Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 357

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 357 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 357); 357 -* Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 21. Juni 1968 i 3. die Kosten für die Verlagerung von Grundmitteln (ohne Ertrags- und Lohnausfälle) in Verbindung mit einer durchzuführenden Investition 4. die Kosten für die Begutachtung der- Investitionen gemäß Abschnitt II Ziff. 7 der Grundsätze vom 26. Oktober 1967 zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen 5. Preiszuschläge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für den Fall vereinbart wurden, daß eine Verbesserung der Vorbereitung bzw. Erhöhung des Gebrauchswertes der Investition oder eine Einsparung an Investitionsfinanzierungsmitteln gegenüber den bestätigten Vorbereitungsunterlagen erreicht wild 6. nach der Neuererverordnung und ihren Nebenbestimmungen zu zahlende Vergütungen (einschließlich Realisierungsvergütungen und zu erstattende Aufwendungen) für Neuerungen, die während der Vorbereitung oder Durchführung von Investitionen eingereicht werden und zur Einsparung von Investitionsfinanzierungsmitteln führen 7. die Aufwendungen für die Bauleilungstätigkeit des Auftraggebers (im Rahmen der durch die wirtschaftsleitenden Organe festzulegenden Normative) 8. die Aufwendungen für .die Funktionsproben und den Probebetrieb (nach Abzug der Erlöse), sofern sie in den Vorbereitungsunterlagen ausgewiesen und nicht durch mangelhafte Vertragserfüllung verursacht werden, sowie die Kosten für die Abnahme, wenn sie nicht aus anderen Mitteln zu finanzieren sind 9. die bei der Änderung oder Aufhebung der Wirtschaftsverträge für den Auftraggeber entstehenden Aufwendungen, wenn die Änderung oder Aufhebung der Erreichung eines zusätzlichen Nutzens der Investition gegenüber den ursprünglich festgelegten Kennziffern bzw. der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes oder der Erzielung von Einsparungen an Investitionsfinanzierungsmitteln dient 10. sonstige Kosten, die auf Grund besonderer Bestimmungen als Investitionsaufwendungen zu behandeln sind. II. Nicht zu den Investitionsaufwendungen gehören insbesondere': 1. die Kosten für die Ausarbeitung von Unterlagen zur wissenschaftlich-technischen Entwicklung der Territorien upd Zweige, Konzeptionen und I ähnlichen Materialien, die als Ausgangspunkt und Grundlage der Vorbereitung von Investitionen dienen, aber nicht Bestandteil der Vorbereitung einer bestimmten Investition sind v 2. Mehrkosten, die infolge von Mängeln bei der Vorbereitung und Durchführung einer Investition als Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers entstehen. Mehrkosten sind aus den in den gesetzlichen Bestimmungen über die Finanzierung von Mehrkosten, festgelegten Finanzierungsmitteln zu bezahlen'* (*. Zur Zeit gilt die Anordnung vom G. Juli 1965 Uber die Finanzierung von Mehrkosten bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen (GBl. n Nr. 74 S. 563) mit den im § 9 dieser Anordnung festgelegten Änderungen 3. der Gegenwert der auszubuchenden, bei einem volkseigenen Betrieb ausgewiesenen unvollendeten Investitionen, die planmäßig aus Investitionsfinanzierungsmitteln bezahlt wurden, für Investitionen aber nicht mehr verwendbar sind, weil die vorbereitete Investition nicht durchgeführt, eingestellt oder wesentlich verändert wurde. ; Die Ausbuchung erfolgt zu Lasten der Selbst- / i kosten des Auftraggebers 4. Preiszuschläge, die zwischen dem Auftraggeber, und dem Auftragnehmer für den Fall vereinbart , p wurden, daß eine vorzeitige Fertigstellung deij Investition erreicht wird. Die Preiszuschläge werden bei Auftraggebern im Bereich der volkseigenen Wirtschaft in die Selbstkosten verrechnet. * 1 Anordnung über die Durchführung und Finanzierung der Arbeitstherapie in den Einrichtungen des Gesundheitsund Sozialwesens vom 29. Mai 1968 Die als therapeutische Maßnahme zur Ergänzung anderer Heilmethoden verordnete Arbeitstherapie trägt weitgehend zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Erkrankter bzw. Körperbehinderter bei, beschleunigt den Heilungsprozeß und gewinnt daher in allen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens immer mehr an Bedeutung. Zur Durchführung und Finanzierung der Arbeitstherapie in den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Grundsätze für die Durchführung der Arbeitstherapie (1) Als Arbeitstherapie werden die vom Arzt als therapeutische Maßnahmen verordneten Tätigkeiten von Patienten und Heimbewohnern der Einrichtungen dei Gesundheits- und Sozialwesens bezeichnet. Die Art der Tätigkeiten sowie deren Verrichtung werden vom Arzt bestimmt und kontrolliert. (2) Arbeitstherapie wird in den einzelnen medizinischen Fachdisziplinen und in den Einrichtungen des Sozialwesens als therapeutische Maßnahme zur Ergänzung anderer bzw. neben anderen Heilmethoden verordnet a) zum Training erkrankter Körperteile b) zur Prüfung der Belastungsfähigkeit vor Entlassung aus der stationären oder ambulanten Behandlung c) zur Beruhigung und zum Ausgleich psychischer Spannungszustände sowie d) zur Wiederherstellung der Persönlichkeit. Auch die von Patienten im Rahmen der Stufenpflege verrichteten Tätigkeiten gehören zur Arbeitstherapie, wenn diese Tätigkeiten ärztlich verordnet und kontrolliert werden. (3) Die Arbeitstherapie kann unter Verantwortung des Arztes nur in einer Arbeitstherapieabteilung innerhalb und außerhalb der Einrichtungen des Gesundheitsund Sozialwesens durchgeführt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

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