Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 189

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 189 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 189); Gesetzblatt Teil II Nr. 32 Ausgabetag: 3. April 1968 189 Umspannwerken sind Listen über das Personal zu führen, das zur Erteilung und Entgegennahme von Weisungen berechtigt ist. (6) Die Abgrenzung der Verantwortung zwischen dem Hauptlastverteiler und den Bereichs- und In-dustrielastverteilem bei der Durchführung der Aufgaben ist im einzelnen vom Hauptlastverteiler in einer Instruktion in Abstimmung mit den zuständigen Partnern festzulegen. §5 (1) Kann durch den Einsatz der verfügbaren Kraftwerksleistung der Bedarf an Elektroenergie nicht gedeckt werden, so erfolgt eine operative Steuerung des Elektroenergieverbrauchs auf der Grundlage eines Stufensystems. Das Stufensystem enthält Versorgungsstufen mit planmäßigen Leistungslimiten, Versorgungsstufen mit Angebot zeitweilig freien Elektroenergieaufkommens (Leistungsangebote) und Versorgungsstufen mit Abnahmebeschränkung (Leistungsabgebote). Die Leistungslimite der Versorgungsstufen sind zum Bestandteil der Wirtschaftsverträge zu machen. (2) Das Stufensystem ist so anzuwenden, daß unter den gegebenen Bedingungen der höchstmögliche volkswirtschaftliche Nutzen erreicht und die Stabilität des Elektroenergieverbundsystems der Deutschen Demokratischen Republik gesichert wird. (3) Der Hauptlastverteiler legt die aufzurufenden Versorgungsstufen und deren Zeitdauer fest. Der Aufruf der Versorgungsstufen erfolgt nach volkswirtschaftlichen Erfordernissen. §6 (1) Die Lastverteiler sind mit der Wahrnehmung des zentralen Melde- und Informationsdienstes für den Bereich der Elektroenergie- und Wärmeversorgung beauftragt. (2) Die Betreiber von Elektroenergieerzeugungs- und -fortleitungsanlagen sowie solchen Wärmeversorgungsanlagen, die durch die VEB Energieversorgung besonders fes'lgelegt sind, sind verpflichtet, dem zuständigen Lastverteiler sofort Meldung über die Veränderung des Betriebszustandes der Anlagen zu geben. Einzelheiten sind in einer Meldeordnung vom Hauptlastverteiler festzulegen. Sonstige Bestimmungen §7 (1) Zur gesellschaftlichen Kontrolle der Fahrweise des Elektroenergieverbundsystems der Deutschen Demokratischen Republik nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten wird ein Beirat für Lastverteilung beim VEB Verbundnetz gebildet. (2) Der Beirat für Lastverteilung besteht aus einem Stellvertreter des Generaldirektors der WB Energieversorgung als Vorsitzender einem Beauftragten des Ministers für Grundstoffindustrie einem Beauftragten des Ministers für Chemische Industrie einem Beauftragten des Ministers für Erzbergbau, Metallurgie und Kali einem Beauftragten des Generaldirektors der WB Kraftwerke einem Beauftragten des Werkdirektors des VEB Verbundnetz. Die Mitglieder werden vom Minister für Grundstoffindustrie auf Vorschlag der zuständigen Leiter berufen. (3) Der Beirat für Lastverteilung nimmt monatlich den Bericht des Hauptlastverteilers über die Fahrweise des Elektroenergieverbundsystems der Deutschen Demokratischen Republik entgegen und gibt dem Werkdirektor des VEB Verbundnetz Empfehlungen für notwendige Schlußfolgerungen. (4) Aufgaben und Arbeitsweise des Beirates für Lastverteilung im einzelnen sind in einer Arbeitsordnung festzulegen. §8 (1) Der Hauptlastverteiler wird auf Vorschlag des Werkdirektors des VEB Verbundnetz durch den Generaldirektor der WB Energieversorgung berufen und abberufen und ist dem Werkdirektor des VEB Verbundnetz unmittelbar unterstellt. (2) Die Einstellung und Entlassung der Bereichsund Industrielastverteiler bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Generaldirektor der WB Energieversorgung. §9 (1) Der Hauptlastverteiler hat das Recht und die Pflicht, zur Wahrung gesamtvolkswirtschaftlicher Belange beim Generaldirektor der WB Energieversorgung Einspruch einzulegen gegen Festlegungen, die im Widerspruch zu dieser Anordnung stehen. Kann auf diesem Wege keine Übereinstimmung erzielt werden, ist der Einspruch durch den Hauptlastverteiler dem Minister für Grundstoffindustrie vorzutragen. (2) Bei Verstößen gegen die Weisungen der Lastverteiler kann der zuständige Lastverteiler die Einleitung eines Disziplinär- bzw. Ordnungsstrafverfahrens gegen die hierfür Verantwortlichen beantragen und verlangen, daß ihm über den Ausgang des Verfahrens berichtet wird.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 189 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 189) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 189 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 189)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X