Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 197

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 197 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 197); Gesetzblatt Teil II Nr. 33 Ausgabetag: 11. April 1968 197 §6 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung Nr. 2 vom 19. Januar 1961 über die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Margarine (GBl. II S. 33) und die Anordnung Nr. 3 vom 7. Februar 1963 (GBl. II S. 124) außer Kraft. (3) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten auch für Verträge, die vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossen und bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt wurden. Berlin, den 2. April 1968 Der Minister für Handel und Versorgung Sieber- Anordnung Nr. 2* über die Bildung und Verwendung des Komplex-Prämienfonds auf Investitionsbauvorhaben vom 19. März 1968 Zur Änderung der Anordnung vom 16. April 1966 über die Bildung und Verwendung des Komplex-Prämienfonds auf Investitionsbauvorhaben (GBl. II S. 324) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe sowie in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bau Holz und dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Metall folgendes angeordnet: §1 Der § 2 Abs. 2 der Anordnung vom 16. April 1966 erhält folgende Fassung: „(2) Alle auf dem Investitionsbauvorhaben eingesetzten volkseigenen Betriebe haben aus Anteilen ihres betrieblichen Prämienfonds, bezogen auf die Beschäftigten, die ständig oder vorübergehend, mindestens jedoch einen Monat, auf dem Investitionsbauvorhaben tätig sind, dem Komplex-Prämienfonds monatlich 9 M je Beschäftigten zuzuführen.“ §2 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar x 1968 in Kraft. Berlin, den 19. März 1968 Der Minister für Bauwesen Junker * Anordnung (Nr. 1) vom 16. April 1966 (OBI. II Nr. 53 S. 324) Anordnung Nr. 2* über die Benutzung von Verkehrswegen im Durchreiseverkehr vom 22. März 1968 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung vom 16. Dezember 1966 über die Benutzung von Verkehrswegen im Durchreiseverkehr (GBl. II S 1217) wird folgendes angeordnet: §1 Die unter Ziff. 2 der Anlage zu der Anordnung vorgeschriebene Fahrtstrecke zwischen Neubrandenburg und Schönefelder Kreuz wird wie folgt geändert: „ bis Neubrandenburg; von Neubrandenburg auf Fernverkehrsstraße 104 bis Woldegk weiter auf Fernverkehrsstraße 198 über Prenzlau-bis Autobahn-Auffahrt bei Gramzow weiter auf Autobahn in Richtung Berlin bis Abzweig Schwanebeck weiter auf Autobahn Berliner Ring bis Schönefelder Kreuz; von Schönefelder Kreuz “ 8 2 Die Anlage zu der Anordnung wird durch folgende Ziff. 12 ergänzt: „12. Marienborn bis Zentralflughafen Berlin-Schöne-feld bzw. Zentralflughafen Berlin-Schönefeld bis Marienborn Von Grenzübergangsstelle Marienborn auf Autobahn bis Berliner Ring weiter auf Autobahn Berliner Ring bis Autobahn-Abfahrt bei Rangsdorf weiter auf Fernverkehrsstraße 96 über Dahlewitz, Selchow, Waßmannsdorf bis Zenlralflug-hafen Berlin-Schönefeld bzw. von Zentralflughafen Berlin-Schönefeld in entgegengesetzter Richtung bis Grenzübergangsstelle Marienborn.“ §3 Diese Anordnung tritt am 25. März 1968 in Kraft. Berlin, den 22. März 1968 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel * Anordnung (Nr. 1) vom 16. Dezember 1966 (GBl. II Nr. 156 S. 1217);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

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