Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 319

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 319 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 319); Gesetzblatt Teil II Nr. 57 Ausgabetag: 10. Juni 1968 31 b) offensichtlich krank 6ind oder deren Erkrankung dem Lieferer bekannt war oder bekannt sein müßte c) auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht den veterinärhygienischen Bedingungen entsprechen oder wegen anderer Qualitätsmangel von der Abnahme durch die Abnahmekommission ausgeschlossen wurden. Dazu gehören u. a. unreife oder nicht genügend entwickelte Kälber mit einem Alter unter 14 Tagen Kümmerer jeden Alters. Altschneider, die nach erfolgter Kastration nicht mindestens 12 Wodien gemästet wurden Eber und Binneneber. §7 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1968 in Kraft. Berlin, den 22. Mai 1968 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers §3 Höhe der Entschädigung (1) Maßgebend für die Entschädigungsberechnung sind die vom Hauptdirektor der DVA im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik festgelegten Entschädigungsnormen. (2) Auf die Entschädigung werden die aus der Verwertung der beanstandeten Tierkörper oder deren Teile erzielten Erlöse angerechnet. §4 Beitrag (1) Die Beiträge werden von den Aufkaufbetrieben nach den bestätigten Beitragssätzen berechnet, von den an die Lieferer zu zahlenden Erlösen einbehalten und bis zum 10. jeden Monats für den Vormonat an die zuständige Kreisdirektion der DVA abgeführt. (2) Werden die Beiträge nicht bis zum genannten Termin entrichtet, ist die DVA berechtigt, von den Aufkaufbetrieben Verzugszinsen in Höhe von 5% jährlich zu fordern. § 5 Verhaltens- und Anzeigepflichten (1) Die Lieferer sind verpflichtet a) die Lieferbedingungen einzuhalten b) für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen der örtlichen Organe und die Auflagen der DVA zu befolgen. (2) Von der DVA kann die Entschädigung vermindert werden, wenn eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung oder Vernachlässigung dieser Pflichten Einfluß auf den Eintritt, die Feststellung oder den Umfang des Schadens gehabt hat. (3) Die Aufkaufbetriebe haben bei Schäden an Schlachttieren infolge versicherter Mängel die Schadenmeldung bis zum 10. jeden Monats für den Vormonat an die zuständige Kreisdirektion der DVA einzureichen. ' §6 Schadenfeststcllung und Zahlung der Entschädigung (1) Die Schadenfeststellung durch die DVA hat innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige zu erfolgen. Die Entschädigung ist innerhalb von 2 Wochen nach ihrer endgültigen Feststellung zu zahlen, und zwar an die Aufkaufbetriebe für die Lieferer. (2) Bei nidit fristgerechter Zahlung der Entschädigung sind die Auf kauf betriebe berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % jährlich zu fordern. Anordnung über die Bedingungen für die freiwilligen Versicherungen der sozialistischen Betriebe der Landwirtschaft, Nahrungsgüterwirtschaft und Forstwirtschaft bei der Deutschen V ersicher ungs- Anstalt vom 22. Mai 1968 Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 25. April 1968 über die Versicherung der sozialistischen Betriebe der Landwirtschaft, Nahrungsgüterwirtschaft und Forstwirtschaft sowie über die Tierseuchen- und Schlachttierversicherung der Tierhalter (GBl. II S. 307) wird im Einvernehmen mit den. Leitern der zuständigen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Beantragung und Umfang des Versicherungsschutzes (1) Den Betrieben der Landwirtschaft. Nahrungsgüterwirtschaft und Forstwirtschaft (nachstehend Betriebe genannt) wird auf Antrag von der Deutschen Versicherungs-Anstalt (nachstehend DVA genannt) gemäß §4 der Verordnung vom 25. April 1968 auf der Grundlage vertraglicher Beziehungen Versicherungsschutz für unvorhersehbare Schadenereignisse gewährt. (2) Der Versicherungsschutz der freiwilligen Gruppen-Unfallversicherung der Mitglieder und Beschäftigten der nichtvolkseigenen Betriebe der Landwirtschaft, Nahrungsgüterwirtschaft und Forstwirtschaft Anlage 1 freiwilligen. Haftpflichtversicherung Anlage 2 freiwilligen Versicherung der Kraftfahrzeuge Anlage 3 freiwilligen Versicherung von Grundmitteln mit einem Nettowert unter 40% Anlage 4 freiwilligen Transportversicherung Anlage 5 freiwilligen Versicherung von Tieren Anlage 6 freiwilligen Versicherung gegen Schäden an Bodenerzeugnissen durch Pflanzenschutzmittel Anlage 7 freiwilligen Versicherung von Obst, Obstbäumen und Beerensträuchern Anlage 8 freiwilligen Versicherung von Freilandgurken Anlage 9 freiwilligen Versicherung von Tabak Anlage 10 freiwilligen Versicherung gegen Schäden durch Nematoden an Pflanzkartoffeln Anlage 11 der Betriebe richtet sich nach den Bedingungen gemäß den Anlagen 1 bis 11. Die Betriebe können auch andere freiwillige Versicherungen abschließen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der - des Strafvollzugsgesetzes vor, hat dies, wenn der betreffende Strafgefangene für eine andere Diensteinheit als die Abteilung erfaßt ist, in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen. Wach- und Sicherungsposten.

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