Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 27 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 27); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 10. Januar 1968 Teil II Nr. 6 Tag Inhalt Seile 15.12. 67 Neunte Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz Änderung des Aus- und Einfuhr- 27 20.11.67 Anordnung über die Vermittlung und den Einsatz der Hoch- und Fachschulabsolventen 1969 27 15. 12. 67 Anordnung über die Bestätigung von volkseigenen und genossenschaftlichen Betrieben 28 20.12. 67 Anordnung Nr. 27 über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete Änderungsanordnung 29 Neunte Durchführungsbestimmung* zum Zollgesetz Änderung des Aus- und Einfuhrverfahrens für Messegut vom 15. Dezember 1967 Auf Grund der §§ 9 und 19 des Zollgesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I S. 42) wird zur Änderung der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 8. Dezember 1965 zum Zollgesetz Aus- und Einfuhrverfahren für Messegut (GBl. II S. 876) folgendes bestimmt: §1 Die Absätze 1 bis 6 des § 3 erhalten folgende Neufassung: „(1) Für Messegut, das im Rahmen des Außenhandels vorübergehend ausgeführt und wiedereingeführt werden soll, ist vom Hersteller bzw. Lieferbetrieb bzw. vom sonstigen Versender im folgenden Versender genannt ein Zollantrag gemäß § 2 auf Abfertigung zur indirekten Ausfuhr beim örtlich zuständigen Binnenzollamt zu stellen. Für Messegut, das vorübergehend in Länder der Vereinbarungspartner ausgeführt werden soll, ist als Zollantrag abweichend von §2 Abs. 2 die Zolldeklaration in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. (2) Zum Zollantrag gemäß § 2 gehört ein vom zuständigen Außenhandelsunternehmen ausgestellter und mit Ausfuhrgenehmigung versehener Messeauftrag. (3) Das zuständige Binnenzollamt fertigt das Messegut nach den Bestimmungen über die indirekte Ausfuhr ab und erteilt die Zustimmung zur Ausfuhr, indem es in den dafür vorgesehenen Spalten auf der Vorderseite aller Ausfertigungen der Zolldeklaration einen Kontrollvermerk anbringt. (4) Der Versender hat nach durchgeführter Ausfuhrzollabfertigung bei vorübergehender Ausfuhr in 8. DB vom 27. November 1967 (GBl. II Nr. 121 S. 853) Länder der Vereinbarungspartner zwei Ausfertigungen und bei vorübergehender Ausfuhr in andere als die Länder der Vereinbarungspartner eine Ausfertigung der Zolldeklaration den Frachtdokumenten beizufügen. In den Frachtdokumenten hat er darüber einen Vermerk anzubringen. (5) Eine Ausfertigung der Zolldeklaration hat der Versender unverzüglich an die zuständige Messeleitstelle des VEB DEUTRANS zu senden. (6) Bei Messen und Ausstellungen in Ländern der Vereinbarungspartner sind vom Aussteller bzw. dessen Beauftragten am Ort der Messe oder Ausstellung zwei Ausfertigungen der Zolldeklaration den ausländischen Zollorganen als Zollantrag vorzulegen.“ §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. März 1968 in Kraft. Berlin, den 15. Dezember 1967 \ Der Minister für Außenwirtschaft Solle Anordnung über die Vermittlung und den Einsatz der Hoch- und Fachschulabsolventen 1969 vom 20. November 1967 § 1 Die auf der Grundlage des § 73 des Gesetzes vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I S. 83) erlassene „Ordnung vom 20. November 1967 für die Lenkung und den Einsatz der Hoch- und Fachschulabsolventen des Jahres 1969“ wird für verbindlich erklärt.* * Veröffentlicht In Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen Nr. 11/1967 vom ' 20. November 1967;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit wesentlicher Bestandteil der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung von operativen Ausgangsmaterialien, der Durchführung von Operativen Personenkontrollen bei der Aufklärung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen sowie der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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