Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 287

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 287 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 287); r tT7 2Wf GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 31. Mai 1968 Teil II Nr. 54 Tag Inhalt Seite 16. 5. 68 Dritte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Besteuerung der Handwerker 287 16. 5. 68 Zwölfte Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Förderung des Handwerks 287 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 289 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Sonderdruck „ST“ 290 Dritte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über die Besteuerung der Handwerker vom 16. Mai 1968 Auf Grund des § 17 des Gesetzes vom 16. März 1966 über die Besteuerung der Handwerker (GBl. I. S. 71) wird folgendes bestimmt: Zu § 6 des Gesetzes: §1 Freibetrag für Beiträge zur Sozialpflichtversicherung Handwerker können die Hälfte der Beiträge zur Sozialpflichtversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt für den ständig im Handwerksbetrieb mitarbeitenden Ehegatten als Freibetrag bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns absetzen. §2 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1968 in Kraft. Berlin, den 16. Mai 1968 Der Minister der Finanzen Böhm * 2. DB vom 17. März 1966 (GBl. II Nr. 32 S. 197) Zwölfte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz zur Förderung des Handwerks vom 16. Mai 1968 Auf Grund des § 30 des Gesetzes vom 9. August 1950 zur Förderung des Handwerks (GBl. S. 827) und in Durchführung des § 8 dieses Gesetzes wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes bestimmt : I. Versichcrungspf licht §1 (1) Ehegatten von solchen Handwerkern, die nach der Elften Durchführungsbestimmung vom 26. März 1966 zum Gesetz zur Förderung des Handwerks (GBl. II S. 229) sozialpflichtversichert sind, unterliegen der Versicherungspflicht zur Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, wenn sie ständig im Handwerksbetrieb ihres Ehegatten mitarbeiten und diese ständige Mitarbeit nach Art und Umfang des Handwerksbetriebes der Arbeitsleistung einer fremden Arbeitskraft entspricht. (2) Die gelegentliche stunden- oder tageweise Mithilfe des Ehegatten ohne ständige Wiederkehr der Arbeitsleistung im Betrieb des Handwerkers begründet keine Versicherungspflicht. Das gleiche gilt bei ständiger Mitarbeit, wenn diese so geringfügig ist, daß der auf die Arbeitsleistung des Ehegatten entfallende Anteil am Gewinn aus dem Handwerksbetrieb 900 M im Kalenderjahr nicht erreicht und bei einem Vergleich der Arbeitsleistung des Ehegatten mit derjenigen einer 11. DB vom 26. März 1966 (GBl. II Nr. 36 S. 229);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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