Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 26

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 26 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 26); 28 Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 9. Januar 1968 quellen können dafür entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auch Mittel aus dem Fonds der Volksvertretung verwendet werden. § 5 (1) Geld- und Kreditinstitute können zum planmäßigen Prämien-, Kultur- und Sozialfonds weitere Zuführungen in Abhängigkeit von der Leistung bis zu 2,75 n'0 auf insgesamt 4,25 % der Lohnsumme vornehmen. (2) Die zusätzlichen Zuführungen sind aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln des geplanten Lohnfonds, darüber hinaus aus weiteren Kosteneinsparungen (ausgenommen Einsparungen von Werterhaltungsmitteln und Investitionen) und Mehreinnahmen zu finanzieren. (3) Die Präsidenten der volkseigenen Banken, die Direktoren der volkseigenen Sparkassen, der Hauptdirektor der Deutschen Versicherungs-Anstalt und die Direktoren der volkseigenen Lotteriebetriebe haben für die zusätzlichen Zuführungen gemäß Abs. 1 Leistungskriterien festzulegen, die auf die Erfüllung der Hauptaufgaben gerichtet sind. Die Leistungskriterien für .ie volkseigenen Sparkassen und Lotteriebetriebe sind mit den zuständigen übergeordneten Organen abzustimmen. Verwendung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds §6 (1) Die vorgesehene Verwendung der Mittel des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds ist in der betrieblichen Vereinbarung festzulegen. (2) Die Mittel des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds sind so einzusetzen, daß durch die Prämiierung hervorragender Einzel- und Kollektivleistungen die Erfüllung der Hauptaufgaben stimuliert wird und die Bedürfnisse der Werktätigen auf den Gebieten der Arbeiterversorgung, der kulturellen und sportlichen Betätigung, der sozialen und Kinderbetreuung sowie der Erholung und sinnvollen Freizeitgestaltung immer besser befriedigt werden. (3) Die zusätzlichen Zuführungen gemäß § 3 sind vorrangig für die Anerkennung hervorragender Einzel-und Kollektivleistungen zu verwenden (4) Die zusätzlichen Zuführungen gemäß § 4 sind vorrangig für die Verbesserung der kulturellen und sportlichen Betätigung sowie der sozialen Betreuung der Werktätigen zu verwenden 8 7 (1) Über die Verwendung der Mittel des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds entscheidet der Leiter des staatlichen Organs, der staatlichen Einrichtung bzw. des Geld- und Kreditinstituts gemeinsam mit der Betriebsgewerkschaftsleitung. (2) Jede Prämiierung hat durch den Leiter mit Zustimmung der 'zuständigen Gewerkschaftsleitung zu erfolgen. Die Prämiierung der Leiter eriolgt aus Mitteln des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds ihres Verantwortungsbereiches durch den übergeordneten Leiter mit Zustimmung der Gewerkschaftsleitung, die für den zu prämiierenden Leiter zuständig ist. Vergütungen von Neuerungen und Prämiierungen von Materialeinsparungen auf der Grundlage persönlicher Konten §8 Vergütungen und zu erstattende Aufwendungen gemäß der Verordnung vom 31. Juli 1963 über die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung (GBl. II -S. 525) in der Fassung der Verordnung vom 7. Juni 1967 zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung (GBl. II S. 383) sind über das Limit des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds hinaus zu zahlen. Deckungsquelle sind die bei den entsprechenden Sachkonten für die Benutzung der Neuerungen entstandenen Einsparungen. §9 Die auf der Grundlage persönlicher Konten zu gewährenden Prämien für eingesparte Materialwerte sind über das Limit des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds hinaus zu zahlen. Deckungsquelle sind die bei den entsprechenden Sachkonten entstandenen Einsparungen. Übertragung von Prämienmitteln und Steuerfreiheit der Prämien §10 (1) Am Jahresende nicht in Anspruch genommene Mittel des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds sind auf das folgende Jahr zu übertragen. (2) Im Laufe des Jahres zuviel vorgenommene Zuführungen zum Prämien-, Kultur- und Sozialfonds sind von der planmäßigen Zuführung im folgenden Jahr abzusetzen. §11 Alle aus dem Prämien-, Kultur- und Sozialfonds gezahlten Prämien und gewährten materiellen Unterstützungen sind lohnsteuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Schlußbestimmungen §12 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §13 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Verordnung vom 21. Mai 1959 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den Organen der staatlichen Verwaltung einschließlich WB, den staatlichen Einrichtungen sowie in den volkseigenen Banken, Sparkassen und Versicherungen (GBl. I S. 549) und die Erste Durchführungsbestimmung vom 14. März 1960 zu dieser Verordnung (GBl. I S. 167) außer Kraft. Berlin, den 6. Dezember 1967 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 .70 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin. Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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