Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 217

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 217 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 217); 'WaL,, / ' 217 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 25. April 1968 Teil II Nr. 37 Tag Inhalt Seite 22. 3. 68 25. 3. 68 25. 3. 68 3. 4. 68 1. 4. ( Anordnung Nr. 3 über den Versand von Saat- und Pflanzgutproben für Versuchszwecke außerhalb des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik Anordnung über das Statut der Pädagogischen Zentralbibliothek Preisanordnung Nr. 791/1 Steckzwiebeln und Knoblauchpflanzgut Anordnung Nr. 2 zur Gewährleistung des Arbeits- und Brandschutzes auf Großbaustellen Anordnung zur Durchführung der theoretischen Berufsausbildung in den Bezirksfach- \ Massen und Zentralberufsschulen ~7T 217 218 219 220 220 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demo- kratischen Republik 22.1 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 223 Anordnung Nr. 3* über den Versand von Saat- und Pflanzgutproben für Versuchszwecke außerhalb des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. März 1968 Zur Änderung der Anordnung vom 7. Mai 1963 über den Versand von Saat- und Pflanzgutproben für Versuchszwecke außerhalb des Gebietes der Deutschen Demokratischen Republik GB1. II S. 358) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Außenwirtschaft folgendes angeordnet: §1 Der § 3 erhält folgende Fassung: „1. Saat- und Pflanzgutproben von Neuzüchtungen und Zuchtmaterial von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturpflanzenarten dürfen aus dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik grundsätzlich nicht ausgeführt werden. Neuzüchtungen im Sinne dieser Anordnung sind Zuchtstämme, die in den staatlichen Prüfungen der Zentralstelle für Sortenwesen in Nossen geprüft werden. 2. Ausnahmegenehmigungen könngn auf Antrag der WB Saat- und Pflanzgut durch den Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik erteilt werden, wenn: a) eine zweiseitige Vereinbarung über den Sortenschutz für Saat- und Pflanzgutproben ♦ Anordnung Nr. 2 vom 27. August 13S4 (GBl. II Nr. 87 S. 743) von Sorten und Neuzüchtungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Staat* des Empfängers der Saat- und Pflanzgutproben besteht b) Prüfungen bei staatlichen Sortenämtern zum Zwecke der Erteilung des staatlichen Sortenschutzes durchgeführt werden sollen, sofern die gesetzlichen Bestimmungen des Staates** des Empfängers einen ausreichenden Sortenschutz gewährleisten c) eine besondere volkswirtschaftliche Notwendigkeit vorliegt, ohne daß die unter Buchstaben a und b genannten Bedingungen erfüllt sind. 3. Im Falle der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch den Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik ist durch den Antragsteller unter Beachtung des § 1 Abs. 2 die Eintragung in das Exportregister bei der Zentralstelle für Sortenwesen zu beantragen. Der Zentralstelle ist eine Kopie der Ausnahmegenehmigung und das Versanddatum innerhalb von 14 Tagen, gerechnet vom Tage der Ausstellung der Genehmigung an, durch den Antragsteller zuzuleiten.“ §2 (1) Diese Anordnung tritt am 1. April 1968 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 2 vom 27. August 1964 über den Versand von Saat- und U/.w. der selbständigen politischen Einheit Westberlin;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind.

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