Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 254

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 254 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 254); 254 Gesetzblatt Teil II Nr. 45 Ausgabetag: 3. Mai 1968 die Durchführung eines planmäßigen Wettspielbetriebes für die Spielarten Toto, Lotto, Lotterie sowie die Durchführung von Sonderziehungen und Sonderauslosungen die Einrichtung, Unterhaltung und Abwicklung eines Netzes von Annahmestellen zur Entgegennahme und Abrechnung der Wcttspielaufträge der Bevölkerung die weitere Vereinfachung der Annahme, Abrechnung und Auswertung der Wettspielaufträge der Bevölkerung mit dem Ziel eines optimalen gesellschaftlichen Nutzens. (4) Der Minister der Finanzen kann dem Betrieb weitere Aufgaben übertragen. (5) Der Minister der Finanzen bestätigt die Pläne über die Entwicklung der Spielumsätze, der Haushaltsbeziehungen, der Gewinnverwendung und des Lohnfonds. Abschnitt II Leitung und Vertretung des Betriebes §3 (1) Der Betrieb wird durch den Hauptdirektor nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Der Hauptdirektor ist für die gesamte Tätigkeit des Betriebes persönlich verantwortlich und dem Minister der Finanzen rechenschaftspflichtig. Er wird vom Minister der Finanzen berufen und abberufen. (2) Der Hauptdirektor ist persönlich für die Auswahl, Qualifizierung, politische Erziehung und Förderung der * Führungskräfte des Betriebes verantwortlich und hat 1 gegenüber allen Mitarbeitern des Betriebes Weisungs- recht. Er beruft die Direktoren der Hauptdirektion I sowie die Direktoren der Bezirksdirektionen und deren i Stellvertreter. Der Hauptdirektor regelt das Wei-I sungsrecht der Direktoren der Hauptdirektion sowie der Direktoren der Bezirksdirektionen. (3) Der Hauptdirektor legt mit Zustimmung des Ministers der Finanzen die für die Wettspielarten geltenden Wettspielbedingungen fest. Die Wettspielbedingungen sind durch Auslage oder Aushang in den Annahmestellen zu veröffentlichen. (4) Der Hauptdirektor wird im Falle der Verhinderung durch den von ihm mit der Vertretung beauftragten Direktor vertreten. §4 Der Hauptdirektor stützt sich bei der Entscheidung von Grundfragen des Wettspielbetriebes auf die Beratung durch einen Beirat. In den Beirat werden Experten aus dem eigenen Bereich sowie sachkundige Vertreter aus anderen Bereichen mit Zustimmung der zuständigen Leiter vom Hauptdirektor berufen. Die Arbeitsweise des Beirates regelt der Hauptdirektor durch eine Ordnung. §5 (1) Die Aufgaben des Betriebes wrerden in jedem Bezirk durch eine Bezirksdirektion erfüllt. Die Bezirksdirektion wird durch einen Bezirksdirektor geleitet. (2) Die Direktoren der Bezirksdirektionen sind dem Hauptdirektor für die Erfüllung der Aufgaben des Betriebes in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich und rechenschaftspflichtig. §6 (1) Der Hauptdirektor legt die Aufgaben der Hauptdirektion, der Bezirksdirektionen, den Arbeitsablauf sowie die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter in der Arbeitsordnung des Betriebes fest. (2) Die Mitarbeiter des Betriebes sind zur Verschwiegenheit über alle dienstlichen Angelegenheiten während und auch nadi Beendigung ihres Arbeitsrechtsverhältnisses verpflichtet. §7 (1) Der Betrieb wird im Rechtsverkehr durch den Hauptdirektor und im Falle seiner Verhinderung durch den von ihm mit der Vertretung beauftragten Direktor vertreten. (2) Der Hauptdirektor legt die Vertretungsbefugnis für die Direktoren der Hauptdirektion, die Direktoren der Bezirksdirektionen sowie für andere Mitarbeiter des Betriebes fest. Abschnitt III Vermögen und Geschäftsführung des Betriebes §8 (1) Der Betrieb arbeitet nach einem Finanzplan. (2) Der Betrieb stellt jährlich eine Bilanz mit Ergebnisrechnung sowie einen Jahresbericht auf und legt diese dem Minister der Finanzen vor. (3) Der Betrieb hat einen Sicherheitsfonds zu bilden, dessen Höhe der Minister der Finanzen festlegt. Das Verfügungsrecht über den Sicherheitsfonds hat der Hauptdirektor. §9 (1) Für die Gewinnausschüttung an die Wettspielteilnehmer sind 60 % der Wettspieleinsätze der Spielarten „Toto“ und „Lotto“ bereitzustellen. (2) Die Gewinnausschüttung für die Spielart „Sächsische Landeslotterie“ erfolgt entsprechend dem Gewinnplan. §10 (1) Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Erfassung und Abrechnung der Geschäftsvorgänge ist eine systematische und dokumentarische Revision der Hauptdirektion und der Bezirksdirektionen durch die Innenrevision des Betriebes durchzuführen. (2) Die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanz und der Ergebnisrechnung des Betriebes erfolgen durch die Staatliche Finanzrevision. §11 Die Bestätigung des Struktur- und Stellenplanes des Betriebes erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. §12 Der Gerichtsstand des Betriebes wird durch den Sitz der Hauptdirektion bestimmt. Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telelon: 200 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 108 Berlin. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen notwendige Beratungen mit sachkundigen Angehörigen Staatssicherheit durchzuführen und die Initiative, Bereitschaft und Fähigkeit des Kollektivs bei ihrer Realisierung zu entwickeln.

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