Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 121 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 121); Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 26. März 1968 121 und Pflege der für Erholungszwecke genutzten Umgebung innerhalb der Gemeinde- / Stadtgrenzen, zur 'Schaffung und Erhaltung eines erholungsfördernden Milieus, zur Sicherung der Hygiene und zur Förderung und Unterstützung der Erholungseinrichtungen im Ort nach den Bestimmungen über Kurorte, Erholungsorte und natürliche Heilmittel. .; den Vorsitzender des Rates des Bezirkes * 1 Zweite Durchführungsbestimmung* zur Kurortverordnung Verfahren bei Auffinden bzw. bei Anträgen zur Erkundung, Erschließung, staatlichen Anerkennung und Nutzung natürlicher Heilmittel vom 6. März 1968 Auf Grund der §§16 und 38 der Kurortverordnung vom 3. August 1967 (GBl. II S. 653) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu den §§ 19 bis 22 der Kurortverordnung: §1 (1) Anträge auf Genehmigung zur Durchführung geologischer Untersuchungsarbeiten (Erkundungen) gemäß den Bestimmungen des § 19 Absätze 2 und 3 der Kurortverordnung sind beim Rat des Bezirkes und beim Ministerium für Gesundheitswesen zu stellen. Eine Durchschrift des Antrags ist dem zuständigen Rat des Kreises zu übermitteln. Über den Antrag ist in einer gemeinsamen Festlegung des Rates des Bezirkes und des Ministeriums für Gesundheitswesen unter Mitwirkung des Rates des Kreises innerhalb von 6 Wochen zu entscheiden. Der Rat des Bezirkes ladet dazu die Beteiligten zur Beratung, die möglichst mit einer Ortsbesichtigung verbunden sein soll, ein. (2) Genehmigungen gemäß Abs. 1 werden dem Antragsteller mit gleichzeitiger Übergabe einer Zweitschrift zur Weiterreichung an den Betrieb oder die Einrichtung, welche die geologische Untersuchungsarbeit (Erkundung) durchführt, erteilt. (3) Die im Abs. 2 genannten Betriebe oder Einrichtungen dürfen geologische Untersuchungsarbeiten (Erkundungen) erst dann beginnen, wenn ihnen die Zweitschrift der Genehmigung zugegangen ist. (4) Geologische Untersuchungsarbeiten zwecks Aufschluß oder Gewinnung medizinisch nutzbarer mineralischer Rohstoffe mittels Bohrung, Schächten oder Stollen unterliegen zusätzlich der Bergaufsicht durch die Bergbehörden. §2 (1) Wässer im Sinne des § 19 Abs. 4 der Kurortverord-nung sind: 1. Natürlich vorkommende Mineralwässer Als natürlich vorkommende Mineralwässer gelten solche, die aus natürlicher oder künstlicher Fassung gewonnen werden und mindestens 1 g kg natürlich 1. DB vom 6. März 1968 (GBl. II Nr. 27 S. 115) gelöste feste Bestandteile enthalten. Die Einteilung erfolgt nach folgenden Gruppen, wobei das Kat-bzw. Anion, das in der mval-%-Bilanz am meisten vorhanden ist. berücksichtigt wird: Chloridwässcr a) Alkalichloridwässer b) Erdalkalichloridwässer c) Sole Wässer; sie müssen mehr als 230 mval/kg Natrium- und Chlorionen enthalten Hydrogenkarbonatwässer a) Alkalihydrogenkarbonat Wässer b) Erdalkalihydrogenkarbonatwässer Karbonatvvässcr Sulfatwässer a) Alkalisulfatwässer b) Erdalkalisulfatwässer c) Eisen-Aluminium-Sulfatwässer (Alaunwässer) 2. Wässer, die bei geringerer Gesamtkonzentration als 1 g kg mindestens einen der folgenden unteren Grenzwerte erreichen: a) eisenhaltige Tiefenwässer 10,0 mg Fe kg b) arsenhaltige Wässer 0,7 mg As kg c) jodhaltige Wässer 1,0 mg J kg d) schwefelhaltige Wässer 1,0 mg S titr./kg e) radioaktive Wässer 29 nC 1 = 80 Mache-Einheiten f) radiumhaltige Wässer lO-f mg Ra kg g) Kohlesäure-Wässcr (Säuerlinge) 1,0 g gelöstes freies COj kg 3. Warme Wässer (Thermen) Thermen sind natürliche Grundwässer mit einer Temperatur von + 20 °C und mehr. (2) Handelt es sich bei dem Finder nicht um eine Person, einen Betrieb oder eine Einrichtung, die geologische j Untersuchungen gewerbsmäßig betreibt, so besteht die Meldepflicht gemäß § 19 Abs. 4 der Kurortverordnung ! dann, wenn natürlich vorkommende Wässer aufgefunden werden, die einen salzigen, bitteren oder sonstigen spezifischen Geschmack besitzen oder durch Geruch. Farbe oder Temperatur auffallen. (3) Meerwasser, das im Rahmen der Durchführung von Kuren zum Trinken. Inhalieren und Baden genutzt oder als Arzneimittel bzw. Gesundheitspflegemittel nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes vom 5. Mai 1964 (GBl. I S. 101) und seiner Durchführungsbestimmungen als Arzneimittel oder Gesundheitspflegemittel in den Verkehr gebracht wird, gilt als Heilwasser gemäß § 6 Buchst, a der Kurortverordnung §3 Als natürliche Gasausströmungen aus der Erde oder aus Wässern im Sinne des § 19 Abs. 4 der Kurortverordnung gelten sowohl spontane als auch durch technische Maßnahmen erschlossene Ausströmungen von Gasen, die für Heilzwecke Verwendung finden können (z. B. Kohlendioxyd, Schwefelwasserstoff. Radon).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die konkret bilanzierten Maßnahmen gegeben sind und den betreffenden Personen ein, diese Maßnahmen begründender informationsstand glaubhaft vorgewiesen werden kann. Diese und andere Probleme bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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