Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 196

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 196 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 196); 196 Gesetzblatt Teil II Nr. 33 Ausgabetag: 11. April 1968 III. 1. ; Die durch die Änderung der staatlichen Auflage oder den operativen Eingriff verursachten ökonomi-' sehen Nachteile sind vom Betrieb unverzüglich nach ihrem Entstehen der WB schriftlich anzuzeigen, und es ist ihr Ausgleich zu fordern. Die WB hat mit dem Betrieb gemeinsam den Anspruch zu prüfen. Sie hat innerhalb eines Monats über den Ausgleich zu entscheiden. 2. Lehnt die WB den Anspruch dem Grunde oder der Höhe nach ab oder erfolgt innerhalb eines Monats keine Entscheidung, kann der Betrieb das Staatliche Vertragsgericht um Entscheidung anrufen. 3. Der Ausgleich ist nicht durchsetzbar, wenn er nicht bis zum 31. März des auf den Planzeitraum folgenden Jahres, für den die Änderung der staatlichen Auflage oder der operative Eingriff wirkte, beim Staatlichen Vertragsgericht geltend gemacht worden ist. 4. Für die Durchführung des Verfahrens nach Ziff. 2 ist das Staatliche Vertragsgericht beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Zentrales Staatliches Vertragsgericht zuständig. Es entscheidet über den Anspruch auf Ausgleich und über die Höhe. IV. Dieser Beschluß tritt mit Wirkung vom 1. April 1968 in Kraft. Er gilt nur für den Ausgleich ökonomischer Nachteile für Änderungen der staatlichen Auflage oder operative Eingriffe, die nach dem 1. April 1968 von der übergeordneten WB vorgenommen werden. Berlin, den 3. April 1968 Der Ministerrat der Deutschen 'Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Zweite Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - vom 19. März 1968 Zur Änderung der Ersten Durchführungsbestimmung vom 30. Januar 1964 zur StVZO Tauglichkeitsvorschrift zum Führen von Kraftfahrzeugen (GBl. II S. 402) wird gemäß § 97 der StVZO vom 30. Januar 1964 (GBl. II S. 373) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes bestimmt: §1 Der § 1 Abs. 2 Buchst, a wird wie folgt geändert: ,,a) Berufskraftfahrern mit Genehmigung zur öffentlichen Personenbeförderung und Berufskraftfahrern, die gefährliche Güter transportieren, alle 2 Jahre“. §2 Der §2 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: ,,d) Fahrer von Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern“. §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Mai 1968 in Kraft. Berlin, den 19. März 1968 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel * 1 Anordnung über die Umlauffristen bei Margarine vom 2. April 1968 Zur Gewährleistung einer qualitätsgerechten und schnellen Auslieferung von Margarine wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 (1) Die Umlauffrist für alle Margarinesorten beträgt 16 Tage. (2) Innerhalb der Umlauffrist gemäß Abs. 1 muß die Margarine an den Großhandel spätestens 4 Tage und an den Einzelhandel spätestens 8 Tage nach dem Tag der Produktion bzw. nach der Auslagerung aus dem Kühlhaus ausgeliefert werden. §2 (1) Die Umlauffristen werden von dem 1. Tag nach dem Produktionstag bzw. von dem Tage der Auslagerung aus dem Kühlhaus an angerechnet. (2) In der Umlauffrist ist die Transportdauer enthalten. §3 Nach Ablauf der Umlauffrist darf die Margarine nicht mehr an den Verbraucher abgegeben werden. §4 Für die Fristberechnung ist der auf den Kleinverbraucher- und auf den Einzelhandelsverpackungen (Umverpackungen) oder auf den Großverbraucherverpackungen angegebene Produktionstag maßgebend. §5 (1) Fehlt die geforderte Angabe auf den Verpackungen gemäß § 4 oder wird die Margarine nicht innerhalb der Umlauffristen gemäß § 1 Abs. 2 ausgeliefert, ist vom Groß- bzw. Einzelhandel die Ware zurückzuweisen. (2) Die Abnahme der in Kühlhäusern eingelagerten Margarine ist vom Groß- bzw. Einzelhandel zu verweigern, wenn a) diese nicht zusätzlich zur Angabe des Produktionstages auf den Kleinverbraucher- und Einzelhandelsverpackungen (Umverpackungen) oder auf den Großverbraucherverpackungen mit einem perforierten „E“ und dem Datum der Auslagerung gekennzeichnet ist oder b) die Dauer der Einlagerung vom Produktionstag bis zur Auslagerung aus dem Kühlhaus von 21 Tagen überschritten ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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