Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 187

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 187 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 187); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 3. April 1968 Teil II Nr. 32 Tag Inhalt Seite 29. 2.68 Anordnung über die Lastverteilung von Elektroenergie Lastverteilerordnung 187 29. 2. 68 Anordnung über die Verteilung von Gas Gasverteilerardnung 190 Anordnung über die Lastverteilung von Elektroenergie Lastverteilerordnung vom 29. Februar 1968 Auf Grund des § 33 der Energiewirtschaftsverordnung vom 18. April 1963 (GBl. II S. 318) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Grundsätze (1) Der VEB Verbundnetz, die VEB Energieversorgung, die Berliner Kraft- und Licht (BEWAG)-Aktien-gesellschaft, die VVB der Braunkohleindustrie sowie die WB Elektrochemie und Plaste steuern im Rahmen ihrer Verantwortungsbereiche im Elektroenergieverbundsystem der Deutschen Demokratischen Republik den Prozeß der Elektroenergieversorgung auf der Grundlage der von der VVB Energieversorgung bestätigten Bilanzen, der abgeschlossenen Wirtschaftsverträge und dieser Anordnung. (2) Der zeitgleiche Prozeß von Erzeugung und Verbrauch von Elektroenergie erfordert zur Erzielung des volkswirtschaftlichen Optimums eine zentrale Steuerung, die der VEB Verbundnetz durch den Hauptlastverteiler (HLV), die VEB Energieversorgung und die BEWAG durch die Bereichslastverteiler (BLV), die WB der Braunkohleindustrie sowie die VVB Elektrochemie und Plaste durch die Industrielastverteiler (ILV) ausüben. Aufgaben, Rechte und Pflichten der Lastverteiler §2 (1) Die Hauptaufgabe der Lastverteiler besteht in der Steuerung des Elektroenergieverbundsystems der Deutschen Demokratischen Republik nach wissenschaftlich- technischen Gesichtspunkten und technisch-ökonomischen Notwendigkeiten unter Beachtung der Qualitätsmerkmale auf der Grundlage der bestätigten Bilanzen für Elektroenergie und der abgeschlossenen Wirtschaftsverträge. (2) Der Hauptlastverteiler hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Steuerung und Überwachung des Elektroenergieverbundsystems der Deutschen Demokratischen Republik unter Beachtung der Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Verbundbetriebes zur Sicherung der planmäßigen Elektroenergieversorgung 2. Erzielung des höchstmöglichen volkswirtschaftlichen Nutzens bei der operativen Steuerung der Elektroenergieerzeugungs- und -fortleitungsanla-gen 3. Festlegung des Schaltzustandes und Einflußnahme auf die Einstellung der Schutz- und Regeleinrichtungen für Anlagen im 380-kV-Netz und in den 220-k V-Teilnetzen 4. Genehmigung operativer Außer- und Inbetriebnahmen von Hauptausrüstungen der Elektroenergieerzeugungs- und -fortleitungsanlagen sowie Genehmigung von Versuchen in Elektroenergieerzeugungs- und -fortleitungsanlagen, welche die Versorgungssicherheit des Elektroenergieverbundsystems der Deutschen Demokratischen Republik beeinflussen können 5. Erfassung und Weitermeldung von Vorkommnissen in allen Elektroenergieerzeugungs- und -fortleitungsanlagen entsprechend der gültigen Meldeordnung 6. Mitarbeit bei der Aufklärung und Auswertung von Störungen, soweit das mit den in Ziffern 1 bis 4 genannten Aufgaben in Verbindung steht;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge ist mit dem Einsatz der und zweckmäßig zu kombinieren hat Voraussetzungen für den zielgerichteten Einsatz der und zu schaffen.

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