Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 218

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 218 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 218); 218 Gesetzblatt Teil II Nr. 37 Ausgabetag: 25. April 1968 Fflanzgutproben für Versuchszwecke außerhalb des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 743) außer Kraft. Berlin, den 22. März 1968 Der Vorsitzende des Landwirtsehaflsratcs der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anordnung über das Statut der Pädagogischen Zentralbibliothck vom 25. März 1968 Die Pädagogische Zentralbibliothek ist die zentrale wissenschaftliche Fachbibliothek der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet der Pädagogik. Sie wurde auf Anordnung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik gegründet. Sie ist aus der Deutschen Lehrerbücherei Berlin, gegründet 1875, hervorgegangen; ihr wurden die Comenius-Bücherei, Leip-zig, gegründet 1871, und die bisherige Bibliothek des Deutschen Museums für Taubstummenkunde, Leipzig, gegründet 1894, angeschlossen. Als öffentliche wissenschaftliche Fachbibliothek bildet sie das Zentrum für das pädagogische Bibliothekswesen der Deutschen Demokratischen Republik. Sie dient der Forschung und Lehre sowie dem Studium und der Praxis. Sie sammelt und erschließt das pädagogische Schrifttum der Deutschen Demokratischen Republik in größtmöglicher Vollständigkeit, das pädagogische Schrifttum des Auslandes in Auswahl. Die Pädagogische Zentralbibliothek erhält folgendes Statut: §1 Rechtsstellung und Sitz (1) Die Pädagogische Zentralbibliothek untersteht unmittelbar dem Ministerium für Volksbildung. Sie hat ihren Sitz in Berlin, der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Sie ist juristische Person und Haushaltsorganisation. §2 Aufgaben (1) Die Pädagogische Zentralbibliothek sammelt die wissenschaftlich wichtige pädagogische Literatur des In- und Auslandes auf der Grundlage ihrer Erwerbungsgrundsätze. (2) Sie erschließt ihre Bestände durch Kataloge, Bibliographien und andere Formen der Literaturinformation. (3) Sie stellt ihre Bestände zur allgemeinen Benutzung nach den Bestimmungen ihrer Benutzungsordnung bereit. (4) Als Zentrum für das pädagogische Bibliothekswesen übernimmt sie die methodische Anleitung aller pädagogischen Fachbibliotheken der Deutschen Demo- kratischen Republik und der wissenschaftlichen Bibliotheken in den Lehrerbildungseinrichtungen im Bereich des Ministeriums für Volksbildung. (5) Sie erstrebt eine den Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprechende Entwicklung der pädagogischen Bibliotheken aller Ebenen bis zu den Lehrerbüchereien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend ihren spezifischen Aufgaben und unterbreitet dem Ministerium für Volksbildung Vorschläge dazu. §3 Leitung unil Arbeitsweise (1) Die Pädagogische Zentralbibliothek wird durch den Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Der Direktor ist dem Ministerium für Volksbildung für die gesamte Leitung verantwortlich. Er vertritt die Bibliothek gegenüber der Öffentlichkeit. (2) Der Direktor ist der Disziplinarvorgesetzte für alle Mitarbeiter der Bibliothek. (3) Der Direktor erläßt zur Regelung des Arbeitsablaufes eine Arbeitsordnung und für die Benutzung der Bestände und bibliothekarischen Einrichtungen eine Benutzungsordnung. (4) In seiner Abwesenheit wird der Direktor durch den Stellvertreter des Direktors vertreten. Der Direktor kann seinem Stellvertreter einzelne Aufgabengebiete zur selbständigen Leitung übertragen. §4 Struktur und Stellenplan (1) Zur Pädagogischen Zentralbibliothek gehören die Außenstellen Comenius-Bücherei, Leipzig, und die bisherige Bibliothek des Deutschen Museums für Taubstummenkunde, Leipzig. Mit Genehmigung des Ministeriums für Volksbildung können weitere Bibliotheken als Außenstellen eingegliedert werden. (2) Struktur und Stellenplan der Pädagogischen Zentralbibliothek werden nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt und durch das Ministerium für Volksbildung bestätigt. §5 Vertretung im Rechtsverkehr Die Pädagogische Zentralbibliothek wird im Rechtsverkehr durch den Direktor vertreten. Im Falle seiner Verhinderung vertritt ihn sein Stellvertreter. Der Direktor kann schriftlich auch andere Mitarbeiter zur Vertretung der Pädagogischen Zentralbibliothek in bestimmten Angelegenheiten bevollmächtigen. §6 Arbeitsverhältnisse (1) Der Direktor wird vom Minister für Volksbildung berufen und abberufen. (2) Der Stellvertreter des Direktors wird auf Vorschlag des Direktors vom Minister für Volksbildung berufen und abberufen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen und qualitative Erweiterung des Bestandes gemäß den dieser Richtlinie genannten Hauptrichtungen zu erfolgen. Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Feindes zur Begehung subversiver Tätigkeit, die Kenntnis der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen der operativen Kräfte sowie Kenntnis der einsetzbaren operativen Mittel, die Beachtung und Einhaltung rechtlicher Regelungen, dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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