Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 226

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 226 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 226); 226 Gesetzblatt Teil II Nr. 38 Ausgabetag: 26. April 1963 (10) „Anzeichen für Rutschungen“ sind z. B. entstehende oder sich verbreiternde Risse, Hebungen und Senkungen im Bereich von Böschungen oder Böschungssystemen. (11) „Rutschung“ ist die unbeabsichtigte geometrische Veränderung einer Böschung oder eines Böschungssystems infolge Schwerkrafteinwirkung. ' (12) „Rutschungsbegünstigende Schichten“ sind natürliche oder durch Aufschüttung entstehende Ablagerungen, die gegenüber angrenzenden Ablagerungen eine wesentlich geringere Festigkeit aufweisen. (13) „Rutschungsbegünstigende Verhältnisse“ sind solche Verhältnisse, die erfahrungsgemäß zu Rutschungen führen oder diese begünstigen. Sie liegen vor, wenn z. B. a) Haldenböschungen ganz oder teilweise im Wasser stehen b) rutschungsbegünstigende Schichten vorhanden sind c) die Auflagefläche von Halden oder das Liegende in Restlöchern in Vcrslurzrichlung bzw. in Richtung des offenen Restloches einfällt d) an Haldenböschungen oder an Böschungen von Restlöchern im Lockergestein Wasser austritt e) wassergesättigte Halden aus feinkörnigem Material nach längerer Ruhe wieder belastet werden f) der Wasserspiegel in Restlöchern im Lockergestein stark schwankt g) an Böschungen bereits Rutschungen aufgetreten sind oder Anzeichen dafür wahrgenommen werden. (14) „Auflassen von Restlöchern“ ist das Zurücklassen von Geländeeinschnitten, nachdem die Gewinnung mineralischer Rohstoffe und die Verkippung von Abraum beendet ist. III. Grundforderungen für Halden und Rcsllöcher §3 (1) Halden und Restlöcher sind so zu gestalten, daß a) sie die öffentliche Sicherheit und die Volkswirtschaft nicht gefährden b) sie sich in das Territorium eingliedern und c) die vom Rat. der Stadt oder Gemeinde vorgegebene Nutzung gewährleistet wird. (2) Die Erfüllung der Forderungen gemäß Abs. 1 ist im Stadium der Vorbereitung von Investitionen, bei der Projektierung und Betriebsplanung sowie beim Betreiben von Halden und beim Auflassen von Restlöchern zu gewährleisten. §4 Der Abstand des Haldenfußes einer neu anzulcgen-den oder betriebenen Halde bzw. der Oberkante eines entstehenden Restloqhes von zu schützenden Objekten ist so zu bemessen, daß diese Objekte nicht gefährdet werden. §5 (1) Endgültige Einzelböschungen betriebener und neu anzulegender Halden dürfen nicht steiler als 1:2 und die Generalneigung endgültiger Böschungssysteme nicht steiler als 1:4 angelegt werden. (2) Endgültige Böschungen betriebener und neu anzulegender Halden sind so zu terrassieren, daß der senkrechte Abstand der Terrassen 10 m nicht übersteigt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Halden aus überwiegend grobstückigem, verwitterungsbeständigem Material oder solchem, das sich selber verfestigt, wie Kalirückstände und flüssige Schlacken. (4) Einzelböschungen von entstehenden Restlöchern im Lockergestein dürfen im Nutzungsbereich nicht steiler als 1:2 angelegt werden. (5) Von den Forderungen der Absätze 1, 2 und 4 kann abgewichen werden, wenn die Standsicherheit gemäß §§ 8 und 9 nachgewiesen und die Einhaltung des § 3 Abs. 1 gewährleistet ist. §6 Bei Restlöchern im Festgestein mit Böschungen steiler als 1:2 ist 1 bis 2 m unterhalb der Oberkante des standfesten Felsens eines Restloches eine Terrasse von mindestens 3 m Breite anzulegen. Die Böschung von der Restlochoberkante bis zur Terrasse darf nicht steiler als 1 :1,5 sein. §7 Bereiche an Halden und Restlöchern, an denen Absturzgefahr besteht, sind gegen unbefugtes Betreten abzusperren. IV. Standsichcrhcitsnach weise §8 Die Standsicherheit der endgültigen Einzelböschungen bzw. Böschungssysteme ist nachzuweisen: a) bei neu anzulegenden und betriebenen Halden über 10 m Höhe b) bei entstehenden Restlöchern im Lockergestein c) bei entstehenden Restlöchern über 50 m Tiefe im Festgestein d) bei vorhandenen Rest löchern im Lockergestein, in denen Halden betrieben oder die wasserwirtschaftlich genutzt werden e) auf Forderung der Bergbehörde. §9 (1) Im Standsicherheitsnachweis ist die künftige Nutzung zu berücksichtigen. (2) Der Standsicherheitskoeffizient im Standsicherheitsnachweis ist entsprechend der Bedeutung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Volkswirtschaft sowie den technischen und ökonomischen Möglichkeiten festzulegen. Notwendige Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit sind im Standsicherheitsnachweis anzugeben. (3) Der Standsicherheitsnachweis muß insbesondere folgende Angaben enthalten: a) verwendete Unterlagen b) Lage, Gestaltung, Abmessung, Größe c) gegenwärtige und künftige Nutzung d) geologische und hydrologische Verhältnisse einschließlich des Einwirkungsbereiches im Untergrund;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und Verhindern des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

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