Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 118

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 118 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 118); 118 Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 26. März 1968 §10 (1) Die staatliche Anerkennung als Erholungsort berechtigt die Gemeinde, die Bezeichnung „staatlich anerkannter Erholungsort“ zu führen. (2) Uber die staatliche Anerkennung als Erholungsort erhält der Rat der Gemeinde eine Urkunde vom Vorsitzenden des Rates des Bezirkes (Anlage 3). Allgemeine Bestimmungen §11 (1) Eine nach dem 7. Oktober 1949 vor dem Inkrafttreten der Kurortverordnung erteilte staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort behält ihre Gültigkeit. Der Rat der Gemeinde hat die Anerkennungsurkunde oder den schriftlichen Bescheid sowie die im § 2 Abs. 2 bzw. § 7 Abs. 2 aufgeführten Dokumente über den Rat des Kreises dem Rat des Bezirkes vorzulegen. (2) Bei Unvollständigkeit der Dokumente ist vom Rat der Gemeinde innerhalb der folgenden 6 Monate bei den zuständigen Instituten bzw. Dienststellen die Erarbeitung der Gutachten oder Stellungnahmen gemäß § 2 Abs. 2 bzw. § 7 Abs. 2 zu beantragen. (3) Der Plan der perspektivischen Entwicklung des Kur- oder Erholungsortes, die Grundsätze für die Gestaltung des Ortes, des Ortsmilieus und der Hygiene, das Statut für den Kur- oder Erholungsort und der Entwurf der Schutzgebietserklärung zur Sicherung des Milieus im Kur- oder Erholungsort oder eines Teiles des Ortes sind vom Rat der Gemeinde in Gemeinschaftsarbeit mit Experten innerhalb von 2 Jahren zu erarbeiten und über den Rat des Kreises dem Rat des Bezirkes vorzulegen. (4) Anerkennungen von Kur- oder Erholungsorten, die vor dem 7. Oktober 1949 ausgesprochen worden sind, sind ungültig und müssen gemäß den §§ 2 und 7 neu beantragt werden. §12 Die Institute und Dienststellen, die nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, sind berechtigt, die Gutachten, wissenschaftlichen Stellungnahmen u. a. dem Besteller in Rechnung zu stellen. §13 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Erste Verordnung vom 9. Januar 1950 zur Durchführung des Gesetzes über die Unterbringung Werktätiger in Heilbäder, Kur- und Erholungsorte (Regierungsblatt für das Land Thüringen I S. 17). Verordnung vom 24. März 1951 zur Änderung der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Unterbringung Werktätiger in Heilbäder, Kur-und Erholungsorte (Regierungsblatt für das Land Thüringen I S. 97). Berlin, den 6. März 1968 Der Minister fiir Gesundheitswesen S e f r i n Anlage 1 zu vorstehender Erster Durchführungsbestimmung Richtlinie für die Gestaltung, das Milieu und die Hygiene in den Kur- und Erholungsorten Entsprechend dem § 11 der Kurort Verordnung vom 3. August 1967 (GBl. II S. 653) sind die Räte der Gemeinden der Kur- und Erholungsorte verpflichtet, Grundsätze für die Gestaltung ihres Ortes, des Ortsmilieus und der Hygiene für ihr Territorium verbindlich festzulegen und in einem Statut für ihren Kuroder Erholungsort die Durchführung der Grundsätze und der Bestimmungen auf dem Gebiet des Kur- oder Erholungswesens zu regeln. Die Festlegungen gemäß Abschnitt I Ziff. 6 des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. September 1967 über die Weiterentwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden (GBl. I S. 111) haben dabei besondere Berücksichtigung zu finden. Bei der Ausarbeitung sind folgende grundsätzliche Hinweise zu beachten: I. Gestaltung und Milieu der Kur- und Erholungsorte Die Gestaltung des Kur- oder Erholungsortes umfaßt alle baulichen, garten- und landschaftsgestalterischen, verkehrstechnischen, handelspolitischen sowie anderen organisatorischen Maßnahmen für die Entwicklung des Ortes einschließlich seiner Umgebung. Sie hat den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen sowie den Erfordernissen eines fortgeschrittenen Gesundheitsschutzes und den Anforderungen neuzeitlicher Methoden in der Kurbehandlung bzw. Urlauberbetreuung zu entsprechen. Ihr Ziel ist es, optimale Umweltbedingungen im Kur- oder Erholungsort als wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Kurbehandlung und aktive Erholung zu schaffen. Aufbauend auf den Gegebenheiten der Landschaft und des Klimas ist die Gestaltung des Kur- oder Erholungsortes und die Sicherung der hygienischen Verhältnisse in diesen Orten die Voraussetzung für ein geeignetes Milieu im Kur- oder Erholungsort. Alle Maßnahmen zur Gestaltung des Kur- oder Erholungsortes sollen im Rahmen der Perspektiv- und Volkswirtschaftsplanung zu Lösungen führen, die den Erfordernissen der Kurbehandlung bzw. der Urlauberbetreuung dienen und dem Schönheitsempfinden der Werktätigen entsprechen. Das erfordert: 1. Die städtebauliche Gestaltung des Kurortes ist unter vorrangiger Berücksichtigung der medizinischen Zielsetzung und die des Erholungsortes unter vorrangiger Berücksichtigung der erholungsfördern-den Zielsetzung vorzunehmen. 2. Betriebe im Kur- oder Erholungsort oder deren Umgebung, die Staub, Rauch, Geruch, Abgase und Lärm in belästigendem oder gesundheitsschädigendem Umfange entwickeln, haben diese Störfaktoren durch geeignete Maßnahmen planmäßig zu beseitigen. Erforderliche Maßnahmen hierzu sind in die Volkswirtschaftspläne der Betriebe aufzunehmen. 3. Bei der Planung eines neuen Industriebetriebes, der in der weiteren Umgebung eines Kur- oder Erholungsortes errichtet werden soll und dessen Be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen.

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