug (1) Die Durchsetzung einer gerichtlichen Entscheidung, in der eine Strafe mit Freiheitsentzug (§§ 38, 74 bis 76 StGB) ausgesprochen wurde, ist durch Zustellung des Verwirklichungsersuchens an die zuständige Strafvollzugseinrichtung einzuleiten. Für jeden Betroffenen sind außerdem eine Ausfertigung der Entscheidung oder der Entscheidungsformel und ein Auszug aus den Entscheidungsgründen, ein Strafregisterauszug und bei Jugendlichen die schriftliche Einschätzung des Organs der Jugendhilfe mit zu übersenden. (2) Bei Beschlüssen, in denen der Vollzug der mit der Verurteilung auf Bewährung angedrohten Freiheitsstrafe (§ 344 Abs. 1 StPO) die Jugendhaft wegen böswilliger Nichterfüllung gerichtlich auferlegter Pflichten (§ 345 Abs. 2 StPO) die Umwandlung der Geldstrafe in Freiheitsstrafe (§ 346 StPO) der Vollzug der auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung (§ 350 Absätze 2 lind 5 StPO) die nachträgliche Bildung einer Hauptstrafe (§ 355 StPO) angeordnet wird, ist der Strafvollzugseinrichtung ferner eine Ausfertigung des dem Beschluß zugrunde liegenden Urteils oder der Urteilsformel und ein Auszug aus den Urteilsgründen oder des Strafbefehls zu übersenden, wenn dies nicht schon infolge früherer Verwirklichungsmaßnahmen erfolgte. § 5 Verkürzung, Aussetzung und Beendigung von gerichtlichen Maßnahmen Die Durchsetzung der folgenden Maßnahmen wird ohne Verwirklichungsersuchen durch Zustellung einer Ausfertigung des rechtskräftigen Beschlusses eingeleitet. Die Zustellung erfolgt an die Strafvollzugseinrichtung, in der sich der Verurteilte befindet, bei Strafaussetzung auf Bewährung (§§ 349, 350 Absätze 1 bis 4 StPO) Aussetzung der Arbeitserziehung (§ 350 Abs. 5 StPO) Entlassung aus dem Jugendhaus (§ 351 StPO) Beendigung der Arbeitserziehung (§ 352 StPO), an das für die Verwirklichung dieser Maßnahmen zuständige Organ bei Verkürzung der Dauer oder Aufhebung des Entzuges der Fahrerlaubnis (§ 54 Abs. 3 StGB) Verkürzung der Dauer der Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte (§ 58 Abs. 3 Satz 3 StGB) Verkürzung der Dauer der Aufenthaltsbeschränkung (§ 347 StPO) Verkürzung der Dauer des Tätigkeitsverbotes (§ 347 StPO), an die psychiatrische Einrichtung, in der sidi der Eingewiesene befindet, bei Aufhebung der Anordnung der Unterbringung in eine psychiatrische Einrichtung. § 6 Frist (1) Die Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidungen ist unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Rechtskraft, einzuleiten. Das gilt auch, wenn die Entscheidung nur teilweise rechtskräftig wird. (2) Die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf der Grundlage der vom Gericht zugestellten Verwirklichungsersuchen hat durch die zuständigen Organe unverzüglich zu erfolgen, soweit keine besonderen Fristen dafür festgelegt sind. § 7 Mitteilung von der Verwirklichung (1) Die für die Verwirklichung von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit zuständigen Organe haben dem zuständigen Staatsanwalt vom Abschluß der Verwirklichung unverzüglich Mitteilung zu machen. (2) Die Mitteilungspflicht an den Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik Strafregister bleibt davon unberührt. III. Benachrichtigungen § 8 Zuständigkeit Für die Benachrichtigungen nach §§ 9 bis 13 ist das für die Einleitung der Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung zuständige Gericht verantwortlich. § 9 Benachrichtigung des Strafregisters und des Volkspolizeikreisamtes (1) Die Benachrichtigung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik Strafregister und des für die Hauptwohnung des Verurteilten zuständigen Volkspolizeikreisamtes hat zum Zeitpunkt der Einleitung der Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung zu erfolgen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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