Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 259

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 259 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 259); 1 1 n j * w 259 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 10. Mai 1968 Teil II Nr. 48 Tag Inhalt Seite 24. 4. 68 Verordnung über die Stiftung der „Medaille für Verdienste im Brandschutz“ 259 22. 4. 68 Brandschutzanordnung Nr. 2/2 Brandschutzmaßnahmen auf Zeltplätzen 260 24. 4. 68 Anordnung über die Durchführung von Prüfungen an den Instituten zur Ausbildung von Ingenieur- bzw. Ökonompädagogen 260 Verordnung über die Stiftung der „Medaille für Verdienste im Brandschutz“ vom 24. April 1968 §1 In Würdigung hervorragender Leistungen, die von Angehörigen der Brandschutzorgane der Deutschen Demokratischen Republik sowie von anderen Personen in ehrenamtlicher und beruflicher Tätigkeit zum Schutze der Volkswirtschaft vor Brandgefahren und bei der Bekämpfung von Bränden vollbracht werden, wird die „Medaille für Verdienste im Brandschutz“ gestiftet. §2 Einzelheiten der Verleihung werden durch die Ordnung über die Verleihung (Anlage) geregelt. 83 Diese Verordnung tritt am 1. August 1968 in Kraft. Berlin, den 24. April 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anlage zu vorstehender Verordnung Ordnung über die Verleihung der „Medaille für Verdienste im Brandschutz“ §1 (1) Die „Medaille für Verdienste im Brandschutz“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger der Medaille für Verdienste im Brandschutz“. §2 Die Medaille kann verliehen werden für a) hervorragende Leistungen bei der Erfüllung der den Brandschutzorganen gestellten Aufgaben zur Sicherung der Volkswirtschaft sowie des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger b) persönliche Tapferkeit und selbstlosen Einsatz der eigenen Person bei der Bekämpfung von Bränden c) besondere Verdienste bei der Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Brandschutzorgane, bei der Erziehung, Ausbildung und Schulung ihrer Angehörigen sowie bei der Instandhaltung und Weiterentwicklung der technischen Ausrüstung. §3 Die Medaille wird verliehen an: a) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane b) Angehörige der zentralen Brandschutzorgane c) Angehörige der Berufsfeuerwehren der betrieblichen Brandschutzorgane d) Brandschutzverantwortliche, Brandschutzhelfer und andere mit dem Brandschutz beauftragte Personen e) sonstige Personen f) Kollektive g) Betriebe, Dienststellen, Zeitschriften. §4 (1) Vorschlagsberechtigt sind die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, Kreise. Städte und Gemeinden sowie die Leiter anderer staatlicher oder wirtschaftsleitender Organe, Betriebe und Einrichtungen. (2) Die Vorschläge sind an das Volkspolizei-Kreisamt zu richten, in dessen Bereich die auszeichnungswürdige Handlung vollbracht wurde. In den Fällen, in denen die Zuständigkeit des Volkspolizei-Kreisamtes nicht gegeben ist, sind die Vorschläge an die Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei bzw. an das Ministerium des Innern zu richten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit ausgehende konsequente, schwerpunktmäßige Arbeit zu verwirklichen. Deshalb ist die Sicherung und Bearbeitung der politischoperativen Schwerpunkte weiter zu verstärken und inhaltlich zu qualifizieren.

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