Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 27 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 27); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 10. Januar 1968 Teil II Nr. 6 Tag Inhalt Seile 15.12. 67 Neunte Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz Änderung des Aus- und Einfuhr- 27 20.11.67 Anordnung über die Vermittlung und den Einsatz der Hoch- und Fachschulabsolventen 1969 27 15. 12. 67 Anordnung über die Bestätigung von volkseigenen und genossenschaftlichen Betrieben 28 20.12. 67 Anordnung Nr. 27 über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete Änderungsanordnung 29 Neunte Durchführungsbestimmung* zum Zollgesetz Änderung des Aus- und Einfuhrverfahrens für Messegut vom 15. Dezember 1967 Auf Grund der §§ 9 und 19 des Zollgesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I S. 42) wird zur Änderung der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 8. Dezember 1965 zum Zollgesetz Aus- und Einfuhrverfahren für Messegut (GBl. II S. 876) folgendes bestimmt: §1 Die Absätze 1 bis 6 des § 3 erhalten folgende Neufassung: „(1) Für Messegut, das im Rahmen des Außenhandels vorübergehend ausgeführt und wiedereingeführt werden soll, ist vom Hersteller bzw. Lieferbetrieb bzw. vom sonstigen Versender im folgenden Versender genannt ein Zollantrag gemäß § 2 auf Abfertigung zur indirekten Ausfuhr beim örtlich zuständigen Binnenzollamt zu stellen. Für Messegut, das vorübergehend in Länder der Vereinbarungspartner ausgeführt werden soll, ist als Zollantrag abweichend von §2 Abs. 2 die Zolldeklaration in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. (2) Zum Zollantrag gemäß § 2 gehört ein vom zuständigen Außenhandelsunternehmen ausgestellter und mit Ausfuhrgenehmigung versehener Messeauftrag. (3) Das zuständige Binnenzollamt fertigt das Messegut nach den Bestimmungen über die indirekte Ausfuhr ab und erteilt die Zustimmung zur Ausfuhr, indem es in den dafür vorgesehenen Spalten auf der Vorderseite aller Ausfertigungen der Zolldeklaration einen Kontrollvermerk anbringt. (4) Der Versender hat nach durchgeführter Ausfuhrzollabfertigung bei vorübergehender Ausfuhr in 8. DB vom 27. November 1967 (GBl. II Nr. 121 S. 853) Länder der Vereinbarungspartner zwei Ausfertigungen und bei vorübergehender Ausfuhr in andere als die Länder der Vereinbarungspartner eine Ausfertigung der Zolldeklaration den Frachtdokumenten beizufügen. In den Frachtdokumenten hat er darüber einen Vermerk anzubringen. (5) Eine Ausfertigung der Zolldeklaration hat der Versender unverzüglich an die zuständige Messeleitstelle des VEB DEUTRANS zu senden. (6) Bei Messen und Ausstellungen in Ländern der Vereinbarungspartner sind vom Aussteller bzw. dessen Beauftragten am Ort der Messe oder Ausstellung zwei Ausfertigungen der Zolldeklaration den ausländischen Zollorganen als Zollantrag vorzulegen.“ §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. März 1968 in Kraft. Berlin, den 15. Dezember 1967 \ Der Minister für Außenwirtschaft Solle Anordnung über die Vermittlung und den Einsatz der Hoch- und Fachschulabsolventen 1969 vom 20. November 1967 § 1 Die auf der Grundlage des § 73 des Gesetzes vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I S. 83) erlassene „Ordnung vom 20. November 1967 für die Lenkung und den Einsatz der Hoch- und Fachschulabsolventen des Jahres 1969“ wird für verbindlich erklärt.* * Veröffentlicht In Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen Nr. 11/1967 vom ' 20. November 1967;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Umstellung ist auf der Grundlage einer exakten Analyse des zu erwartenden operativen Nutzens sowie der konkreten Voraussetzungen für die Umstellung des Beziehungspartners zu treffen.

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