Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 1053

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 1053 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 1053); Gesetzblatt Teil II Nr. 131 Ausgabetag: 17. Dezember 1968 1053 I (4) Preismitteilungspflicht zum Zwecke der Planung besteht auch dann nicht, wenn die Industriepreise durch Anordnung bekanntgegeben werden. §2 Die Bekanntgabe der Industriepreise durch die Lieferer an die Abnehmer erfolgt durch Mitteilung von Einzelpreisen, von Preisänderungskoeffizienten oder von Durchschnittspreisen. Die den Lieferern übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe legen im Einvernehmen mit den entspredienden Organen der Abnehmerseite unter Berücksichtigung der von den Abnehmern angewandten Planungsmethoden fest, ob den Abnehmern Einzelpreise, Preisänderungskoefflzienten für Erzeug-nigruppen oder Durchschnittspreise bekanntzugeben sind. §3 §6 (1) Wer vorsätzlich als Verantwortlicher eines Lieferbetriebes den festgelegten Pflichten zur Preismitteilung gemäß dieser Anordnung nicht nachkommt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 1 000 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter der Abteilung Preise oder des Referates Preise bei den örtlichen Räten. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101). §7 (1) Die Bekanntgabe von Industriepreisen durch die für die Prüfung und Koordinierung der Preisanträge verantwortlichen Organe an die Lieferer ist so rechtzeitig vorzunehmen, daß die Unterrichtung der Abnehmer durch die Lieferer bis zum Beginn der Planung gewährleistet ist. Die Fristen und Termine für die Bekanntgabe von Industriepreisen durch die Lieferer ergeben sich im einzelnen aus den staatlichen Regelungen zur Ausarbeitung der Jahresvolkswirtschaftspläne. (2) Die Lieferer haben, soweit ihre Erzeugnisse zum Handelssortiment des Produktionsmittelhandels gehören, mit den Handelsbetrieben Vereinbarungen über die Termine der Preismitteilung bzw. -auskunft zu treffen, die eine rechtzeitige Unterrichtung aller Abnehmer sichern. (3) Die den Betrieben übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe haben zu sichern, daß die Betriebe ihrer Preismitteilungspflicht zum Zwecke der Planung sowie ihrer Preisauskunftspflicht gemäß § 4 frist- und termingerecht nachkommen. Sie haben die Einhaltung dieser Verpflichtung zu kontrollieren. §4 Betriebe, für deren Erzeugnisse und Leistungen zum 1. Januar eines Planjahres Industriepreise in Kraft treten, sind verpflichtet, Abnehmern, denen keine Industriepreise zum Zwecke der Planung mitgeteilt wurden, auf Anfrage Auskunft über die in Kraft tretenden Industriepreise zu erteilen. Dies betrifft Abnehmer, mit denen keine regelmäßigen Geschäftsbeziehungen bestehen bzw. von denen keine spezifizierten Bestellungen Vorlagen. Die Auskunft bezieht sich auf die Industriepreise für das von den Lieferbetrieben produzierte oder gehandelte Sortiment, sofern diese Industriepreise von den Abnehmern zum Zwecke der Planung, der Preiskalkulation oder der Umbewertung der Bestände benötigt werden. Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 5. Dezember 1968 Der Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat I. V.: Pfütze Stellvertreter des Leiters Anordnung Nr. 4* über die Erweiterung des Geltungsbereiches der Anordnung über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie vom 28. November 1968 Auf Grund des § 24 Abs. 2 der Verordnung vom 12. Mai 1966 über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik (GBl. II S. 445) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und dem Präsidenten des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften folgendes angeordnet: §1 Der Geltungsbereich der Anordnung vom 12. Mai 1966 Über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie (GBl. II S. 495) nachstehend Anordnung vom 12. Mai 1966 genannt wird erweitert auf a) die den örtlichen Räten unterstehenden volkseigenen Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft der industriellen Textilreinigung §5 Die Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane können im Einvernehmen mit dem Minister und Leiter des Amtes für Preise bestimmte Betriebe von der Preismitteilungspflicht zum Zwecke der Planung entbinden. der übrigen hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen und der Stadt- und Gemeindewirtschaft Anordnung Nr. S vom 31. Januar 1968 (GBl. II Nr. 17 S. 72);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung. Der Arbeitsbereich Vollzug ist dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen. Die Genehmigung für Besuche von Strafgefangenen ein- schließlich der Besuchstermine erteilen die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß nach der Realisierung festgelegter Maßnahmen eine unverzügliche Aktualisierung Ergänzung der entsprechenden Dokumente der Kreis-und Objektdienststellen erfolgt. Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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