Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 153

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 153 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 153); Gesetzblatt Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 1. April 1968 153 Zu §49 Abs. 5 der Verordnung: §30 Den Renten der Sozialversicherung sind die an deren Stelle gezahlten Versorgungen der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik, der Deutschen Reichsbahn oder der Deutschen Post bzw. Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene gleichgestellt. Zu §§53 und 59 der Verordnung: §31 Die Zahlung dieser Leistungen erfolgt für Empfänger einer Versorgung der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik durch die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten. Zu §54 Abs. 2 der Verordnung: §32 Verlust eines Beines oder Armes liegt auch dann vor, wenn nur ein Teil des Unterschenkels oder des Unterarmes amputiert ist. Zu §54 Abs. 2 und §55 Abs. 2 der Verordnung: §33 Als dreifach amputiert gelten Personen, bei denen mindestens der Verlust einer Hand und die Amputation beider Unterschenkel vorliegt. Zu §58 Abs. X der Verordnung: §34 (1) Für jeden Tag des Heim- oder Krankenhausaufenthaltes besteht ein Anspruch auf 50 % des Blinden-bzw. Sonderpflegegeldes: Bei der Berechnung der 50 % des Blinden- bzw. Sonderpflegegeldes ist der Monat mit 30 Tagen zugrunde zu legen. Bei Aufnahme oder Entlassung aus einem Heim oder Krankenhaus während eines laufenden Monats erfolgt die Verrechnung des Blinden- bzw. Sonderpflegegeldes bei der nächstfälligen Auszahlung. (2) Das Heim oder das Krankenhaus hat keinen Anspruch auf die restlichen 50 % des Blinden- bzw. Sonderpflegegeldes. Zu §59 Abs. 3 der Verordnung: §35 (1) Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird vom Umfang der notwendigen Pflege bestimmt. (2) Pflegegeld in Höhe von 20 M monatlich wird gezahlt, wenn für mehrere Stunden am Tage Pflegebedürftigkeit besteht. (3) Pflegegeld in Höhe bis zu 40 M monatlich wird gezahlt, wenn tagsüber, jedoch nicht nachts, Pflegebedürftigkeit besteht. (4) Pflegegeld in Höhe bis zu 60 M monatlich wird gezahlt, wenn tagsüber und nachts Pflegebedürftigkeit besteht. Zu §59 Abs. 5 der Verordnung: §36 Für den Kalendermonat, in dem die Einweisung bzw. Entlassung erfolgt, wird das Pflegegeld in voller Höhe gezahlt. Zu §60 der Verordnung: §37 Für den Kalendermonat., in dem der Vollzug der Strafe mit Freiheitsentzug beginnt oder endet, werden die Leistungen an den Rentner in voller Höhe gezahlt. Zu §62 der Verordnung: §38 (1) Die zuständige Dienststelle der Sozialversicherung ist für Versicherte a) der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten die für den Wohnort des Berechtigten zuständige Verwaltung der Sozialversicherung des Kreisvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes b) der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt die für den Wohnort des Berechtigten zuständige Kreisdirektion'Kreisstelle der Deutschen Versicherungs-Anstalt. (2) Der Bescheid über die Gewährung einer Leistung muß den Zahlungsbeginn, die Höhe und Berechnung der Leistung sowie die Rechtsmittelbelehrung enthalten. (3) Der Bescheid über die Ablehnung einer Leistung muß die für die Ablehnung maßgebenden Gründe sowie die Rechtsmittelbelehrung enthalten. Zu §65 der Verordnung: §39 Bei Berufskrankheiten gilt die Erstattung der ärztlichen oder betrieblichen Meldung über eine Berufskrankheit oder über den Verdacht einer Berufskrankheit als Antragstellung. Zu §68 der Verordnung: §40 Wird eine neue Entscheidung getroffen, muß der Bescheid außer der Rechtsmittelbelehrung a) bei Erhöhung der Leistung den Zahlungsbeginn, die Höhe und Berechnung der Leistung b) bei Minderung der Leistung den Zeitpunkt der Minderung, die zur Minderung führenden Gründe sowie die Höhe und Berechnung der Leistung c) bei Wegfall der Leistung den Zeitpunkt des Wegfalls und die dafür maßgebenden Gründe enthalten. Zu §75 der Verordnung: §41 Für Renten, auf die vor dem 1. Juli 1968 Anspruch bestand, gilt als errechnete Rente im Sinne des § 49 der Verordnung die bis zum 30. Juni 1968 zu zahlende Rente ohne Zuschläge für den Ehegatten und die Kinder zuzüglich des errechneten Erhöhungsbetrages gemäß Verordnung vom 15. März 1968 über die Umrechnung und Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt (GBl. II S. 162). §42 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1968 in Kraft. Berlin, den 15. März 1968 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat Rademacher;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß die Besonderheit der Tätigkeit in einer Untersuchungshaftanstalt des vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Mitarbeiter der Linie stärker als in vielen anderen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren im Mittelpunkt der Schulungsarbeit.

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