Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 356

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 356 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 356); 356 Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 21. Juni 1968 (3) Auftraggeber, die Haushaltsmittel für die Finanzierung ihrer Investitionsaufwendungen einsetzen, kön'-" nen in der geplanten Höhe dieser Mil telentSprechend dem Finanzbedarf im Laufe desJVIeilals über die Sonderbankkonten „InvestitjpeTfrverfügen. Die in Anspruch genommepei'T'Tieträge werden am Ende des Monatsjit,3eni zuständigen Haushaltskonto ausgeglichen. (4) Die zur Ansammlung für die Bezahlung von Investitionsaufwendungen in den folgenden Jahren vorgesehenen Amortisationen und Nettogewinnteile der Auftraggeber, die nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion arbeiten, sind auf ein bei dem zuständigen Kreditinstitut einzurichtendes Sonderbankkonto „Ansammlung für Folgejahre“ zu überweisen. §5 Abführung von Amortisationen Die an den Haushalt der Republik abzuführenden Amortisationen sind in monatlichen Raten am Ende des Monats zu überweisen. Die Termine für die Überweisung der an die örtlichen Haushalte abzuführenden Amortisationen werden durch die örtlichen Staatsorgane in eigener Verantwortung festgelegt. §6 Erwerb nichtvolkseigener Grundstücke (1) Die für Investitionen vorgesehenen Finanzierungsmittel können für den Erwerb nichtvolkseigener Grundstücke durch Auftraggeber im Bereich der volkseigenen Wirtschaft sowie durch Staatsorgane und deren Einrichtungen nur verwendet werden, wenn im Kaufvertrag die Höhe und Zahlung des Kaufpreises sowie die Behandlung der Rechte am Grundstück entsprechend den Grundsätzen des Entschädigungsgesetzes vom 25. April 1960 (GBl. I S. 257) vereinbart wird. (2) Die Auftraggeber führen den für den Grund- ! stückserwerb erforderlichen Betrag an die Sparkasse ab, in deren Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt. Durch Auftraggeber der volkseigenen Landwirtschaft wird der Kaufpreis an die Filiale der Landwirtschaftsbank der Deutschen Demokratischen Republik abgeführt. Diese Kreditinstitute erfüllen für den Auftraggeber die finanziellen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Der Erwerb nichtvolkseigener Grundstücke für bergbauliche Investitionen erfolgt aus den für Investitionen vorgesehenen Finanzierungsmitteln auf der Grundlage der hierfür erlassenen besonderen gesetzlichen Bestimmungen* §7 Kontrolle der Kreditinstitute Stellen die Kreditinstitute bei Ausübung ihrer Kontrollpflicht Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen fest, so sind sie berechtigt bzw. bei schwerwiegenden Verstößen verpflichtet, zeitweilig die Inanspruchnahme der Investitionsfinanzierungsmittel ganz oder teilweise zu sperren. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, den Leiter des dem Auftraggeber übergeordneten Organs über die Sperrung zu unterrichten. §8 Sonderregelungen Die zuständigen Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane sind berechtigt, zweigspezifische Besonderheiten der Finanzierung der Investitionen in ihrem Bereich in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen zu regeln. Zur Zeit gilt die Verordnung vom 6. Dezember 1951 über die Inanspruchnahme von Grundstücken für bergbauliche Zwecke (GBl. Nr. 146 S. 1134) §9 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung inj Kraft; gleichzeitig tritt die Anordnung vom 17. März: 1965 über die vorläufige Regelung der Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen (GBl. II S. 277) außer Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung werden die in den folgenden Ziffern 1 bis 3 festgelegten Änderungen der Anordnung vom 6. Juli 1965 über die Finanzierung von Mehrkosten bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen (GBl. II S. 563) wirksam. 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Mehrkosten im Sinne dieser Anordnung sind Kosten, die infolge von Mängeln bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen als Zahlungsverpflichtungen des Investitionsauftraggebers entstehen.“ 2. §6 Abs. 1 3. Satz erhält folgende Fassung: „Die zu Lasten der Selbstkosten gebuchten Beträge sind durch volkseigene Betriebe, die nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die er-erweiterte Reproduktion arbeiten, dem Investitionsfonds bzw. Rationalisierungsfonds zuzuführen die anderen volkseigenen Betriebe über das übergeordnete Organ an den zuständigen Haushalt abzuführen.“ 3. Der § 5 Abs. 2 und der § 6 Abs. 2 sowie der Klammersatz im Abschnitt II Ziff. 4 der Anlage zur Anordnung vom 6. Juli 1965 werden aufgehoben. Berlin, den 27. Mai 1968 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Anlage zu § 1 Abs. 2 vorstehender Anordnung I. Zu den Investitionsaufwendungen gehören: 1. Die Kaufpreise" vertragsgemäß fertiggestellter Leistungen für die Investitionsvorbereitung ausgeführter und vom Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen abgenommener, abrechnungsfähiger Lieferungen und Leistungen für die Investitionsdurchführung sowie entsprechende Eigenleistungen des Auftraggebers ; 2. nach den geltenden Bestimmungen bestehende Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers aus der Übernahme von Grundstücken und Gebäuden einschließlich der damit verbundenen Grundmittel, die für die Durchführung einer Investition benötigt werden dem Entzug von Boden des land- und forstwirtschaftlichen Bodenfonds (Bodennutzungsgebühren) der Übernahme von Gleis- und Verkehrsanlagen, Versorgungsleitungen und ähnlichen Objekten, die in Verbindung mit einer durchzuführenden Investition stillgelegt werden müssen . * einschließlich der als Bestandteil des Preises zu zahlenden Vergütungen für die Tätigkeit des Generalauftragnehmers bzw. Hauptauftragnehmers \;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Linie Untersuchung und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt.

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