Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 129

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 129 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 129); Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 26. März 1968 129 l) die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den Instituten der sozialistischen Länder auf dem Gebiet der Balneologie und der Kurort Wissenschaft zu entwickeln und durch Austausch von Informationen und Konsultationen eine koordinierte Forschung zu erreichen m) das Register für Schutzgebiete“ zu führen. (2) Das Institut unterstützt das Ministerium für Gesundheitswesen, die zuständigen örtlichen Staatsorgane und die Kureinrichtungen 'bei der Leitung und Entwicklung des Kur- und Bäderwesens auf methodologisch-organisatorischem Gebiet durch a) Mitwirkung bei der Ausarbeitung der prognostischen Einschätzungen, der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne sowie Anleitung und Kontrolle in der Plandurchführung im Kur- und Bäderwesen nach den besonderen Hinweisen des Ministeriums für' Gesundheitswesen b) fachliche Beratung bei der Ausarbeitung und Festlegung der Aufgaben, Arbeitsmethoden und der Organisation des Kur- und Bäderwesens c) methodische Anleitung und fachliche Kontrolle der Kureinrichtungen , d) Koordinierung wissenschaftlicher Grundsätze für die Gestaltung der Kurorte und das Milieu in diesen Orten sowie Erarbeitung von Gutachten für Kur- und Erholungsorte e) Begutachtung von Rekonstruktionsmaßnahmen in Kurorten, Kureinrichtungen sowie baineotechnischer Anlagen f) Begutachtung der Anträge auf Genehmigung zur * Durchführung geologischer Untersuchungsarbeiten g) wissenschaftliche Beratung in Fragen der Erkundung, Erschließung, klinischen Erprobung, staatlichen Anerkennung, Gewinnung, Nutzung, des Schutzes, der Überwachung und Sicherung natürlicher Heilmittel h) Einflußnahme auf die umfassende Nutzung natürlicher Heilmittel und ihre Anwendung in den Kureinrichtungen nach wissenschaftlichen Grundsätzen gemäß Abs. 1 Buchst, b i) Begutachtung und Erarbeitung von Vorschlägen für baineotechnische Anlagen sowie Einflußnahme auf ihre weitere technisch-wissenschaftliche Entwicklung und Vervollkommnung k) Erarbeitung von Entwürfen der Schutzgebietserklärungen für natürliche Heilmittel und Kurorte einschließlich der Nutzungsbeschränkungen und Auflagen sowie für deren Änderungen oder Auf-nebung und Führung der öffentlichen Diskussion l) fachliche Begutachtung der beantragten Veränderungen an Gewinnungs-, Aufbereitungs- und Verteilungsanlagen natürlicher Heilmittel sowie an Trink-, Brauch- und Abwässeranlagen, die in der Schutzzone I liegen m) Ausarbeitung von Entwürfen gesetzlicher Bestimmungen und Anweisungen, Richtlinien, Normativen sowie Standards auf dem Gebiet des Kur-und Bäderwesens und für Erholungsorte n) Bearbeitung und Auswertung der Berichterstattung auf dem Gebiet des Kur- und Bäderwesens o) Mitwirkung bei der Vorbereitung und Auswertung von Arbeitstagungen des Ministeriums für Gesundheitswesen über Fragen der Balneologie und der Kurortwissenschaft. (3) Das Institut wirkt im Genehmigungsverfahren zur Erschließung und zur staatlichen Anerkennung sowie zur Nutzung natürlicher Heilmittel mit und begutachtet Mineralwässer auf ihre Eignung als Tafelwässer. (4) Das Institut leitet die Nutzer der natürlichen Heilmittel zur Durchführung der zum Schutz der natürlichen Heilmittel erforderlichen wissenschaftlichen Untersuchungen, Beobachtungen und anderen notwendigen Maßnahmen an und kontrolliert deren Durchführung. Es führt auf Kosten der Nutzer auch selbst solche Untersuchungen durch. Außerdem erfüllt es Aufgaben bei der Überwachung und Sicherung der natürlichen Heilmittel von der Erschließung.bis zu ihrer Anwendung, der zu ihrer Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung und Anwendung vorhandenen baineotechnischen Anlagen sowie der Schutzgebiete. Bei der balneologi-schen Überwachung hat das Institut die sich aus § 32 der Kurortverordnung ergebenden Befugnisse. (5) Das Institut wirkt bei der Aus- und Fortbildung der für das Kur- und Bäderwesen notwendigen Fachkräfte mit. Es erfüllt diese Aufgaben insbesondere durch a) Veranstaltung von Kolloquien über wichtige wissenschaftliche Probleme der Balneologie und der Kurort Wissenschaft und über organisatorische Fragen des Kur- und Bäderwesens b) Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für das Hochschulstudium und die Fachausbildung von Ärzten c) Durchführung von Fortbildungskursen auf dem Gebiet der Balneologie und Balneotherapie im Rahmen der Fortbildungskurse der Deutschen Akademie für Ärztliche Fortbildung in Berlin-Lichten berg d) fachliche Anleitung der Kureinrichtungen bei der Weiterbildung der mittleren medizinischen und sonstigen Fachkräfte sowie des übrigen Personals in Zusammenarbeit mit dem Institut für Weiterbildung mittlerer medizinischer Fachkräfte und Durchführung von Fortbildungskursen im Rahmen dieses Instituts e) Durchführung spezieller Kurse für Mitarbeiter des Kur- und Erholungswesens. (6) Das Institut ist Leitinstitut auf dem Gebiet der Balneologie und Kurortwissenschaft (§ 1 Abs. 1). Zur Erfüllung dieser Leitfunktion ist das Institut berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Weisungen des Ministers für Gesundheitswesen auf dem Gebiet des Kur- und Bäderwesens Informationen einzuholen, Anleitung zu geben und Kontrollen auszuüben. (7) Die diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen des Instituts sind auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen den örtlichen Staatsorganen zur besseren Betreuung der Bevölkerung des Territoriums zur Verfügung zu stellen, soweit die zentrale Aufgabenstellung dadurch unterstützt bzw. nicht beeinträchtigt wird.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Straftatbestandes der landesverräterischen Agententätigkeit -unter exakter Beachtung der darin vorgenommenen Änderungen - gründlich zu prüfen, sind entsprechende Beweise zu sichern.

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