Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 221

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 221 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 221); Gesetzblatt Teil II Nr. 37 Ausgabetag: 25. April 1968 221 (2) Zur Vertiefung, Festigung und Erweiterung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind den Lehrlingen, die in Bezirksfachklassen im Turnus bzw. in Zentralberufsschulen unterrichtet werden, praxisver-buadei.ie.Ubungs- und Lernaufträge zu erteilen. Diese sind von den Lehrlingen zwischen den Lehrgängen schriftlich anzufertigen, den Lehrmeistern zur Kenntnisnahme und Bewertung vorzulegen und vor Beginn des nächstfolgenden Lehrganges an die Zentralberufsschule zur Auswertung einzureichen. Planung §6 Die Planung des Unterrichts erfolgt für Bezirksfachklassen auf der Grundlage der verbindlichen Lehrpläne und Stundentafeln des entsprechenden Berufes sowie des § 3 Absätze 1 bis 3 dieser Anordnung an Zentralberufsschulen auf der Grundlage der für die Berufe verbindlichen Lehrpläne und der Stundentafeln für Zentralberufsschulen sowie des § 3 Absätze 1 bis 3 dieser Anordnung. 57 (1) Zur Sicherung einer systematischen Planung und eines kontinuierlichen Beginns und Ablaufes des Schuljahres an den Zentralberufsschulen Jstyon den Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke eine Übersicht nach Berufen und Abgangsklassen der Lehrlinge zu erarbeiten, denen auf örtlicher Ebene keine theoretische Berufsausbildung gesichert werden kann. Dem Ministerium für Volksbildung sind diese Übersichten bis zum 30. April des laufenden Jahres zur Koordinierung zuzustellen. (2) Auf der Grundlage dieser Übersichten nimmt das Ministerium für Volksbildung in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Staats- und Wirtschaftsorganen sowie den Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke die Zuordnung der Lehrlinge in die bestehenden Zentralberufsschulen vor. Das jährlich herauszugebende „Verzeichnis zur Organisation des Unterrichts in Zentralberufsschulen'1 wird bis zum 30. Juni des laufenden Jahres vom Ministerium für Volksbildung veröffentlicht. §8 (1) Die Räte der Bezirke, Abteilungen Volksbildung, übergeben nach Abstimmung mit den Räten der Kreise, Abteilungen Volksbildung, bis zum 30. Juni des laufenden Jahres den Berufsschulen der Kreise eine Übersicht über die zu bildenden bzw. bestehenden Bezirksfachklassen nach Lehrjahren und Abgangsklassen. (2) In den Zentralberufsschulen ist die für die Berufsschulen generell vorgegebene durchschnittliche Klassenfrequenz von 28 Schülern zu sichern. (3) Die Bildung von Bezirksfachklassen kann bei einer Klassenfrequenz von 15 Schülern, in begründeten Ausnahmen von 12 Schülern, nach Bestätigung durch den Bezirksschulrat auf der Grundlage des vorhandenen Lohnfonds und des Arbeitskräfteplanes erfolgen. §9 Delegierung (1) Für die Delegierung zum Besuch der Bezirksfachklasse bzw. Zentralberufsschule ist der Direktor der Heimatberufsschule (zuständige Berufsschule, in der die Anmeldung zum Besuch der Berufsschule erfolgte) verantwortlich. Nach dem Erscheinen des Verzeichnisses der Zentralberufsschulen und Bekanntgabe der Bezirksfachklassen haben die Heimatberufsschulen die für den Besuch einer Bezirksfachklasse bzw. Zentralberufsschule in Frage kommenden Lehrlinge der zuständigen Berufsschule bis zum 15. August zu melden und bis zum 15. September des laufenden Jahres die abschließende Nachmeldung vorzunehmen. (2) Lehrlinge, die ihren theoretischen Unterricht während des 1. Lehrjahres in den Heimatberufsschulen erhalten, sind bis zum 30. April nach Abstimmung mit der Abteilung Volksbildung des Rates des Bezirkes der zuständigen Berufsschule mit Bezirksfachklassen bzw. Zentralberufsschule zu melden. (3) Die Zentralberufsschulen haben nur die Lehrlinge aufzunehmen, die von dem Direktor der Heimatberufsschule delegiert wurden. § 10 Regelung zur Teilnahme an den Lehrgängen der Zentralberufsschulen (1) Die Benachrichtigung zur Teilnahme an den Lehrgängen in einer Zentralberufsschule nimmt der Direktor der Zentralberufsschule schriftlich vor. Sie muß 3 Wochen vor Beginn des Lehrganges im Besitz der Lehrlinge sein. Die Aufforderung zum Lehrgangsbesuch erfolgt bei Abgängern der 10. Klasse der Oberschulen entsprechend den Meldungen der Heimatberufsschulen von den Zentralberufsschulen über den Lehrbetrieb. Abgänger der 8. Klasse der Oberschulen erhalten die Aufforderung von der Zentralberufsschule über die Heimatberufsschule. Diese Aufforderung ist dem Lehrling mit der Maßgabe auszuhändigen, sie dem Lehrbetrieb zur Kenntnis zu geben. Dazu sind die staatlich genehmigten Vordrucke zu verwenden. (2) Die Einladungen zu den Lehrgängen sind von den Zentralberufsschulen unter Berücksichtigung einer maximalen Auslastung der Kapazität nach folgendem Turnus vorzunehmen: Die Lehrlinge des 2. Lehrjahres belegen die Lehrgänge zu Beginn des ersten Schulhalbjahres, ihnen folgen nacheinander die des 3. bzw. des 1. Lehrjahres. Im zweiten Schulhalbjahr beginnen die Lehrlinge des 2. bzw. des 1. Lehrjahres, ihnen folgen die Lehrlinge des letzten Lehrjahres, die mit dem schriftlichen Teil der Facharbeiterprüfung die berufstheoretische Ausbildung beenden. Dieser Rhythmus ist bei der Lehrgangsplanung grundsätzlich einzuhalten. (3) Bei Anwendung des Lehrgangsunterrichts in Bezirksfachklassen 1st analog den Absätzen I und 2 zu verfahren. §11 Bewertung der Leistungen und Facharbeiterprüfungen (1) Die Berufsschulen mit Bezirksfachklassen und die Zentralberufsschulen haben zum Schulhalbjahr und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft; ihre Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen.

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