Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 109

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 109 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 109); der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den II. März 1968 Teil II Nr. 25 Tag Inhalt Seite 22l 2. 68 Beschluß über die Rechtssetzungsbefugnis für den Staatssekretär für Geologie 109 22.2.68 Vierte Durchführungsbestimmung zum Arzneimittelgesetz 109 10. 3. 68 Anordnung zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Bürger vor den Umtrieben der neonazistischen Kräfte der westdeutschen Bundesrepublik und der selbständigen politischen Einheit Westberlin 110 13. 2. 68 Anordnung Nr. 2 zur Änderung des Statuts der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin 110 Beschluß über die Rechtssetzungsbefugnis für den Staatssekretär für Geologie vom 22. Februar 1968 Dem Staatssekretär für Geologie wird auf Grund des § 9 Abs. 5 des Gesetzes vom 17. April 1963 über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 89) das Recht erteilt, im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Berlin, den 22. Februar 1968 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Stoph Vorsitzender Vierte Durchführungsbestimmung* zum Arzneimittelgesetz vom 22. Februar 1968 Auf Grund des § 24 Abs. 1 und des § 39 des Arzneimittelgesetzes vom 5. Mai 1964 (GBl. I S. 101) wird folgendes bestimmt: § 1 Nichtrezeptpflichtige Arzneimittel zur Schwangerschaftsverhütung dürfen auch außerhalb von Apotheken vorrätig gehalten und abgegeben werden. 3. DB vom 13. Juli 1967 (GBl. H Nr. 86 S. 641) § 2 § 20 Abs. 4 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 15. Mai 1964 zum Arzneimittelgesetz (GBl. II S. 485) erhält folgende Fassung: „(4) Nichtrezeptpflichtige Arzneimittel zur Schwangerschaftsverhütung, Verbandmittel, chirurgisches Nahtmaterial, Erzeugnisse für zahnmedizinische oder zahntechnische Zwecke, Grob- und Feindesinfektionsmittel sowie die in der Anlage 3 enthaltenen Arzneimittel dürfen von Versorgungseinrichtungen für Arzneimittel bzw. den im Abs. 1 genannten Großhandelseinrichtungen auch an Spezialgeschäfte und andere Verkaufsstellen* abgegeben werden, wenn diese die im § 21 genannten sachlichen Voraussetzungen besitzen.“ § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. April 1968 in Kraft. Berlin den 22. Februar 1968 Der Minister für Gesundheitswesen I. V.: Dr. G e h r i n g Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Spezialgeschäfte und andere Verkaufsstellen zum Vorrätighalten und zur Abgabe von nichtrezeptpflichtigen Arzneimitteln zur Schwangerschaftsverhütung sind Drogerien und Geschäfte, die sanitär-hygienische Erzeugnisse führen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit in der Deutschen Demokratischen Republik; sie dient der weiteren Festigung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates und sichert die friedliche Entwicklung des sozialistischen Aufbaus.

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