Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 271

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 271 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 271); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 15. Mai 1968 Teil II Nr. 51 Tag Inhalt Seite 25. 3. 68 Verordnung über die Bildung und Verwendung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds in den Universitäten, Hochschulen, Medizinischen Akademien, Fachschulen, wissenschaftlichen Bibliotheken, wissenschaftlichen Museen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen 271 25.4.68 Fünfte Durchführungsbestimmung zum Jugendgesetz der DDR Messen der Meister von morgen 272 Berichtigung 274 Verordnung über die Bildung und Verwendung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds in den Universitäten, Hochschulen, Medizinischen Akademien, Fachschulen, wissenschaftlichen Bibliotheken, wissenschaftlichen Museen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen vom 25. März 1968 Zur Anerkennung hervorragender Leistungen, zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, zur kulturellen und sportlichen Betätigung sowie zur sozialen Betreuung der Werktätigen des Hoch- und Fachschulwesens wird in Übereinstimmung mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, Zentralvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft, folgendes verordnet: §1 Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für alle Universitäten, Hochschulen, Medizinischen Akademien, Ingenieurschulen und Fachschulen, wissenschaftlichen Bibliotheken, wissenschaftlichen Museen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Institute (nachstehend: Einrichtungen), die dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen direkt unterstellt sind. (2) Für den Anwendungsbereich des Rahmenkollektivvertrages über die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen der volkseigenen Güter gelten an den Universitäten die Bestimmungen des Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Für die dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen nicht unterstehenden Hoch- und Fachschulen können die Leiter der zuständigen zentralen staatlichen Organe in Abstimmung mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen diese Verordnung anwenden. Bildung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds §2 (1) In jeder Einrichtung ist ein einheitlicher Prämien-, Kultur- und Sozialfonds zu bilden. (2) Der einheitliche Prämien-, Kultur- und Sozialfonds wird gebildet aus: 1,5% des in den Haushaltsplänen bestätigten Lohnfonds einschließlich der Lehrlingsentgelte und des Lohnfonds der Arbeitskräfte, die im Rahmen der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung geplant werden dem jeweils festgelegten Prozentsatz des Lohnfonds der Arbeitskräfte, die im Rahmen der naturwissenschaftlich-technischen Forschung geplant werden. §3 (1) Zu dem planmäßigen Prämien-, Kultur- und Sozialfonds gemäß § 2 können im Planjahr zusätzliche Zuführungen in Höhe bis zu 1 % der Lohnsumme aller Beschäftigten aus Mehreinnahmen (abzüglich der überplanmäßigen Ausgaben der betreffenden Positionen) sowie aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln des bestätigten Lohnfonds und des Sachkontos Honorare und Zuschläge vorgenommen werden. (2) Bei Erfüllung der geplanten Aufgaben können dem Prämien-, Kultur- und Sozialfonds über die Festlegungen des Abs. 1 hinaus 30 % der vereinnahmten Nutzensanteile und Preiszuschläge gemäß § 11 der Anordnung vom 28. Dezember 1966 über die Planung, Finanzierung und die vertragliche Sicherung von wissenschaftlich-technischen Aufgaben der Universitäten und Hochschulen (GBl. II 1967 S. 51) zugeführt werden. (3) Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen regelt im Einverständnis mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft durch Weisungen die Einzelheiten für die zusätzlichen Zuführungen gemäß Abs. 1 und deren Verwendung. Verwendung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds §4 (1) Die Verwendung der Mittel des Prämien-, Kultur-und Sozialfonds und die Form seiner Bewirtschaftung (zentral dezentral) ist in den betrieblichen Vereinbarungen der Einrichtungen festzulegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind, die von ihm ausgehenden Staatsverbrechen und gegen politisch-operativ bedeutsame Straftaten dei allgemeinen Kriminalität. Ausgewählte Probleme der Sicherung des Beweiswertes von AufZeichnungen, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen hervorrufen oder auslöson können. Das betriffta, Versorgungsfragen, aktuelle außenpolitische Ereignisse, innenpolitische Maßnahmen, vom Gegner inszenierte Hetzkampagnenä, und Festlegung Anregung geeigneter vorbeugender offensiver Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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