Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 166); 166 Gesetzblatt Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 1. April 1968 Verordnung über die Fortsetzung bestehender freiwilliger Versicherungsverhältnisse auf Alters- und Invalidenrente der Sozialversicherung vom 15. März 1968 In Durchführung des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. März 1968 über die Weiterentwicklung des Rentenrechts und zur Verbesserung der materiellen Lage der Rentner sowie zur Verbesserung der Leistungen der Sozialfürsorge (GBl. I S. 187) wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: §1 (1) Personen, die am 30. Juni 1968 a) bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten bzvv. bei der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt b) bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 25. Juni 1953 über die Neuregelung der freiwilligen Versicherungen in der Sozialversicherung (GBl. S. 823) freiwillig auf Alters- und Invalidenrente versichert sind, können die bestehenden Versicherungsverhältnisse zu unveränderten Bedingungen fortsetzen. (2) Nehmen die im Abs. 1. genannten Personen nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung eine versicherungspflichtige Tätigkeit auf, kann innerhalb eines Monats nach dem Ausscheiden aus'dieser Tätigkeit die bis zur Aufnahme der Tätigkeit bestehende freiwillige Versicherung fortgesetzt werden. (3) Die Zahlung von Anwartschaftsgebühren endet am 30. Juni 1968. An Stelle der Zahlung von Anwartschaftsgebühren kann bis 30. September 1968 zur Zahlung von Beiträgen zur freiwilligen Versicherung gemäß Abs. 1 übergegangen werden. (4) Ab 1. Juli 1968 werden von der Sozialversicherung keine neuen freiwilligen Versicherungsverhältnisse auf Alters- und Invalidenrente mehr abgeschlossen. §2 (1) Anspruch auf Alters- oder Invalidenrente besteht für die gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 25. Juni 1953 über die Neuregelung der freiwilligen Versicherungen in der Sozialversicherung Versicherten, wenn spätestens innerhalb von 2 Jahren nach dem Ausscheiden aus der Versicherung das Rcntenalter erreicht wird oder Invalidität eintritt. (2) Die Gewährung und Berechnung dieser Renten, der sich daraus ergebenden Hinterbliebenenrenten sowie /die Gewährung von Pflegegeld zu diesen Renten erfolgt nach den für die Renten der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen. Dabei werden die Zeiten dieser freiwilligen Versicherung den Zeiten einer freiwilligen Rentenversicherung bei der Sozialversicherung gleichgestellt. (3) Für die Berechnung der Renten, auf die frühestens ab 1. Juli 1968 Anspruch besteht, finden der § 6 Abs. 1 Buchst, c sowie die §§ 7 und 11 der Verordnung vom 15. März 1968 über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung (GBl. II S. 135) keine Anwendung. §3 Durchführungsbestimmungen erläßt der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §4 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1968 in Kraft. (2) Ab 1. Juli 1968 sind nicht mehr anzuwenden: a) § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 28. Januar 1947 über die freiwillige und zusätzliche Versicherung in der Sozialversicherung (Arbeit und Sozialfürsorge S. 102) b) § 2 Absätze 1 und 2 der Verordnung vom 25. Juni 1953 über die Neuregelung der freiwilligen Versicherungen in der Sozialversicherung (GBl. S. 823) hinsichtlich der Zahlung von Anwartschaftsgebühren c) § 2 Abs. 3 der Verordnung vom 25. Juni 1953 über die Neuregelung der freiwilligen Versicherungen in der Sozialversicherung d) § 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 6. Juli 1953 zur Verordnung über die Neuregelung der freiwilligen Versicherungen in der Sozialversicherung (GBl. S. 865) e) § 6 der Rentenzuschlagsverordnung vom 28. Mai 1958 (GBl. I S. 442) f) § 4 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 22. September 1958 zur Rentenzuschlagsverordnung (GBl. I S. 695). Berlin, den 15. März 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt, und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1533 Verlag (010 62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaulendcr Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 1,80 M Einzolabgabe bis zum Umfang von 8 Seilen 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umlang von 48 seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschlicß-fach 696. sowie Bezug gegen Barzahlung und Selbstabholung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1051 Berlin, Sehwedtcr Straße 263, Telefon: 42 46 41 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotations-Hoch-druek) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet dient vor allem der Lösung der politisoh-operativen Aufgaben im Operationsgebiet unter Nutzung der Potenzen und Möglichkeiten der operativen Basis Staatssicherheit . Sie schließt die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet in langfristigen Konzeptionen nach Abstimmung und Koordinierung mit den anderen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet; Koordinierung aller bedeutsamen Maßnahmen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet im Rahmen der linienspezifischen Zuständigkeit; Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert - und dafür trägt die Linie Untersuchung mit eine hohe Verantwortung - daß es keine ungeklärten Feindhandlungen und anderen Vorkommnisse gibt.

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