Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 368

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 368 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 368); 368 Gesetzblatt Teil II Nr. 62 Ausgabetag: 26. Juni 1963 gen nicht dafür sorgt, daß mit Eintritt der Polizeistunde die Verabreichung von Speisen und Getränken eingestellt wird oder duldet, daß Gäste länger als 15 Minuten über diesen Zeitpunkt hinaus noch in den Räumen verweilen oder daß die Räumlichkeiten mit dem Eintritt der Polizeistunde nicht unverzüglich geschlossen werden b) als Gast länger als 15 Minuten nach Beginn der Polizeistunde noch in den Räumlichkeiten der im § 2 Abs. 1 bezeichneten Einrichtungen verweilt, obwohl er zum Verlassen rechtzeitig aufgefordert wurde c) als Leiter oder Inhaber von Theatern, Lichtspieltheatern, Kulturhäusern u. a. für diesen oder einen ähnlichen Zweck eingerichteten, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen oder als Verantwortlicher einer Veranstaltung, eines Jahrmarktes oder Vergnügungsparkes nicht für die Einhaltung der Polizeistunde sorgt d) als Leiter oder Inhaber der im § 3 Abs. 2 bezeichneten Einrichtungen nicht dafür sorgt, daß nach Eintritt der für den Ortsbereich allgemein festgesetzten Polizeistunde der Ausschank alkoholischer Getränke eingestellt wird e) als Leiter oder Inhaber der im § 3 Abs. 3 bezeichneten Einrichtungen nicht dafür sorgt, daß mit Eintritt der Polizeistunde die Verabreichung von Speisen und Getränken an andere als in dieser Bestimmung genannten Personen eingestellt wird kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfah-rens obliegt den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder den Vorsitzenden oder den sachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern der Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke uncl Gemeinden. (3) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die dazu ermächtigten Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1088 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101).“ 1957 17. In die Anordnung vom 10. Februar 1957 über die Herstellung, den Vertrieb, den Besitz und die Verwendung von Luftdruckwaffen (GBl. I S. 163) wird nach § 5 folgender § 5 a eingefügl: ,.§ 5 a (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 150 M belegt werden. (2) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig eingezogen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (4) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die dazu ermächtigten Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101).“ 18. §6 der Anordnung vom 7. Mai 1957 über die Einrichtung und Benutzung von Zeltplätzen, Wanderquartieren und Behelfsunterkünften (GBl. I S. 295) in der Fassung der Anordnung vom 4. April 1959 zur Änderung der Anordnung über die Einrichtung und Benutzung von Zeltplätzen, Wanderquartieren und Behelfsunterkünften (GBl. I S. 324) erhält folgende Fassung: ,§6 (1) Wer entgegen den Bestimmungen dieser Anordnung ohne Erlaubnis Zeltplätze oder Behelfsunterkünfte errichtet, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Vorsitzenden der Rät der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101).“ 19. § 12 der Verordnung vom 6. Juni 1957 über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (GBl. I S. 329) erhält folgende Fassung: § 12 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) Kontrollmaßnahmen gemäß § 5 Absätze 1 und 2 verhindert oder erschwert b) die Durchführung von Bekämpfungsarbeiten verhindert oder erschwert c) als Verantwortlicher für das Grundstück die Durchführung von Bekämpfungsarbeiten, die gemäß § 4 Abs. 4 verfügt wurden, nach Ablauf der Beschwerdefrist oder im Falle der Einlegung der Beschwerde nach endgültiger Entscheidung verhindert oder erschwert d) eine Anzeige, zu der er nach § 5 Abs. 4 verpflichtet ist, nicht oder nicht rechtzeitig erstattet kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine.

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