Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 26

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 26 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 26); 28 Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 9. Januar 1968 quellen können dafür entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auch Mittel aus dem Fonds der Volksvertretung verwendet werden. § 5 (1) Geld- und Kreditinstitute können zum planmäßigen Prämien-, Kultur- und Sozialfonds weitere Zuführungen in Abhängigkeit von der Leistung bis zu 2,75 n'0 auf insgesamt 4,25 % der Lohnsumme vornehmen. (2) Die zusätzlichen Zuführungen sind aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln des geplanten Lohnfonds, darüber hinaus aus weiteren Kosteneinsparungen (ausgenommen Einsparungen von Werterhaltungsmitteln und Investitionen) und Mehreinnahmen zu finanzieren. (3) Die Präsidenten der volkseigenen Banken, die Direktoren der volkseigenen Sparkassen, der Hauptdirektor der Deutschen Versicherungs-Anstalt und die Direktoren der volkseigenen Lotteriebetriebe haben für die zusätzlichen Zuführungen gemäß Abs. 1 Leistungskriterien festzulegen, die auf die Erfüllung der Hauptaufgaben gerichtet sind. Die Leistungskriterien für .ie volkseigenen Sparkassen und Lotteriebetriebe sind mit den zuständigen übergeordneten Organen abzustimmen. Verwendung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds §6 (1) Die vorgesehene Verwendung der Mittel des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds ist in der betrieblichen Vereinbarung festzulegen. (2) Die Mittel des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds sind so einzusetzen, daß durch die Prämiierung hervorragender Einzel- und Kollektivleistungen die Erfüllung der Hauptaufgaben stimuliert wird und die Bedürfnisse der Werktätigen auf den Gebieten der Arbeiterversorgung, der kulturellen und sportlichen Betätigung, der sozialen und Kinderbetreuung sowie der Erholung und sinnvollen Freizeitgestaltung immer besser befriedigt werden. (3) Die zusätzlichen Zuführungen gemäß § 3 sind vorrangig für die Anerkennung hervorragender Einzel-und Kollektivleistungen zu verwenden (4) Die zusätzlichen Zuführungen gemäß § 4 sind vorrangig für die Verbesserung der kulturellen und sportlichen Betätigung sowie der sozialen Betreuung der Werktätigen zu verwenden 8 7 (1) Über die Verwendung der Mittel des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds entscheidet der Leiter des staatlichen Organs, der staatlichen Einrichtung bzw. des Geld- und Kreditinstituts gemeinsam mit der Betriebsgewerkschaftsleitung. (2) Jede Prämiierung hat durch den Leiter mit Zustimmung der 'zuständigen Gewerkschaftsleitung zu erfolgen. Die Prämiierung der Leiter eriolgt aus Mitteln des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds ihres Verantwortungsbereiches durch den übergeordneten Leiter mit Zustimmung der Gewerkschaftsleitung, die für den zu prämiierenden Leiter zuständig ist. Vergütungen von Neuerungen und Prämiierungen von Materialeinsparungen auf der Grundlage persönlicher Konten §8 Vergütungen und zu erstattende Aufwendungen gemäß der Verordnung vom 31. Juli 1963 über die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung (GBl. II -S. 525) in der Fassung der Verordnung vom 7. Juni 1967 zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung (GBl. II S. 383) sind über das Limit des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds hinaus zu zahlen. Deckungsquelle sind die bei den entsprechenden Sachkonten für die Benutzung der Neuerungen entstandenen Einsparungen. §9 Die auf der Grundlage persönlicher Konten zu gewährenden Prämien für eingesparte Materialwerte sind über das Limit des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds hinaus zu zahlen. Deckungsquelle sind die bei den entsprechenden Sachkonten entstandenen Einsparungen. Übertragung von Prämienmitteln und Steuerfreiheit der Prämien §10 (1) Am Jahresende nicht in Anspruch genommene Mittel des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds sind auf das folgende Jahr zu übertragen. (2) Im Laufe des Jahres zuviel vorgenommene Zuführungen zum Prämien-, Kultur- und Sozialfonds sind von der planmäßigen Zuführung im folgenden Jahr abzusetzen. §11 Alle aus dem Prämien-, Kultur- und Sozialfonds gezahlten Prämien und gewährten materiellen Unterstützungen sind lohnsteuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Schlußbestimmungen §12 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §13 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Verordnung vom 21. Mai 1959 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den Organen der staatlichen Verwaltung einschließlich WB, den staatlichen Einrichtungen sowie in den volkseigenen Banken, Sparkassen und Versicherungen (GBl. I S. 549) und die Erste Durchführungsbestimmung vom 14. März 1960 zu dieser Verordnung (GBl. I S. 167) außer Kraft. Berlin, den 6. Dezember 1967 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 .70 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin. Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben unter den Strafgefangenen, die sich zum Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen befinden, die poitisch-operative Arbeit - vor allem auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er und er Oahre. Höhere qualitative und quantitative Anforderungen an Staatssicherheit einschließlich der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung und wichtige Grundlage für eine wissenschaft-lich begründete Entscheidungsfindung bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität werden solche obengenannten Bereiche und Entwick- lungsprozesse häufig berührt und gleichzeitig im verstärkten Maße von Tätern naturvdssenschaf tliclitechnische, ökonomische, psychologische und andere Erkenntnisse genutzt.

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