Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 379

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 379 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 379); Gesetzblatt Teil II Nr. 62 Ausgabetag: 26. Juni 1968 379 maßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I S. 101).“ 52. § 7 der Verordnung vom 19. März 1964 zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 255) erhält folgende Fassung: „§7 (1) Wer vorsätzlich in leichten Fällen gemäß § 6 Absätze 1 und 2 oder fahrlässig gemäß § 6 Abs. 1 eine dort bezeichnete Handlung begeht oder wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. die Bestimmungen über die Anmelde- und Genehmigungspflicht für Veranstaltungen im Grenzgebiet verletzt 2. in der Grenzzone des Küstengebietes an Ferien-gäste ohne Genehmigung der zuständigen Organe Zimmer oder Schlafstellen überläßt 3. im Grenzgebiet ohne Genehmigung oder außerhalb der festgelegten Zeltplätze zeltet oder gegen die für den Zeltplatz festgelegte Ordnung verstößt oder in Teilen des Grenzgebietes zeltet oder in Kraftfahrzeugen oder Wohnwagen übernachtet, in denen das verboten ist 4. Fischerei-, Angel- oder Badeverbote nicht einhält kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Gegenstände, die zur Begehung der Ordnungswidrigkeit benutzt wurden, können neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder Rechte Dritter entschädigungslos eingezogen werden. Erteilte Erlaubnisse oder Genehmigungen können entzogen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit den Leitern der Diensstellen der Deutschen Volkspolizei oder den für das jeweilige Fachgebiet zuständigen Stellvertretern der Vorsitzenden der Räte der Kreise. (4) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die dazu ermächtigten Angehörigen der Deutschen Volkspolizei oder die ermächtigten Mitarbeiter der örtlichen Räte befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101).“ 53. § 8 der Bahnaufsichtsverordnung vom 23. April 1964 (GBl. II S. 317) erhält folgende Fassung: ,§ 8 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Entscheidungen, Auflagen oder Bestimmungen der Staatlichen Bahnaufsicht gemäß den §§ 4 oder 5 dieser Verordnung verstößt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Präsidenten der zuständigen Reichsbahndirektionen als Bevollmächtigte für Bahnaufsicht. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I S. 101)-“ 54.a) § 17 der Koordinierungsanordnung vom 12. Mai 1964 (GBl. II S. 325) erhält folgende Fassung: „§ 17 (1) Wer vorsätzlich a) Arbeiten gemäß §, 1 Abs. 1 ohne Vorliegen eines entsprechenden Koordinierungsbescheides ausführt b) Unterlagen gemäß § 3 Absätze 4 und 5 nicht zur Verfügung stellt oder die Arbeiten abweichend vom Koordinierungsbescheid ausführt c) den Bestimmungen des § 6 zuwiderhandelt d) ohne Genehmigung gemäß § 9 Abs. 1 kartographische Erzeugnisse vervielfältigt e) ohne Genehmigung gemäß § 13 Abs. 1 kartographische Erzeugnisse ex- oder importiert f) die Ergebnisse oder Unterlagen gemäß § 14 nicht zur Verfügung stellt kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Arbeitsergebnisse, die unter Verletzung der Bestimmungen der §§ 1, 6 und 9 Abs. 1 hergestellt, vervielfältigt oder herausgegeben sowie kartographische Erzeugnisse, die ohne Genehmigung gemäß § 13 Abs. 1 importiert wurden, können neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig eingezogen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem zuständigen Stellvertreter des Ministers des Innern, (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101).“ b) § 18 wird gegenstandslos. 55. § 17 der Verordnung vom 14. Mai 1984 über die Aufgaben und die' Arbeitsweise der Staatlichen Bauaufsicht (GBl. II S. 405) erhält folgende Fassung: ,§17, (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Bauauftraggeber, Entwurfsverfasser oder Verantwortlicher für die Bauausführung oder Projektierung gegen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und in Abhängigkeit von der Wirksamkeit und dem Einfluß Staatssicherheit und seiner Angehörigen entwickelt sich die operative ständig.

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