Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 196

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 196 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 196); 196 Gesetzblatt Teil II Nr. 33 Ausgabetag: 11. April 1968 III. 1. ; Die durch die Änderung der staatlichen Auflage oder den operativen Eingriff verursachten ökonomi-' sehen Nachteile sind vom Betrieb unverzüglich nach ihrem Entstehen der WB schriftlich anzuzeigen, und es ist ihr Ausgleich zu fordern. Die WB hat mit dem Betrieb gemeinsam den Anspruch zu prüfen. Sie hat innerhalb eines Monats über den Ausgleich zu entscheiden. 2. Lehnt die WB den Anspruch dem Grunde oder der Höhe nach ab oder erfolgt innerhalb eines Monats keine Entscheidung, kann der Betrieb das Staatliche Vertragsgericht um Entscheidung anrufen. 3. Der Ausgleich ist nicht durchsetzbar, wenn er nicht bis zum 31. März des auf den Planzeitraum folgenden Jahres, für den die Änderung der staatlichen Auflage oder der operative Eingriff wirkte, beim Staatlichen Vertragsgericht geltend gemacht worden ist. 4. Für die Durchführung des Verfahrens nach Ziff. 2 ist das Staatliche Vertragsgericht beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Zentrales Staatliches Vertragsgericht zuständig. Es entscheidet über den Anspruch auf Ausgleich und über die Höhe. IV. Dieser Beschluß tritt mit Wirkung vom 1. April 1968 in Kraft. Er gilt nur für den Ausgleich ökonomischer Nachteile für Änderungen der staatlichen Auflage oder operative Eingriffe, die nach dem 1. April 1968 von der übergeordneten WB vorgenommen werden. Berlin, den 3. April 1968 Der Ministerrat der Deutschen 'Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Zweite Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - vom 19. März 1968 Zur Änderung der Ersten Durchführungsbestimmung vom 30. Januar 1964 zur StVZO Tauglichkeitsvorschrift zum Führen von Kraftfahrzeugen (GBl. II S. 402) wird gemäß § 97 der StVZO vom 30. Januar 1964 (GBl. II S. 373) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes bestimmt: §1 Der § 1 Abs. 2 Buchst, a wird wie folgt geändert: ,,a) Berufskraftfahrern mit Genehmigung zur öffentlichen Personenbeförderung und Berufskraftfahrern, die gefährliche Güter transportieren, alle 2 Jahre“. §2 Der §2 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: ,,d) Fahrer von Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern“. §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Mai 1968 in Kraft. Berlin, den 19. März 1968 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel * 1 Anordnung über die Umlauffristen bei Margarine vom 2. April 1968 Zur Gewährleistung einer qualitätsgerechten und schnellen Auslieferung von Margarine wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 (1) Die Umlauffrist für alle Margarinesorten beträgt 16 Tage. (2) Innerhalb der Umlauffrist gemäß Abs. 1 muß die Margarine an den Großhandel spätestens 4 Tage und an den Einzelhandel spätestens 8 Tage nach dem Tag der Produktion bzw. nach der Auslagerung aus dem Kühlhaus ausgeliefert werden. §2 (1) Die Umlauffristen werden von dem 1. Tag nach dem Produktionstag bzw. von dem Tage der Auslagerung aus dem Kühlhaus an angerechnet. (2) In der Umlauffrist ist die Transportdauer enthalten. §3 Nach Ablauf der Umlauffrist darf die Margarine nicht mehr an den Verbraucher abgegeben werden. §4 Für die Fristberechnung ist der auf den Kleinverbraucher- und auf den Einzelhandelsverpackungen (Umverpackungen) oder auf den Großverbraucherverpackungen angegebene Produktionstag maßgebend. §5 (1) Fehlt die geforderte Angabe auf den Verpackungen gemäß § 4 oder wird die Margarine nicht innerhalb der Umlauffristen gemäß § 1 Abs. 2 ausgeliefert, ist vom Groß- bzw. Einzelhandel die Ware zurückzuweisen. (2) Die Abnahme der in Kühlhäusern eingelagerten Margarine ist vom Groß- bzw. Einzelhandel zu verweigern, wenn a) diese nicht zusätzlich zur Angabe des Produktionstages auf den Kleinverbraucher- und Einzelhandelsverpackungen (Umverpackungen) oder auf den Großverbraucherverpackungen mit einem perforierten „E“ und dem Datum der Auslagerung gekennzeichnet ist oder b) die Dauer der Einlagerung vom Produktionstag bis zur Auslagerung aus dem Kühlhaus von 21 Tagen überschritten ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung zuständig für die Durchsetzung der Maßnahmen des operativen Untersuchungshaftvollzuges sowie der Durchsetzung von Maßnahmen des Strafvollzuges. Er hat die Durchsetzung der zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Bürger einzustellen Zugleich sind unsere Mitarbeiter zu einem äußerst wachsamen Verhalten in der Öffentlichkeit zu erziehen, Oetzt erst recht vorbildliche Arbeit zur abstrichlosen Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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