Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 260

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 260 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 260); 260 Gesetzblatt Teil II Nr. 48 Ausgabetag: 10. Mai 1968 (3) Die Vorschläge müssen enthalten: a) eine Kurzbiographie b) eine Begründung. §5 (1) Die Verleihung der Medaille erfolgt durch den Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei. (2) Das Recht zur Überreichung der Medaille kann durch den Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei übertragen werden auf die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise, den Leiter der Hauptabteilung Feuerwehr, die Chefs der Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei, die Leiter der Abteilungen Feuerwehr in den Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei, die Leiter der Volkspolizei-Kreisämter und die Leiter der Abteilungen Feuerwehr in den Volkspolizei-Kreisämtern. (3) Über den Verfahrensweg erläßt der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei gesonderte Bestimmungen. §6 (1) Die Medaille wird entsprechend den Verdiensten mit unterschiedlichen Prämien verliehen. (2) Die Medaille kann mehrmals verliehen werden. (3) Die Auszeichnung mit der Medaille ist bei Einzelauszeichnungen mit einer Geldprämie in Höhe bis zu 500 M und bei Kollektivauszeichnungen bis zu 1 000 M verbunden. §7 Zur Medaille gehört eine Urkunde. §8 Die Verleihung der Medaille erfolgt: a) in der Regel zum 1. Mai, dem Internationalen Kampftag der Werktätigen, und zum 7. Oktober, dem Tag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik b) unmittelbar nach vollbrachten besonderen Leistungen c) bei Angehörigen einzelner Berufsgruppen zu deren Ehrentagen wie Tag des Chemiearbeiters, Tag der Deutschen Volkspolizei usw. sowie zu besonderen Anlässen in den Brandschutzorganen. §9 (1) Die Medaille ist rund und hat einen Durchmesser von 32 mm. Die Vorderseite zeigt einen Feuerwehrmann, der von einem Kreis mit der Aufschrift „Für Verdienste im Brandschutz“ und einem fünfzackigen Stern eingefaßt ist. In den Zwischenräumen der Zacken des Sternes befinden sich Lorbeerzweige und im unteren Teil die Buchstaben „DDR“. Auf der Rückseite befindet sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Medaille wird an einer großen fünfeckigen mit malinorotem Band bezogenen Spange getragen. Die Interimsspange ist rechteckig und wie die Medaillenspange gekennzeichnet. §10 (1) Die Medaille bzw. Interimsspange wird über der linken Brusttasche der Uniform bzw. auf der linken oberen Brustseite getragen. (2) Die Medaille ist am 1. Mai, dem Internationalen Kampftag der Werktätigen, am 7. Oktober, dem Tag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik, und zu besonderen Anlässen zu tragen. (3) Ausgezeichnete Kollektive, Betriebe, Dienststellen und Zeitschriften bewahren die Medaille und Urkunde an würdiger Stelle auf. (4) Feuerwehren, die als Kollektiv mit der Medaille ausgezeichnet wurden, sind berechtigt, das Symbol der Medaille an ihrer Technik anzubringen. §11 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Brandschutzanordnung Nr. 2/2 Brandschutzmaßnahmen auf Zeltplätzen vom 22. April 1968 Zur Gewährleistung des Brandschutzes auf Zeltplätzen wird auf Grund des § 12 des Brandschutzgesetzes vom 18. Januar 1956 (GBl. I S. 110) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Der § 5 Abs. 5 der Brandschutzanordnung Nr. 2/1 vom 20. Juli 1965 Brandschutzmaßnahmen auf Zeltplätzen (GBl. II S. 591) wird wie folgt geändert: „(5) Bei nichtstationären Anlagen dürfen nur Flüssiggasflaschen bis zu 5 kg verwendet werden.“ §2 Diese Brandschutzanordnung tritt am 15. Mal 1968 in Kraft. Berlin, den 22. April 1968 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung über die Durchführung von Prüfungen an den Instituten zur Ausbildung von Ingenieur- bzw. Ökonompädagogen vom 24. April 1968 Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Hoch-und Fachschulwesen, dem Ministerium für Volksbildung und den zentralen Staatsorganen, denen Einrichtungen zur Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht unterstehen, wird folgendes angeordnet: §1 Für die Institute zur Ausbildung von Ingenieur- bzw. Ökonompädagogen und andere Einrichtungen (nachstehend Institute genannt), soweit an diesen Lehr-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen noch deren spezifische innere Struktur zu erfassen. Nur das Zusammenwirken aller operativen Arbeitsprozesse ermöglicht eine vollständige Aufdeckung und letztlich die Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen durchzusetzen. Das rechtzeitige Erkennen der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen letztlich erklärbar. Der Sozialismus wird nirgendwo und schon gar nicht in der durch eine chinesische Mauer vom Imperialismus absolut abqeschirmt.

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