Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 248

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 248 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 248); 248 Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 2. Mal 1968 e) Lehrer, die in Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen unterrichten und zusätzlich zu ihrer Lehrtätigkeit ständig für die Betreuung nebenberuflicher Lehrkräfte herangezogen werden, wöchentlich 4 bis 8 Abminderungsstunden f) leitende Lehrer wöchentlich 4 Abminderungsstunden g) Lehrer als Verantwortliche in Außenstellen der Einrichtungen der Berufsausbildung sowie der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen, sofern die Außenstelle mindestens 3 km Wegstrecke von der Bildungseinrichtung entfernt liegt, in Außenstellen mit 3 bis 5 Klassen wöchentlich 2 Abminderungsstunden, in Außenstellen mit 6 und mehr Klassen wöchentlich 3 Abminderungsstunden h) Leiterinnen und Lehrerinnen, denen ein Hausarbeitstag zusteht, wöchentlich 1 Abminderungsstunde i) Lehrer, die als Sektionsleiter bei den Bezirkskabinetten für Weiterbildung eingesetzt sind, wöchentlich 8 Abminderungsstunden j) Lehrer als Leiter der Kreisstellen für Unterrichtsmittel wöchentlich 12 Abminderungsstunden k) Fachberater für Körpererziehung bei den Räten der Bezirke wöchentlich 12 Abminderungsstunden, bei den Räten der Kreise wöchentlich bei 3 bis 5 Schulen im Kreisgebiet 2 Abminderungsstunden bei 6 bis 10 Schulen im Kreisgebiet 4 Abminderungsstunden ab 11 Schulen im Kreisgebiet 8 Abminderungsstunden. (3) übt ein Leiter oder Lehrer mehrere Funktionen aus, für die Abminderungsstunden gewährt werden, dann sind sie nur für die Funktion zu gewähren, die die höchsten Abminderungsstunden zuläßt. Für alle nicht im Abs. 2 genannten Funktionen entfallen Abminderungsstunden. §4 Tätigkeitsregelung Die Tätigkeit der Leiter und Lehrer umfaßt während eines Lehr- bzw. Studienjahres a) den theoretischen Unterricht während der Unterrichtswochen einschließlich der Vor- und Nachbereitung auf "Bie~ünterrichtsarbeit bzw. die Erfüllung der Leitungsfunktion in dem entsprechenden Verantwortungsbereich b) die Pflicht für die systematische Weiterbildung und die Teilnahme an Weiterbildungsveranstal-tungen einschließlich der Hochschulwochen c) 3 Wochen für die Erarbeitung bzw. Mitarbeit an der Analyse des vergangenen Lehr- bzw. Studienjahres, die Vorbereitung des neuen Lehr- bzw. Studienjahres, die Durchführung von Abschlußarbeiten zu Facharbeiterprüfungen und anderen Arbeiten. Die verbleibende unterrichtsfreie Zeit steht den Leitern und Lehrern für den Erholungsurlaub und die weitere Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens und der schöpferischen Selbstbetätigung zur Verfügung. Für die selbständige wissenschaftliche Arbeit, die geistig-kulturelle Selbstbetätigung und die Stärkung ihrer physischen Kräfte stehen den Leitern und Lehrern in der Ferienzeit 20 Tage zu ihrer Verfügung. Während dieser Zeit dürfen keine obligatorischen Veranstaltungen und dienstlichen Aufgaben angeordnet Wörden. § 3 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. September 1968 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 5. Juni 1957 über die Regelung der Tätigkeit von Lehrkräften im Berufsschulwesen während eines Lehrjahres (GBl. I S. 339) b) Anordnung Nr. 2 vom 2. Juni 1962 über die Regelung der Tätigkeit von Lehrkräften im Berufsschulwesen während eines Lehrjahres (GBl. II S. 384). Berlin, den 2. April 1968 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung 1. V.: Hofmann Stellvertreter des Leiters Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe, die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610 62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 1.80 M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten o.l3 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 M mehr Bestellungen beim Zenlral-Versand Erfurt. 50t Erfurt. Postschließfach 696. sowie Bezug gegen Barzahlung und Selbstabholung ln der Buchhandlung für amtliche Dokumente. 1054 Berlin. Scliwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 - Gesamtherstellung: Staatsdruekerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotattons-Ho"h-druck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

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