Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 146

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 146 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 146); 146 Gesetzblatt Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 1. April 1968 §66 (1) Die Zahlung der Invaliden-, Bergmannsinvaliden- bzw. Kriegsbeschädigtenrente beginnt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind a) mit dem Ersten des Kalendermonats der Antragstellung oder b) wenn Krankengeld bezogen wird, mit dem auf den Wegfall des Krankengeldes folgenden Tag, wenn der Antrag bis zum Ablauf des folgenden Kalendermonats gestellt wird. (2) Die Zahlung der Hinterbliebenen-, Unfallhinterbliebenen- bzw. Bergmannshinterbliebenenrente, der Unterhaltsrente, des Ehegatten- und Kinderzuschlages wegen Invalidität beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. §67 (1) Die Zahlung des Blindengeldes und Sonderpflegegeldes sowie des Pflegegeldes in Höhe von 60 M monatlich beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats der Antragstellung. (2) Die Zahlung des Pflegegeldes unter 60 M monatlich beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats der Antragstellung, jedoch frühestens mit dem Ersten des Kalendermonats, in dem die Zahlung der Rente beginnt. Änderung von Leistungen §68 (1) Änderungen in den Familien- und Einkommensverhüllnissen. die für die Gewährung oder Höhe der Leistungen maßgebend sind, hat der Rentner der zuständigen Dienststelle der Sozialversicherung umgehend mitzuteilen. (2) Tritt in den für die Zahlung der Leistungen maßgebenden Verhältnissen eine Änderung ein, ist eine neue Entscheidung zu treffen. (2) Ergibt sich aus der Änderung in den Verhältnissen eine Erhöhung der Leistung, wird die neue Entscheidung a) ab Ersten des Kalendermonats der Antragstellung oder b) ab Ersten des Kalendermonats der von der Sozialversicherung veranlaßten Feststellung wirksam. (4) Ergibt sich aus der Änderung in den Verhältnissen eine Minderung der Leistung, wird die neue Entscheidung mit Ablauf des auf den Zugang des Bescheides folgenden Kalendermonats wirksam. §69 (1) Stellt die Sozialversicherung ungesetzliche Leistungen fest, muß der Bescheid über die Gewährung dieser Leistungen aufgehoben und durch einen neuen Bescheid ersetzt werden. Wird die Leistung auf Grund des rechtskräftigen Beschlusses einer Kreis- oder Bezirksbeschwerdekommission gezahlt, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (2) Leistungen, die durch einen Schreib- oder Rechenfehler zu hoch festgesetzt wurden, können mit dem Ersten des auf die Feststellung folgenden Kalendermonats berichtigt werden. §70 Wegfall von Leistungen (1) Der Anspruch auf Leistungen nach dieser Verordnung endet mit Ablauf des Kalendermonals, in dem die Voraussetzungen zum Bezug dieser Leistungen wegfallen. (2) Die Voraussetzungen für den Anspruch auf a) Hinterbliebenenrente b) Unlällhinterbliebenenrente c) Bergmannshinterbliebenenrente d) Unlerhaltsrente und e) Kinderzuschlag fallen auch mit Ablauf des Kalendermonats weg, in dem eine Ehe eingegangen wird. (3) Renten und Zuschläge, deren Zahlungvauf Grund von Invalidität gemäß § 9 oder eines Körperschadens erfolgt, werden bei Wegfall dieser Voraussetzungen mit Ablauf des auf den Zugang des Bescheides folgenden Kalendermonals eingestellt. (4) Bei Wegfall der Pflegebedürftigkeit werden die dafür gezahlten Leistungen mit Ablauf des auf den Zugang des Bescheides folgenden Kalendermonats eingestellt. §71 Nachzahlung von Leistungen (1) Wurden ordnungsgemäß beantragte Leistungen durch einen Fehler der Sozialversicherung zu Unrecht abgelehnt, eingestellt oder zu niedrig festgesetzt, hat die Nachzahlung ab Anspruch bzw. des Differenzbetrages ab Beginn der fehlerhaften Zahlung zu erfolgen. (2) Hinterbliebene haben nur dann Anspruch auf Nachzahlung für den Versicherten gemäß Abs. 1, wenn die Nachzahlung zu Lebzeiten des Versicherten beantragt wurde. §72 Rückforderung von Leistungen (1) Die Sozialversicherung kann clie durch Verschulden des Rentners überzahlten Leistungen zurückfordern. Über die Rückforderung oder deren Erlaß entscheiden die Beschwerdekommissionen. (2) Die Rückforderungsansprüche der Sozialversicherung gemäß Abs. 1 verjähren nach 2 Jahi-en. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. (3) Wurde die Überzahlung durch eine strafbare Handlung des Rentners verursacht, gilt als Verjährungsfrist für die Rückforderungsansprüche die Frist für die Verjährung der strafbaren Handlung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie schwer erkenn- und vorbeugend abwendbar. Die Möglichkeiten einer wirksamen, insbesondere rechtzeitigen Unterbindung eines solchen feindlichen Handelns Verhafteter sind vor allem durch die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung einschließlich der Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Rechts verfügen. Deshalb ist im Rahmen der Vorbereitung der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer als im Forschungsprozeß erkannte zentrale Komponente für deren Auswahl, Erziehung und Befähigung sowie als Ausgangspunkte für weitere wissenschaftliche Untersuchungen, idciVaus ergebender ,onsedie Ableitung und Begründung quenzen für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechte für die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher.

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